Wasser- und Eis-Werke, Kühlhallen etc. 1215 lagen für eigene oder fremde Rechnung, Erwerb bestehender Anlagen und Beteiligung? Unternehm. dieser Art. Die Ges. besitzt Konc. zur % Enkheim b. Frankf. a. M. (Betrieb seit Mai 1898, Konc. bis Ende 1927); Nauen b. Berlin (Betrieb seit Juni 1898, Konc. bis Ende 1947); Demmin i. Pomm. (Betrieb seit Juli 1898, Konc. bis Ende 1942); Rheinau, Industrievorort von Mannheim (Betrieb seit Januar 1899, Konc. bis Ende 1948); Bant, Heppens u. Neuende, 3 Vororte von Wilhelmshaven (Betrieb séit Aug. 1899, Konc. bis Ende 1937) und Kirchheimbolanden (Betrieb seit Mai 1900, Konc. bis Ende 1939). Die Orte sind berechtigt, die Werke event. auch vor Ablauf der Konc. unter bestimmten Bedingungen selbst käuflich zu übernehmen. Die Kündig. hat 1 Jahr vor Ablauf der Konc. zu erfolgen; erfolgt sie nicht, so verlängert sich die Konc. auf 5 Jahre; danach jährl. Kündig., event. hat der Koncessionar den Betrieb ungestört fortzusetzen. Für das Rheinauer Werk sind der Ges. seitens der dortigen Terrain-Ges. M. 75 000 jährl. Brutto-Einnahme garantiert ausschl. Wasser- messermiete und zuzügl. 5 % Zs. für die Grunderwerbskosten. Die etwa geleisteten Zuzahl. sind der genannten Ges. mit 4 % Zs. aus der Hälfte der Brutto-Einnahme über M. 75 000 zurück- zuerstatten. Infolge der Zahlungsschwierigkeiten, in welche die Rheinau-Ges. 1902 geriet, wurde die Grundlage für die der Wasserwerks-Ges. für die Wasserversorgung des Rheinau- Geländes garantierten Beträge in Frage gestellt und die Forderung an die Rheinau-Ges. ent- sprechend durch Abschreib. gekürzt. 1901 erbaute die Ges. die Wasserwerke in Thale a. HI. (Betrieb seit 1./8. 1901, Konc. bis Ende 1966) und Artern i. Thür. (Betrieb seit 1./1. 1902, Konc. bis Ende 1961), sowie das Gas- und Wasserwerk Strelno i. Pos. (Betrieb seit 1./11. 1901, Konc. bis Ende 1942). 1902 Erwerb des Wasser- u. Gaswerkes Bensberg b. Cöln a. Rh. und fast' aller Anteile des Wasser, u. Elektricitätswerkes Neumünster G. m. b. H. für zus. M. 1 476 634. Verhandlungen wegen Übernahme weiterer Wasserwerkskonc. sind in der Schwebe. Die Ges. besitzt ferner nom. M. 108 000 Aktien der A.-G. „Wasserwerke Oppenheim', koncessioniert bis 1917 (Div. 1898–1902: 6½, 6½, 7, 7½, 7½ %). Der mit der Gemeinde Lichtenberg be- standene Prozess ist lt. G.-V. v. 25./2. 1901 durch Vergleich dahin erledigt, dass die Wasser- versorgung von Lichtenberg zus. mit der von Friedrichsfelde und Carlshorst, welche Anlagen am 1./4. 1899 insgesamt mit M. 1 229 412 zu Buche standen, für M. 1 825 000 zuzügl. 5 % Zs. ab 1./4. 1899 an die Gemeinde Lichtenberg überging. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgte mit der Auflassung am 1./4. 1901, wobei die Erweiterungen seit 1./4. 1899 und 5 % Zs. besonders vergütet wurden. M. 1 400 000 dieser Summe sind bereits 1901 verrechnet, während der Rest von M. 425000, nachdem die Wasserversorgung von Friedrichsfelde und Carlshorst der Gemeinde Lichtenberg 1902 endgiltig zugesprochen ist, nach Abzug der gegenüberstehenden Kapitalkti von M. 87951 mit M. 337049 in die Bilanz für 1902 eingestellt wurde. Die anteiligen Prozess- kosten von M. 12 603 sind von der Gemeinde Lichtenberg 1903 bezahlt. Ein Teil des Friedrichs- felder Grundbesitzes der Ges. wurde 1901 an die Gemeinde Lichtenberg veräussert, das noch verbliebene Restgelände steht mit M. 1 zu Buche. Zahl der Hausanschlüsse bei den Werken der Ges. (ausser Bensberg u. Neumünster) Ende 1901–1902: 3675, 4097. In Verbindung mit einem unzweifelhaft sicheren Vorschussgeschäft sicherte sich die Ges. 1901 eine längere Option auf einen grossen Teil Aktien und Oblig. der Compagnie des Eaux de Skutari et Kadikeui. Kapital: M. 5 000 000 in 5000 Aktien (Nr. 1–5000) à M. 1000; hiervon sind die Nr. 1–2500 seit 1./1. 1901 voll, die übrigen mit 25 % eingezahlt. Anleihe: M. 4 000 000 in jetzt 4½ % (bis 1901 4 %) Teilschuldverschreib. v. 9./2. 1898, rück- zahlbar zu 103 %, 2000 Stücke (Nr. 1–2000) à M. 1000 Lit. A, 4000 Stücke (Nr. 1–4000) à M. 500 Lit. B, lautend auf Namen des Bankhauses von der Heydt & Co. in Berlin. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1900 binnen 40 Jahren durch jährl. Ausl. am 1./7. (zuerst 1899) auf 2./1.; verstärkte oder Totalkünd. jederzeit zulässig, ebenso Konvertierung. Verj. der Coup.: 4 J. (K.), der Stücke: 30 J. (F.). Sicherheit ist nicht bestellt. Die Anleihen sollen nicht höher sein, als der Wert aller der Ges. gehörigen Vermögensobjekte nach der letzten Bilanz, auch den vierfachen Be- trag des A.-K. nicht übersteigen. Zahlst. wie bei Div. Verj. der Coup.: 4 J. (K.), der Stücke: 30 J. (K.) Kurs der 4 % Stücke Ende 1898–1901: 101.40, 99, 96.70, – %. Aufgelegt 5. u. 6. 5. 1898 M. 2 000 000 zu 102.25 %. Notiz der 4 % Stücke 22./5. 1902 eingestellt. Um die Begebung des Restes dieser Anleihe von M. 2 000 000 zu ermöglichen, beschloss die G.-V. v. 25./2. 1901 Erhöhung des Zinsfusses einheitlich von 4 % auf 4½ %; als Aquivalent dafür wurde von den Besitzern der bereits ausgegebenen M. 2 000 000 -1 % Zuzahl. auf den Nom.-Betrag verlangt, die bei der Abstempelung der Stücke, welche bis 15./4. 1901 zu er- folgen hatte, zu leisten war. Innerhalb der festgesetzten Frist sind von den früher aus- gegebenen M. 2 000 000 nom. M. 1 942 500 Oblig. zur Abstempelung eingereicht (M. 12 500 mit Nummern Lit. A 51–53, 154–158, Lit. B 102–110 sind nicht abgestempelt). Ferner sind die vorerwähnten noch nicht ausgegebenen M. 2 000 000, abzügl. bereits getilgter M. 26 000, also M. 1 974 000 gleichfalls in 4½ % Teilschuldverschreib. abgestempelt. Ende 1902 waren von der ganzen Anleihe im Umlauf M. 2 282 500 (M. 1 531 500 waren unbegeben). Die Sache ist nicht ganz klar. M. 3 894 000 in 4½ % Stücken wurden Juni 1902 zur Börsennotiz zugelassen, wovon M. 1 974 000 am 10./6. 1902 zu 100.50 % plus 4½ % Stück-Zs. ab 1./1. 1902 zur Subskript. aufgelegt. Kurs in Berlin Ende 1902–1903: 100.60, 100.80 %; erster Kurs 16./6. 1902: 100.60 %. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie == 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F., bis 4 % Div., vom Ubrigen bis 10 % 3. Spec.-R.-F., 7½ % Tant. an A.-R. (ausser M. 1000 fester Jahresvergüt. pro Vitgl.), Rest Super-Div. Die G.-V. ist berechtigt, falls die zu verteilende Super-Div. 2 % des eingezahlten A.-K. übersteigt, zu beschliessen, dass der Überschuss ganz oder zum Teil, und zwar tantiemefrei, entweder ―