1580 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. abgegeb. Energie 10 886 109 Hektowattstunden für Licht und 7 300 492 Hektowattstunden für Kraft, zus. 18 186 601 Hektowattstunden (exkl. des Eigenbedarfs). Gesamtlänge des Kabelnetzes Ende 1902 342 600 m. Wert der bis Ende 1902 ausgeführten Anlagen M. 4 896 053. Brutto- erträgnis, von welchem die Ges. dem Konc.-Vertrage gemäss 16 % an die Stadt Leipzig ab- zuführen hatte, 1902 M. 899 782. Konc.-Abgaben ausser den Pachtbeträgen von M. 22 500 für die beiden Stationsgrundstücke an die Stadt Leipzig 1902 M. 149 964. Koncession: Die der A.-G. erteilte Koncession gilt auf die Dauer von 35 Jahren vom Tage des Betriebsbeginnes an gerechnet. Die Stadt Leipzig hat jedoch das Recht, nach Ablauf von 10 Jahren, vom Beginne des Betriebes an gerechnet, von der Ges. die Übertragung des Eigentums der gesamten Anlage und die Abtretung der Rechte aus allen auf diese Anlage sich beziehenden Verträgen zu verlangen. Macht die Stadt Leipzig von diesem Rechte Gebrauch, so hat sie der Ges. eine Abfindungssumme zu gewähren, die sich deckt mit dem Herstellungspreise der Anlage, jedoch abzügl. einer die inzwischen eingetretenen Wertminderungen ausgleichenden Vergütung. Diese Vergütung wird in der Weise berechnet. dass für jedes Jahr seit der Betriebseröffnung ein bestimmter Teil des Herstellungspreises und zwar für das 1. u. 2. Jahr je 1 %, für das 3.–8. Jahr je 1½ %, für das 9. u. 10. Jahr je 2 % und für das 11.–35. Jahr je 3 % abgesetzt und von der seitens der Stadtgemeinde Leipzig zu zahlenden Abfindungssumme gekürzt wird. Für die Dauer der Koncession ist von der A.-G. bei der Stadt Leipzig eine Kaution von M. 100 000 in Staatspapieren hinterlegt worden. Nach Ablauf der festgesetzten Vertragsdauer geht das gesamte Werk in betriebs- fähigem Zustande zu dem sich ergebenden Preise in das Eigentum der Stadtgemeinde über, dafern die Stadtgemeinde Leipzig nicht von der Ges. die Weiterführung des Be- triebes unter den bisherigen Bedingungen auf einen Zeitraum von höchstens 15 Jahren verlangt. Die Übernahme der Anlage kann alsdann jedoch nur nach Ablauf von je 5 Jahren erfolgen; der zu zahlende Preis vermindert sich alsdann um weitere 62 % pro Jahr, während nach 50 Jahren, vom Beginn des Betriebes der Anlage ab gerechnet, die gesamten Anlagen kostenlos in das Eigentum der Stadt übergehen. Für die Benutzung der öffentl. Strassen, Plätze etc. hat die Ges. der Stadt Leipzig ausser den örtl. u. allg. Steuern und Abgaben eine jährl. Vergütung von 162/% % der ge- samten Brutto-Einnahme zu leisten. Neben der Abgabe aus dieser Brutto-Einnahme hat die Ges. der Stadt Leipzig, sobald der jährl. Reingewinn 6 % übersteigt, den unter Gewinn- verteilung näher bezeichneten Anteil am Reingewinn zu gewähren, wobei als Reingewinn der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach Abzug des er- wähnten Anteils der Stadt an der Brutto-Einnahme und den erforderl. Abschreib. an- gesehen wird. Zum Zwecke von Erneuerungen und Amortisationen kann die Ges. jährl. Abschreib. im Betrage bis zu 6 % des urspr. Wertes der Gesamtanlage unter Zurechnung der Aufwendungen für die im Laufe der Jahre erfolgten Erweiterungen vornehmen. Kapital: M. 3 000 000 in 3000 Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 2 000 000, Erhöhung lt. G.-V.-B. vom 6. April 1898 um M. 1 000 000 in 1000, ab 1. Jan. 1898 div.-ber. Aktien à M. 1000, angeboten den Aktionären 27. April bis 4. Mai 1898 zu 115 %. Anleihe: M. 2 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1900, 1300 Stücke Lit. A (Nr. 1–1300) à M. 1000, 1400 Lit. B (Nr. 1301–2700) à M. 500, auf Namen der Allg. Deutschen Credit- Anstalt in Leipzig und durch Indossament übertragbar. Die Anleihe ist eingeteilt in 20 Serien zu je 65 Abschnitten à M. 1000, 70 à M. 500. Zs. 1./3. u. 1./9. Rückzahlung zu pari am 1. Sept. 1930; frühere Rückzahlung der ganzen Anleihe oder einzelner Serien von je M. 100 000 ab 1. Sept. 1905 mit mindestens 6monat. Frist vorbehalten; bei teil- weiser Aufkündigung findet Ausl. der Serien statt. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzlicher Frist. Zahlst. wie bei Div. Zugelassen M. 2 000 000, davon zur Sub- skription aufgelegt bei den Zahlst. am 28./3. 1900 M. 1 500 000 zu 100 % zuzügl. 4½ % Z8, ab 1./3. 1900. Kurs Ende 1900–1902: 100.90, 102.25, 103 %. Notiert in Leipzig. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. im April. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Der A.-R. bestimmt die jährlich zu bewirkenden Abschreib., die Rück- stellungen in den Ern.-F. und für den Tilg.-F., der in Anbetracht der käuflichen Uber- nahme der Leipziger Elektricitäts-Werke durch die Stadtgemeinde Leipzig gebildet werden muss, und die Stellung etwaiger sonstiger Reserven. Vom Reingewinn mind. 5 % zum R.-F., bis 10 % Tant. an Vorst. und Angestellte, bis 4 % Div., vom verbleib. Betrage 5 % Tant. an A.-R. (mind. M. 1000 pro Mitglied), vom Rest bis 2 % Super-Div. Übersteigt die den Aktionären aus dem reinen Betriebe (ohne Berücksichtigung von Z8.) zu gewährende Div. die Höhe von 6 %, so erhält die Stadtgemeinde Leipzig von solchem Überschuss von über 6 % einen Teilbetrag von 40 %, über 7 % solchen von 50 %. über 8 % solchen von 60 %, über 9 % solchen von 66 % angewiesen, während der Rest als weitere Div. verteilt wird, sofern der A.-R. nicht andere Verwendung beschliesst. Bilanz am 31. Dez. 1902: Aktiva: Gebäude 625 839, Motoren 740 952, Dynamomasef. 296 190, Drehstromumformer 77 500, Accumulatorenanlage 245 948, Apparate 182 018, 14 474, Mobil. 17 105, öffentl. Beleucht. 29 895, Kabelnetz I 1 072 845, do. II 735 856, do. I. 593 147, Elektricitätszähler I 123 052, do. II 87 007, do. III 54 224, Bankguth. 502 860, 185 505, Oblig.-Disagio 34 500, Kassa 11 140, Effekten 800 721, Aktien-Tilg.-F.-Effekten 260 öld. Oblig.-Tilg.-F.- do. 68 553. – Passiva: A.-K. 3 000 000, Oblig. 2 000 000, do. Tilg.-F. 99 890 do. Zs.-Kto 30 765, Ern.-F. 131 508, Aktien-Tilg.-F. 318 387, Abschreib. 651 398, R.-F. 167 080