— = = Hypotheken- und Kommunal-Banken. 211 3½ % Serie XXI u. XXII, Ausl. u. Künd. bis 1./1. 1905 ausgeschl. St. à M. 100, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. Serie XXI 2./1. u. 1./7., Serie XXII 1./4. u. 1./10. Eingef. 29./5. 1895 zu 101.40 %. Kurs Ende 1895–1900: In Berlin: 101.50, 101, 100, 98.30, 93.50, 74.50 %. –— In Frankf. a. M.: 101.50, 101, 100, 98.30, 93.50, 73 % (s. unten). Verj. verl. Pfandbr.: 30 J. n. Zahlbarkeit; Coup.-Verj.: 4 Jahre (K.) Auch werden aus den eingelösten Coup. die Inhaber verl. Stücke ermittelt und direkt benachrichtigt. Betreffs der Pfandbr.-Tilg. s. Seite 377, Absatz unter III. Laut Anzeige v. 28./6. 1901 gelangten die am 2./1. u. 1./4. 1901 fällig gewesenen Pfandbr.-Zinsscheine v. 28./6. 1901 ab zur Einlösung, dagegen sind die auf den 1―% 1./10. 1901 lautenden Zinsscheine sämtl. Pfandbr. kraftlos geworden u. werden deshalb weder jetzt noch später zur Einlösung gelangen. Die Auszahlung der Jan.-Zs. 1902 musste noch auf Grund der Certifikate vor- genommen werden, welche den Stempelaufdruck erhielten: „Coupon fällig am 2./1. 1902 ist bezahlt*. Es wurden hierbei die Zs. für das zweite Halbj. 1901 auf jeden urspr. auf M. 100 lautenden Betrag der 4½ % Pfandbriefe M. 1.80, der 4 % M. 1.60, der 3½ % M. 1.40 zur Auszahlung gebracht. Mittels Aufforderung v. 12./3. 1902 hat die Schutzvereinigung die Besitzer von Certi- fikaten veranlasst, die auf 80 % des Nennwertes herabgesetzten Pfandbr., welchen neue auf die sich aus der Herabsetzung ergebenden Nennwerte lautende Cpns. beigegeben werden, gegen Vorlegung der Certifikate bei den betr. Hinterlegungsstellen in Empfang zu nehmen. Die ausgereichten Pfandbr. tragen den Aufdruck: „In Gemässheit der Beschlüsse vom 10./5. 1901 ist der Nennbetrag dieses Pfandbriefes auf 80 % (Achtzig Prozent) herabgesetzt'“, die 4½ % zu 120 % rückzahlbaren Pfandbr. ausserdem den weiteren Aufdruck: „Hierzu gehört ein Auslosungsschein auf 20 % des ursprünglichen Nominalbetrages des Pfand- briefes.“ Die Pfandbr. behalten ihre alten Nummern und sonstigen Unterscheidungs- merkmale. Die einzelnen Abschnitte, welche früher in Beträgen von M. 5000, 3000, 2000, 1500, 1000, 600, 500, 300, 200, 150, 100 ausgestellt waren, betragen nunmehr nach der Herab- setzung dementsprechend M. 4000, 2400, 1600, 1200, 800, 480, 400, 240, 160, 120, 80. Ausserhalb der Schutzvereinigung sind nur die Besitzer von M. 7 042 700 Pfandbr. geblieben. 1901 gelangten M. 24 044 350 Pfandbr. zum Rückkauf, welche dem Treuhänder behufs späterer Vernichtung in Verwahrung übergeben wurden und woraus der Bank ein Gewinn von M. 4 151 754 erwuchs. Von den im Umlauf verbleibenden Pfandbr. ent- fallen auf solche, deren Eigentümer der Schutzvereinigung beigetreten sind M. 322 000 000. Hiervon sind die 20 % zu kürzen, auf welche von den Pfandbr.-Inhabern dieser Gruppe gegen Erhalt von 15 % in Aktien verzichtet worden ist mit M. 64 400 000, verbleiben also M. 257 600 000, sodass zuzügl. derjenigen M. 7 042 700, deren Inhaber der Schutz- vereinigung nicht beigetreten sind, sich der Gesamt-Umlauf per 31./12. 1901 auf M. 264 642 700 stellt. Dieselben verteilen sich mit M. 1 552 800 auf 4½ % Pfandbr., mit M. 201 834 220 auf 4 % Pfandbr., mit M. 61 255 680 auf 3½ Pfandbr. Umlauf Ende 1903: M. 255 943 970, wovon konvert. 4½ %: M. 1 160 400; 4 : M. 191 561 280; 34½ 0%: M. 59 087 840; nicht konvert. 4½ %: M. 391 650; 4 %: M. 2 634 000; 3½ %: M. 1 108 800. Am 14./7. 1902 machte die Schutzvereinigung bekannt, dass die Besitzer von Certi- fikaten für je nom. M. 8000 oder ein mehrfaches dieses Betrages je eine oder entsprechend mehrere neue, mit dem deutschen Reichsstempel versehene Aktien der Preuss. Hypoth.- Actien-Bank im Nominalbetrage von M. 1200 samt Gewinnanteilscheinen pro 1902–1911 und Ern.-Scheinen erheben können. Die Certifikate, welche mit dem die Ausreichung der auf 80 % des Nennwertes herabgesetzten Pfandbr. kenntlich machenden Stempel versehen sein müssen, können beliebigen Serien angehören und von beliebigen Hinter- legungsstellen ausgegeben sein; der Gesamtbetrag jeder Einreichung muss jedoch eine durch M. 8000 teilbare Pfandbr.-Summe darstellen. Die Einreichung hatte v. 25./7. 1902 ab zu erfolgen. Der Vorstand der Schutzvereinigung forderte dann am 30./8. 1902 die Besitzer von Certifikaten in geringerem Betrage als nom. M. 8000 auf, ihre Certifikate bis spät. 31./12. 1902 entweder durch Zukauf auf nom. M. 8000 zu ergänzen oder dieselben zu verkaufen. Letzte Frist für beide Einreichungen bis 5./3. 1904, an welchem die G.-V. im Jahre 1904 stattfand. Eine weitere Verlängerung der Frist findet nicht statt. Nach Ablauf derselben gelten die nicht abgehobenen Aktien als in natura nicht verteilbar. Der Vorstand wird dieselben für Rechnung der Beteiligten bestmöglichst nach und nach verkaufen lassen. Der Erlös wird durch die Preuss. Hypoth.-Actien-Bank an die Besitzer der noch ausstehenden Certifikate gegen Einreich. derselben pro rata ausgeschüttet werden. Die Bank erklärte sich bereit unterm 27./4. 1903, die in der Zeit v. 1./1. 1902 bis 1. 10. 1903 fällig gewordenen u. fällig werdenden Zinsscheine ihrer nicht konvertierten Pfandbr., von deren Einlösung die Bank durch den G.-V.-B. der Pfandbr.-Gläubiger v. 10./5. 1901 entbunden war, einzulösen. Die Deutsche Treuhand-Ges. hat sich als Vertreterin der Pfandbr.-Gläubiger mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt. Certifikate der Vereinigung zum Schutze der Inhaber von Pfandbr. der Preuss. Hypoth.-Actien-Bank. Die Certifikate dieser Schutzvereinigung wurden am 4./3. 1901 in Berlin zum erstenmal notiert, wobei sich der Kurs für die 4 % Pfandbr. auf 80.50 % und für die 3½ % igen auf 72 % stellte. Usance in Berlin; Vom 14./1. 1901 ab wurden die Pfandbr. wie folgt gehandelt und notiert: 4½ % J einschl. Coup. per 1./7. 1901, 4 % J¼ einschl. Coup. per 1./7. 1901, 14*