A 260 Hypotheken- und Kommunal-Banken. 98.30, 99.60 %. – Auch notiert in Augsburg, Dresden, Leipzig und seit 1897 in Berlin; daselbst Ende 1897–1903: 99.30, 97.70, 94.70, 92.40, 96, 98.40, 99.60 %. 3½ % unverlosbare Pfandbriefe. Serie I–VI (1897–1903) Stücke A A 5000, BB 2000 C C 1000, D D 500, EE 200, F F 100 M. Zs. 1./4. u. 1./10. Diese unverlosbaren Pfandbr. sind während der ersten 10 Jahre, vom Datum der Em. an gerechnet, nicht kündbar. In Umlauf Ende 1903: Serie I-–=VI M. 175 992 200. Aufgel. April 1897, eingef. mit 100.300, Kurs Ende 1897–1903: In München: 99.60, 97.70, 94.80, 91.60, 94.70, 98, 99.60 /% I1 Frankf. a. M.: 99.60, 97.70, 94.80, 91.80, 94.70, 98, 99.60 %. – In Berlin: 99.30, 97.70, 94.90, 92, 94.70, 98, 99.60 %. 3½ % unvyerlosbare Pfandbr. M. 12 000 000 u. 3½ % verlosbare Pfandbr. M. 12 000 0000 werden lt. Genehm. v. 12./1. 1904 begeben. Die Bank ist seitens der bayer. Staatsregierung von der Prospekt-Einreichung an der Münchner Börse entbunden worden. 5 Coup.-Einlösung schon ½ Monat vor Fälligkeit. Tilg. bei den 4 % u. 3½ % verlos. baren jährl. mind. ½ % mit Zs.-Zuwachs. Reglementgemäss werden die verlosbaren Pfandbr. alle Jahre im Mai und Nov. verlost und die gezogenen Pfandbr. am nachfolgenden ersten Kalenderquartalstag im Nennwert heimbezahlt. Die verlosbaren Pfandbr. sind seitens der Bank halb- oder viertelj. kündbar und rückzahlbar im Wege der Verl. nach Massgabe des zu bildenden Tilg.-F. Die unverlosbaren Pfandbr. sind viertelj. kündbar seitens der Bank und müssen nach Ablauf von 10 Jahren, vom Datum der Em. an gerechnet. während welcher eine Rückzahlung seitens der Bank nicht erfolgen darf, innerh. längstens 70 Jahren im Wege der Kündigung oder des freihändigen Rückkaufes eingelöst werden. Zur Tilg. werden verwendet die eingegangenen Kapitals-Tilgungsquoten der Pfandbr- Anlehen und die darüber hinaus freiwillig gemachten Kapitals-Rück- oder Abschlags. zahlungen der Hypoth.-Schuldner, insoweit dieselben in barem Gelde geleistet werden. Wenn durch diese Summe der Tilg.-F. nicht mind. M. 200 000 erreicht, findet eine Verl nicht statt. 1 % Depositalzins. Für die Verzinsung und Heimzahlung ihrer Pfandbriefe haftet die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank mit ihrem ganzen Vermögen, namentlich aber mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypoth.-Register eingetragenen Hypoth.-Darlehen und Wert. papiere, sowie den dem Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, welche niemals weniger betragen dürfen als die Gesamtsumme der umlaufenden Pfandbr. Die Einhaltung dieses Verhältnisses wird von dem von der kgl. Staatsregierung aufgestellten Bankkommissar, welcher zugleich als Vertreter der Pfandbr.-Gläubiger (Treuhänder) fungiert, überwacht. Bank-Obligationen: Es sind dies Schuldscheine zu 3½ % mit 12 monat. Kündigungsfrist. Zs. 1./1. u. 1./7. Ende 1903 in Umlauf: M. 1 800 000. Kurs Ende 1891–1903: 100, 100, 100, 100.60, 101.50, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100.50, 101 %. Notiert in München. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Jährl., spät. im Monat März. Stimmrecht: 1 Aktie à fl. 500 = 6 St., 1 Aktie à M. 1000 = 7 St.; Maximum 1500 eigene und 1500 fremde St. Zur Teilnahme sind alle Aktionäre berechtigt, welche bis zum Tage der G.-V. ihren Aktienbesitz im Aktienbuche auf ihren Namen umschreiben liessen und über den fort- dauernden Besitz Nachweis liefern. Stimmberechtigt sind die Aktionäre, welche spät. am Tage vor der öffentl. Einberuf. der G.-V. im Aktienbuche ihren Aktienbesitz auf ihren Namen umschreiben liessen u. nicht später als am dritten Tage vor der G.-V. den noch bestehenden Aktienbesitz nachgewiesen haben; dagegen werden Berechtig.-Karten auf Namen ausgestellt. Gewinn-Verteilung: 1) Aus den Erträgnissen des Pfandbriefgeschäftes ist für etwaige Kapita.- verluste ein Specialreservefonds anzusammeln, dessen jährliche Zugangsquote nicht weniger als 10 % des nach dem Unterschiede zwischen dem Pfandbriefhypothekenzins und dem Pfandbriefcouponzins berechneten Reinertrages des Pfandbriefgeschäftes jährlich betragen darf und solange fortgesetzt werden muss, bis dieser Spec.-R.-F. 5 % der um- laufenden Pfandbr.-Summe erreicht, bezw. bis zu dieser Höhe wieder ergänzt sein wird. Falls dieser Spec.-R.-F. jemals angegriffen werden sollte, ist er vor jeder anderweitigen Verwendung der Erträgnisse des Pfandbr.-Geschäftes wieder auf den früheren Betrag zu ergänzen. 2) Aus dem Erträgnis des Feuerversicherungsgeschäftes ist zur Deckung von Verlusten dieses Geschäftes ein R.-F. in Höhe von M. 1 714 285 gebildet. Bei allenfallsiger Inanspruchnahme des Fonds ist das Erträgnis des Feuerversicherungsgeschäftes zur Hälfte solange zur Wiederergänzung dieses Fonds zu verwenden, bis derselbe in obiger Höhe wieder hergestellt ist. 3) Aus den Erträgnissen der Geschäfte der Versicherungs- abteilung haben die Dir. und der A.-R. das Recht, Zurückstellungen für unvorher- gesehene Fälle zu machen. 4) Der Überrest steht zur gesetzl. Verf. der G.-V. Der A.-R. bezieht eine Tant. von 2 % des nach § 245 H.-G.-B. zu berechnenden Gesamterträgnisses der Bank; die Tant. wird nach dem System der Präsenzmarken verteilt, wobei die Marke des 1. Vors. u. im Falle der Stellvertr. die des fungierenden 2. Vors. vierfache Geltung hat. Bilanz am 31. Dez. 1903: Aktiva: Hypoth.-Darlehen 902 774 532, do. Zs.-Kto: a) rückst. 3 210 553, b) 1./1. 1904 fällig 3 150 139, c) eskomptiert 6 247 275, Wechsel 20 791 263, Lombard 3 590 800, do. Zs.-Kto 24 364, Effekten 14 762 741 (darunter 7 572 900 eigene Hypoth.-Pfandbr.) Kontokorr.-Debit. (inkl. 13 718 452 Guth. b. Banken u. Bankiers) 65 934 155, Bankgebäude an der Residenz-, Theatiner- u. Promenadestr. u. in Landshut 6 330 534, Güter-Liquid.-Kto d. Hypoth.- Abteil. 1 801 168, Kassa 5 684 172. – Passiva: A.-K. 49 285 714, Haupt-Res. f. Hypoth.- u. kaufm. Abteil. 11 600 000, Pfandbr.-Spec.-Res. 22 275 975, R.-F. d. Güter-Liquid.-Geschäftes