Hypotheken- und Kommunal-Banken. 207 Geschäftsjahr 1903: Dasselbe hat die Hoffnungen, welche von der Verwaltung bei Be- ginn auf dasselbe für die Bank gesetzt wurden, in vollem Masse erfüllt. Die Bank hat sich im Innern sowie nach aussen gedeihlich fortentwickelt. Sie hat das bereits im Jahre 1902 wieder aufgenommene Beleihungsgeschäft im Berichtsjahre in einem ihren Verhältnissen entsprechenden Masse fortgeführt und ist in der Lage, nunmehr auch das Emiss.-Geschäft wieder aufzunehmen. Das finanzielle Ergebnis des Berichtsjahres gestattet auch bei Vornahme reichlicher Abschreib. und bei fürsorglicher Bildung ansehnlicher Rückl. die Verteilung einer Dividende, die den im vorjährigen Geschäftsbericht zum Ausdruck gekommenen Erwartungen entspricht. Es sind im Jahre 1903 M. 26 532 842 neue, erststellige Beleihungen abgeschlossen worden, während sich der Gesamtbetrag der bar zurückgezahlten Hypoth. auf M. 16 422 992 belief. Der Gesamtbestand von Unterlags-Hypoth. ist bis Ende 1903 auf M. 285 719 925 ge- stiegen, von denen indes nur M. 277 458 101 als zur Deckung von Pfandbriefen geeignet in Betracht kommen. Zusammenbruch u. Sanierung der Bank 1900/1901: Im Herbst 1900 tauchten ernste Zweifel über die finanzielle Lage der Bank auf, auch erfolgten öffentliche Angriffe gegen die Ge- schäftsleitung des Instituts, besonders mit Rücksicht auf ihre Beziehungen bezw. Beteiligungen bei der Deutschen Grundschuldbank und der A.-G. für Grundbesitz und Hypothekenverkehr etc. Die Staatsregierung beschloss deshalb eine Prüfung der sämtl. zur Pfandbrief-Deckung dienenden Hypoth. der Bank vornehmen zu lassen. Auch wurde seitens des Polizei-Präsidenten von Berlin in Ausübung des staatlichen Aufsichts- rechts für den 26./11. 1900 eine Versammlung der Inhaber der Pfandbr. einberufen, welche beschloss, die Vertretung der Pfandbr.-Gläubiger der Deutschen Treuhand-Ges. in Berlin zu übertragen. Die G.-V. der Aktionäre der Bank v. 28./11. 1900 wählte eine 6gliedrige Kommission, welche die Aktiven u. Passiven, speciell die Bonität der Hypoth., prüfen u. zugleich feststellen sollte, ob und welche Regressansprüche gegen die Mitglieder des Direktoriums u. Kuratoriums erhoben werden können. Die von beiden Kommissionen eingeleiteten Prüfungen, ebenso die Ermittelungen der von der Aufsichtsbehörde bestellten Revisoren ergaben traurige Resultate, wie minderwertige Hypoth., langjährige Buch- und Bilanzenfälschungen, Verschleierungen etc., kurz eine Misswirtschaft der schlimmsten Art. Die G.-V. der Pfandbr.-Besitzer vom 31./12. 1900 fasste folgende, von der Aufsichts- behörde bestätigten Beschlüsse: „Die Versammlung ermächtigt die Deutsche Treuhand-Ges., welche als Vertreterin derselben bestellt ist, zur Geltendmachung aller Rechte der Pfandbr.-Gläubiger und schliesst die Befugnis der einzelnen Gläubiger der Pfandbr. zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte hiermit aus. Sie ermächtigt ihre Vertretung ferner, die am 2./1. 1901 und 1./4. 1901 fällig werdenden Zinsen der Pfandbr. aller Serien bis auf weiteres unter den von derselben mit der Schuldnerin zu vereinbarenden Be- dingungen zu stunden.“ Auf Grund dieser Beschlüsse hat die Deutsche Treuhand-Ges. als Vertreterin der Pfandbr.-Gläubiger der Bank die am 2./1. u. 1./4. 1901 fälligen Coupons der Pfandbr. bis auf weiteres gestundet. Eine am 12./12. 1900 abgehaltene Versammlung der ersten Berliner Banken und Bank- firmen beschloss inzwischen im Interesse der Inhaber von Pfandbr. der Bank die Er- richtung einer Schutzvereinigung. Die Pfandbr.-Besitzer wurden zur Einlieferung der Pfandbr. gegen Certifikate aufgefordert. An alle dieser Vereinigung beitretenden Pfandbr.- Besitzer kam der fällige Coup. vorschussweise ohne Abzug zur Auszahlung, und zwar der Coup. der mit den Zinsen von Jan. bis Juli 1901 versehenen Pfandbr. sofort und der mit den Zinsen von. April bis Okt. 1901 versehenen am 15./3. 1901 ohne Abzug zur Aus- zahlung. Der Beitritt hatte spät. bis zum 27./12. 1900 zu erfolgen. Das Sekretariat der Vereinigung wurde der Deutschen Treuhand-Ges. übertragen. Bei der Festsetzung der Bilanz für 1900 (s. dieses Handb. 9 ahrg. 1901/1902) stellte sich heraus, dass durch Einstellung fingierter Aktiva, Auslassung bestehender Passiva, durch Minderwerte gegen die Bilanzansätze u. durch die notwendige Reservestellung auf zweifel- hafte Unterlags-Hypoth. sich per 31./12. 1900 der Verlust des gesamten A.-K. u. ausserdem eine Schuldenlast von ca. M. 39 500 000 ergab, welcher gegenüber nur ca. M. 4 000 000 freie Aktiva, abgesehen von Regressansprüchen, vorhanden waren, sodass eine Überschuldung von ca. M. 35 500 000 bezw. ein bilanzmässiger Verlust (einschliesslich des verlorenen A.-K.) von M. 56 441 558 vorlag. Es musste daher sofort zur Vermeidung des Konkurses mit den einzig bekannten ungedeckten Gläubigern, nämlich mit der Deutschen Grund- schuldbank und der zur Vertretung der Pfandbr.-Gläubiger legitimierten Treuhand-Ges., ein Abkommen getroffen werden, wobei die Deutsche Grundschuldbank im Vergleichs- wege ihre Forderung auf den durch die Rev.-Kommission der Preussischen Hypotheken- Actien-Bank ermittelten Betrag herabsetzte. Hiernach überliess die Preussische Hypotheken- Actien-Bank die Chirographarmasse den Gläubigern, wogegen letztere auf ihre Mehr- forder. Verzicht leisteten. (Siehe Deutsche Grundschuldbank, Jahrg. 1902/1903, Seite 237 und bezw. Neue Boden-Akt.-Ges. in diesem Bande, Seite 313.) Nachdem auf diese Weise die Möglichkeit geschaffen war, ohne Konkurs die Verhältnisse der Bank zu regeln, wurde seitens des Kuratoriums mit der Vertretung der Pfandbr.-Gläubiger u. mit der Schutzvereinigung der Pfandbr. ein Reorganisationsplan festgesetzt. Dieser- Plan ging dahin, das A.-K. von M. 23 000 400 im Verhältnis von 101 zus. zulegen (genehmigt in der G.-V. v. 18./5. 1901), sodann die Mittel zur Auffüllung und Verbesserung der Pfandbr.-Unterlagen sowie zur Deckung der Kosten und des Vorschusses der Schutz-