Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 3 Der von John Booth übernommene Vertrag mit dem Fiskus sicherte der Ges. Ankaufsrechte auf ca. 234 ha im Grunewald für M. 12 000 pro ha exkl. Wald. Die Rechte wurden ausgeübt u. 19./11. 1889 vom Forstfiskus aufgelassen 2 345 740 qm; zur Arrondierung sind hinzugekauft 17 020 qm; von der Gesamtfläche waren nach Abzug von Strassen, Plätzen u. Seen ca. 1700 000 qm verkäuflich. Die Selbstkosten betrugen M. 2.073 pro qm, und an Meliorationskosten waren aufzuwenden M. 1.836 pro qm. 1891 wurden weitere 6267 qm erworben. Nach der definitiven Vermessung verblieben Ende 1892 1 128 393 qm, die nach u. nach bis Ende 1898 verkauu wurden. Inzwischen sind wieder einige Grundstücke der Ges., die zu anderweitem Gebrauch bestimmt waren, frei geworden, so ein 2270 dm grosses, nachdem die Berliner Vorort-Bahn von dem ihr zustehenden Optionsrecht auf dasselbe nicht Gebrauch gemacht hat, u. 3 Bau- arzellen in der Trabener Strasse; diese Grundstücke sind jedoch vor der endgültigen öffentlich rechtlichen Auseinandersetzung mit der Gemeinde Grunewald, die erst nach Erledigung der anhängigen zivilrechtlichen Ansprüche zu erwarten ist, nicht verkäuflich; ausserdem besitzt die Ges. noch 2 Villengrundstücke, die mit M. 110 000 zu Buche stehen. Die Verpflichtung der Ges. der Kirchenbehörde gegenüber ist 1900 durch Zahlung von M. 150 000 und die bereits früher bewilligte Überlassung von Terrain für Kirche u. Pfarrhaus erfüllt. Anderungen im Besitzstand der Ges. sind seit 1902 nicht eingetreten. Kapital: M. 8 000 000 in 8000 Aktien à M. 1000 nach Erhöhung des urspr. Kapitals von M. 200 000 um M. 7 800 000 lt. G.-V. v. 4./3. 1889. Auf die Aktien sind 1890, 1891 u. 1892 je 12½ %, 9.03, u. 17./7. 1893 je 25 %, 16./10. 1893, 1./4. u. 1./10. 1894, 1./4. 1895, 1./4. u. 1./10. 1896, 1./2. u. 1./11. 1897, 1./7. 1898, 1./5., 1./9. 1899 je 12½ % u. ab 1./8. 1902 die XVII. Quote von 45 % = M. 450 Pro Aktie zurückgezahlt, sodass nun im ganzen 270 % = M. 2700 pro Aktie vergütet ist. Eine weitere Ausschüttung kann vor Erledig. oben erwähnter Streitig- keiten nicht erfolgen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. flewinn-Verteilung: Div. sind nicht gezahlt, nur diejenige Summe kommt zur Verteilung, welche der Ges. bar zur Verf. steht u. nach dem Ermessen des A.-R. entbehrlich ist. Nachdem der Nominalbetrag der Aktien zurückgezahlt ist, erhalten von den zur Verteilung gelangenden Beträgen die Aktionäre 90 %, Vorst. u. A.-R. je 5 % als Tant. Bilanz am 31. Dez. 1903: Aktiva: Villa I 60 000, do. II 50 000, Effekten 288 445, Bank- guth. 2 089 083, Kassa 4607, Debit. 173 498, Hypoth. 1 407 130. — Passiva: Nicht abgehob. Rückzahl. 375, Liquid.-Kto 4 045 400, Kredit. 26 988. Sa. M. 4 072 763. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 21 132, Steuern 2382, Gemeindebildung 12 746, Vortrag 4 045 400. Kredit: Vortrag 3 934 722, Zs. 146 938. Sa. M. 4 081 660. Kurs Ende 1889–1903: M. 1600, 1410, 1690, 1865, 1430, 1270, 1068, 840, 775, 845, 634, 590, 721, 354, 326 pr. Stück franko Zs. Kurs versteht sich ab 1./8. 1902 nur für Stücke, auf die im ganzen M. 2700 zurückgezahlt sind. Aufgelegt 23./3. 1889 zu 144 %, erster Kurs 8./4. 1889: 150.50 %. Dividende: Nicht verteilt (s. oben). Liquidatoren: Dir. Wald. Schreier, Justizrat Dr. Hans Schultz. Aufsichtsrat: Vors. Eisenbahn-Dir.-Präs. a. D. Paul Jonas, Stellv. Geh. Komm.-Rat Wilh. Herz, John Booth, Friedr. Dernburg, Geh. Justizrat Max Winterfeldt, Bank-Dir. A. Gwinner. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Berliner Handels-Ges. Landbanké, Akt.-Gesellsch. in Berlin, W. Behrenstr. 14–16. Gegründet: 27./7. 1895, eingetr. 9./10. 1895. Letzte Statutänd. 10./4. 1900 u. 25./4. 1901. Zweck: a) Erwerb u. Veräusserung von Liegenschaften im Deutschen Reiche für eigene und fremde Rechnung; b) landwirtschaftl. Betrieb sowie Errichtung und Betrieb von Anlagen jeglicher Art auf den erworbenen Liegenschaften oder deren Verpachtung; c) Bildung und Besiedelung von Rentengütern aus eigenen oder nicht eigenen Liegenschaften; d) sonstiger Geschäftsbetrieb zur Förderung der landwirtschaftl. Interessen. Liegenschaften, welche ganz oder teilweise den Mitgliedern der Direktion oder des Auf- sichtsraks der Ges. angehören, dürfen für die Ges. nicht erworben werden. Die Thätigkeit der Landbank findet ihre Hauptgrundlage in den preuss. Agrargesetzen v. 27./6. 1890 u. 7./7. 1891, welche neben dem Ansiedelungsgesetz v. 26./4. 1886 bezwecken, dem Bedürfnis der Vermehrung des mittleren und kleineren Bauernstandes und der Sesshaft- machung ländlicher Arbeiter, namentlich in den östlichen Provinzen, nachzukommen. Dabei ist die Landbank bedächt, die erworbenen Güter zweckmässig so aufzuteilen, dass auch selbst- ständige Vorwerke u. Restgüter an Käufer, welche einen Grundbesitz von mittlerer Grösse suchen, abgegeben werden können. Unter besond. Verhältnissen auch Verkauf eines Gutes im ganzen. Die Bank erwarb bis Ende 1903: 146 Güter in den Provinzen Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Pommern, Posen, Ost- u. Westpreussen. Schlesien u. in den Königreichen Bayern u. Sachsen mit einem Gesamtumfang von 107 260 ha, und zwar 1901 17 Güter mit 10 525 ha, 1902 12 mit 6660 ha, 1903 28 mit 22 450 ha. Von den genannten 107 260 ha haben bis Ende 1903 ca. 88 194 ha 2294 Käufer gefunden, u. zwar 1901 ca. 12 425 ha, 1902 ca. 16 435 ha, 1903 ca. 14 584 ha; es sind im ganzen dadurch 1132 selbständige neue Bauernwirtschaften, sowie 217 selbständige Vorwerke u. Restgüter gebildet, während 945 bestehende Wirtschaften durch Zukäufe vergrössert wurden. Die Bank ist befugt, auf Beschluss des A.-R. Oblig. auszugeben; dieselben lauten, sofern nicht ein besonderes Privileg Inh.-Oblig. gestattet, auf Namen und Ordre.