Salz- und Kali-Bergwerke. 689 Nalj und Kali-Bergwerke. Verkaufssyndikat der Kaliwerke in Leopoldshall-Stassfurt. Vorstand: Vors. Königl. Bergwerks-Dir. a. D. Paul Graessner, Georg Eichler; Stellv. Rud. Bielmann, Ad. Vogel, Ed. Framhein. Die unter den Salzbergwerken bestandene Karnallit-Förder-Konvention wurde am 15./10. 1883 bis Ende 1888 fest und dann mit 6 Monate Künd. erneuert, gleichzeitig auch ein Syndikat der Chlorkaliumfabriken mit Centralverkaufsstelle errichtet. Der Markt ewann dadurch wieder festen Halt. Am 21./9. 1888 wurde die Konvention von neuem 10 Jahre abgeschlossen. Der Vertrieb geschieht durch die gemeinsame Verkaufsstelle des Verkaufssyndikats der Kaliwerke in Leopoldshall-Stassfurt. Sollte ein Werk seinen Syndikatsanteil nicht fördern können, 80 wird das ausfallende Quantum von den übrigen Syndikatsschächten solange pro rata ihres Anteils mitgefördert, bis die Förderunfähigkeit bei dem betreffenden Werke wieder behoben ist. Bei kürzerer Dauer der Betriebsstörung ist eine volle oder teilweise Nachförderung vertraglich gestattet. auf Im Juni 1898 fand Erneuerung und anderweite Organisation des Syndikats statt. Die Dauer des Vertrages wurde zunächst auf 3 Jahre, 1899 bis Ende 1901, festgesetzt u. bestimmt, dass eine Verläng. jedesmal um 1 Jahr eintritt, falls nicht ½ Jahr vorher Künd. erfolgt ist. Im Juni 1901 fand die Erneuerung des Syndikatsvertrages ab 1./1. 1902 bis Ende 1904 statt, wobei die Sollanteile der einzelnen Werke eine bedeutende Veränderung erfuhren; auch wurden wieder neue Werke aufgenommen. Für den Zweck der Verteilung des Gesamtabsatzes auf die einzelnen Marken werden wieder 4 Gruppen bezw. Gattungen von Erzeugnissen unterschieden: Gruppe I. Erzeugnisse mit mehr als 42 % Kali (bisher über 48 0%), sowie 38 % igem Kali- dünger, kalciniert, und schwefelsaure Kalimagnesia, krystallisiert und kalciniert. Gruppe II. Erzeugnisse mit 42–20 % Kali (bisher mit mehr als 18–48 %) mit Aus- nahme des 38 % igem Kalidüngers und der schwefelsauren Kalimagnesia. Gruppe III. Nicht-karnallitische Rohsalze mit einem Kaligehalte von 19,9–1274 % Kali (bisher 12, 4–18 %). Gruppe IV. Karnallitsalze (wie bisher). Die Gruppen I und II umfassen Fabrikate, Roh- und Mischsalze, die Gruppen III und IV ausschliesslich Rohsalze. Die Quoten betragen vom 1./4. 1904 ab: Werke 1 II III IV Berginspektion.. . . 4.18 74.77 70.42 74.66 Leopoldshall.. 71.31 71.88 68.17 60.16 Westerege7llmnw 8. 58.94 56.55 53.48 Neu-Stassfurt. . . 58.45 58.94 56.55 53.48 Aschersleben. . 8.45 58.94 56.55 53.48 Ludwie IIII 42.10 42.42 18.28 42.80 Vienenburg . . . 858.45 58.94 56.55 53.48 Bernburvg 8 45 58.94 56.55 53.48 Iiedse 27.10 — 28.67 Wilhelmshall . . . 22.10 43.97 49.22 42.12 8%%%% % 31.41 40.45 268.66 Hedwigsburg') . . . 36.77 26.77 27.43 28.66 Burßbach 44 84 25.11 32.55 28.66 Carlsfund . . 214.84 25.11 34.20 28.66 Beientole 26.23 19.08 28.66 33% ½éÜ(57¼ 25.11 34.20 28.66 Salzdetfurtbh. . . 29.45 29.73 36.17 28.66 3% %%%‚‚;;‚‚]....W. 27.10 28.66 Hohenzolleen. . . . 24.84 25.11 31.82 ― 28.66 Justus IL. 3...... = 79.26 — Kisereda. 4484 25.11 31.82 28.66 Einiskeit 26.90 27.11 12.84 28.66 Hehlenle . 26.33 43.95 28.66 Mansfeltt 31.41 — 63.82 Bleieherede . 16.20 22.80 19.12 Johannashall 88389 27.10 28.67 Alexandershall . . . 24.84 25.11 31.82 28.66 Wintershall. 24.84 „ 32.77 = 1000.– 1000.– 1000.– 1000.– Hedwigsburg macht für 1904 von seinem Recht Gebrauch, 1/000 der Gruppe I gegen 10 . . 3 33 =― soo der Gruppe III einzutauschen. – Ausserdem ist Jessenitz das Recht eingeräumt, durch Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1904/1905. I. 44 = a