492 Ges Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. M. 15 000 000 in 4 % Anleihe von 1894; 50 Serien à M. 300 000 (in Umlauf En M. 13 200 000), Stücke à M. 500, 1000, 3000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Verl. im April am 1. Okt. Tilg. ab 1898 mit mindestens jährl. einer Serie (Verstärkung erst ab 1. April a zulässig). Zahlst. wie bei Anleihe von 1885. Kurs Ende 1894–1903: In Berlin: 102.25, 101.60, 101.25, 101, 99.50, 99, 99.40, 99, 101 %. Aufgelegt 8./6. 1894 zu 990 0% de 190 100.60, Bremen: –, –, 101.50, 101.25, 101.25, 99, 99, 99.50, 99.50, 101 %. – Auch notiert Hamba Seit 2./1. 1904 sind die Oblig. von 1883, 1885 u. 1894 zu einer Notiz vereinigt. 5 M. 20 000 000 lt. G.-V.-B. vom 27./3. 1901 und staatl. Genehmigung v. 29.)3. 1901 1 4½ % Schuldverschreibungen, 50 Serien à M. 400 000 (40 Stücke à M. 5000, 40 à M. 000 64 à M. 1000, 32 à M. 500), 2000 Stücke à M. 5000, 2000 à M. 3000, 3200 à M. 1000, 1600 à M. 500, lautend auf den Inhaber. Zs.: 1./4. u. 1./10. Tilg. zu pari ab 1906 durch jähr. Ausl. von mind. einer Serie in der G.-V. auf 1./10.; ab 1906 verstärkte Tilg. oder ganz. liche Kündigung vorbehalten. Die Anleihe diente zur Vergrösserung des Schiffsparles und Verstärkung der Betriebsmittel der Ges. Zahlst.: Bremen: Gesellschaftskass, Bremer Bank, Fil. der Dresdner Bank, Deutsche Nationalbank, Bernhd. Loose & 00. Disconto-Ges., E. C. Weyhausen; Bremen, Berlin, Frankf. a. M. u. Dresden: Deutsch Bank; Berlin: Seehandl., S. Bleichröder, Berl. Handels-Ges., Disconto-Ges., Bank f. Handel u. Ind., Dresdner Bank, Rob. Warschauer & Co.; Dresden: Dresdner Bank, Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Elberfeld: Berg. Märk. Bank; Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Bankf. Handel u. Ind. Kurs Ende 1901=–1903: In Berlin: 101.90, 103, 103.75 %. – In Bremen: 1023 103.50, 103 8 %. Aufgelegt durch die Zahlst. 26./4. 1901 zu 100.50 % zuzügl. 4 % Stüch. Zs. ab 1./4. 1901. (Auch notiert in Frankf. a. M.) Von den Anleihen I=–IV waren Ende 1902 noch in Umlauf M. 48 200 000. M. 10 000 000 in 4 % Schuldverschreib. lt. G.-V. v. 6./8. 1902 u. staatl. Genehm.v 19./9. 1902. Diese 5. Anleihe ist zur Bestreitung der notwendig gewordenen Sicherune des Kohlenbedarfs der Ges. und für den Ankauf u. die Bebauung des Grundstücks de A.-G. „Weser“ (s. oben) bestimmt. Sie ist in 50 Serien à M. 200 000 u. in 1000 Stüche à M. 5000, 1000 à 3000, 1600 à 1000, 800 à 500 eingeteilt. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. zu pari ab 1907 durch jährl. Ausl. mind. einer Serie (M. 200 000) in der G.-V. auf 1./10.; verstärkte Tilz. vorbehalten. Sicherheit wie bei den anderen Anleihen. Zahlst. wie bei Anleihe von 190f, Damit ist der Lloyd in der Lage, seinen gesamten Finanzplan durchzuführen u. steht eine weitere Kapitalserhöhung für absehbare Zeit nicht wieder in Frage. Kurs Ende 1902 bis 1903: In Berlin: 99.70, 101.25 %. – In Bremen: 99 , 101 %. Zugelassen Okt. 190): erster Kurs in Berlin 13./10. 1902: 99.90 %. (Auch notiert in Frankf. a. M.) Verj. der Zs. 4 J. (F.), der gezogenen Oblig. 10 J. (K.) Der Lloyd ist nicht befugt, vor vollständiger Tilg. der 5 Anleihen eine neue aufzunehmen, welche deren Inhabern ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. oder eine bessere Sicherstellung einräumt –, Bodmerei durch den Kapitän eines Schiffes und die Ansprüche der gesetzlichen Schiffsgläubiger und Handfesten im Betrage von 30 000 ehem. bremischen Thalern Gold auf die Immobil. in Bremen, sowie Kautionen, welche den Deutschen Reiche und anderen Staaten gestellt sind oder gestellt werden, allein aus- genommen. Die auf dem Grundbesitz an der Stephanikirchweide in Bremen ruhende handfestarische Schuld von M. 132 857 (= 40 000 ehem. brem. Thlr. Gold) ist von der oben genannten Nordd. Masch.- u. Armaturen-Fabrik, G. m. b. H., übernommen worden. chäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. April. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vom Betriebsüberschuss 1) 5 % zum R.-F., solange derselbe nicht 10% Ver * des Grundkapitals beträgt, 2) von den Betriebsüberschüssen der Reichspostdampfer. linien 1½ % des Anschaffungswertes der in den Reichspostdampferlinien beschäftigten Schiffe an den Ern.-F, 3) 4 % des A.-K. als Div. an die Aktionäre, 4) 6 % des verbleib. Betrages, jedoch unter Abzug der Überweisung an den Ern.-F. (Nr. 6) an die Mitgl. des A.-R. als Tant., 5) 2 % des A.-K. als Super-Div. an die Aktionäre, 6) von dem Reste die Hälfte an den Ern.-F., solange derselbe weniger als 50 % des Grundkapitals beträgt, die andere Hälfte. und wenn und solange der Ern.-F. 50 % des Grundkapitals erreidt hat, der ganze Überschuss als weitere Super-Div. an die Aktionäre. Die G.-V. ist auf Antrag des A.-R. berechtigt, die Bildung und Dotierung weiterer Reserven als der vor gesehenen zu beschliessen. Der Ern.-F. dient 1) nach dem Ermessen des A.-R. zum Ersatze abgängig werdender Schiffe, Maschinen und Kessel, und die zu diesem Zwecke aus ihm entnommenen Beträge werden jährl. darauf abgeschrieben; 2) zur Deckung bilanzmässiger Verluste, soweit der feste R.-F. nicht dazu ausreicht. sicherungsfonds: Einen Teil des Versich.-Risikos der Schiffe trägt die Ges. selbst. Der Fonds dafür, welcher Ende 1902 M. 11 115 327 betrug, dient zur Deckung der Havarien, Schäden und Kosten, welche die Ges. treffen. Er gilt nicht als ein R.-F. im Sinne des Gesetzes, und die ihm zur Last fallenden Beträge werden darauf abgeschrieben, jedoch, soweit sein Bestand eine solche Abschreib. zulässt, nicht als Verluste der Ges. be. handelt. Dem Versich.-F. wird jährl. der durch die Selbstversicherung der Schiffe er. zielte Überschuss der Prämiengelder über die daraus zu bestreitenden Haverien, Schäden und Kosten zugeschrieben, bis er die Höhe von M. 5 000 000 erreicht; hat der Versich. . diese Höhe erreicht, so werden 40 % des Überschusses zu seiner weiteren Dotierung ver- wandt; solange der Versich.-F. M. 15 000 000 oder mehr beträgt, werden demselben nur 20 % des Überschusses überwiesen. Der A.-R. ist berechtigt, wenn der Versich.-F. melr