Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 1453 Die Versammlung wählte als solche die Deutsche Treuhand-Ges. u. setzte derselben einen Ausschuss zur Seite. Auf Grund der vorgenommenen Prüfung der Verhältnisse der Ges. machten Revisionskommission, Gläubiger-Vertretung und Ausschuss den auf den 6./3. 1902 einberufenen Generalversammlungen der Aktionäre und der Obligationäre folg. Vorschläge zur Reorganisation der Ges.: 1) die Aktionäre willigen in die Zus. legung der Aktien im Ver- hältnis von 6: 1; 2) die Obligationäre verzichten für die 12 Jahre von 1902–1913 vollständ. auf Zs., sowie ab. 1./1. 1914 dauernd auf 25 % derselben, erhalten dagegen im Jahre 1914 Aktien der Ges. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1914 in Höhe von 9¼1 % ihres Oblig.-Kapitals franko valuta. Die Inh. der Oblig. aller Serien verzichten auf die Rechte aus der in den Schuld- verschreib. etwa vereinbarten Unkündbarkeit auf eine bestimmte Zeit, u. räumen der Ges. das Recht der Kündig. zu einem jeden Quartalsbeginn mit dreimonat. Frist ein. Die Amort. wird vom 1./1. 1902 auf den 1./1. 1914 unter Übertrag, des jetzigen Planes hinausgeschoben. auf den am 1./4. 1902 fälligen Coup. wird die Hälfte des Betrages, also derjenige Teil der Js., welcher noch auf das Jahr 1901 entfällt, bezahlt. Die Kosten der Revision u. Reorga- nisation hat die Ges. zu tragen (Modus A.). Gleichzeitig wurde mit der von Besitzern der Oblig. gebildeten Schutzvereinigung eine Vereinbarung getroffen, nach welcher diese Obli- gationäre in die Herabsetzung ihres Kapitals auf 60 % unter gleichzeitiger Herabsetzung der Zs. auf 3 % willigten, dagegen aber für die 4½ % Oblig. 25 %, für die 4 % Oblig. 20 % des Oblig.- Kapitals in Aktien der Ges. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1902 erhielten. Die Ges. verpflichtete sich, für die Verzinsung der im Nennwerte herabgesetzten Oblig. einen Zs.-Sicher.-F. in Höhe der zweijährigen Zs. dieser Oblig. zu bilden und durch das Statut die Verpfändung von Ver- mögenswerten zu Gunsten dieser Oblig. vorzuschreiben, ferner die Oblig., beginnend im jahre 1908, in 50 Jahren nach Massgabe eines aufzustellenden Tilgungsplanes durch Ausl. mit 102 % des herabgesetzten Nennbetrages zu amortisieren (Modus B). Die Obligationäre nahmen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Majorität die Vorschläge an. Der Beitritt zur Schutzvereinigung wurde noch bis 10./4. 1902 offen gehalten. Die Aktionäre nahmen in der ausserord. G.-V. vom 26./3. 1902 die gestellten Anträge an. Laut Aufgabe der Deutschen Treuhand-Ges., welche das Sekretariat der Schutzvereinigung führt, waren letzterer bis zum 10./4. 1902 beigetreten: 4½ % Oblig. M. 13 232 000, 4 % Oblig. M. 22 510 000, zus. M. 35 742 000. Diese wulden nach Modus B herabgesetzt auf 60 % ihres Nennwertes = M. 21 445 200. Die Herabsetzung ist durch folgenden Stempelaufdruck: Herabgesetzt auf M. 600 (bezw. M. 3000 in Worten: Mark Sechshundert (bezw. Mark Dreihundert) verzinsl. zu 3 %. Tilg.-Bedingungen abgeündert in Gemässheit der Beschlüsse v. 6./3. 1902 auf den eingereichten Oblig. vermerkt. An Stelle der mit denselben früher ausgegeb. Zinsscheinbogen wurden neue auf den herab- gesetzten Zinsfuss von 3 % des herabgesetzten Nennwertes und auf die bisherigen Zins- termine lt. Zinsscheinbogen nebst Ern.-Scheinen ausgegeben. Die Nummern u. sonst. Unter- scheidungsmerkmale der Oblig. sind unverändert geblieben. Es verblieben im Umlauf nicht herabgesetzte Oblig. M. 571 500, welche nach Modus A des Reorganisationsplanes bis 1./1. 1914 unverzinsl. sind und von da ab nur noch 75 % ihrer bis- herigen Zs. zu beanspruchen haben. Die oben erwähnte G.-V. der Aktionäre v. 26./3. 1902 beschloss: Die Beschlüsse der Versammlung der Obligationäre sowie diejenigen der Schutzvereinigung v. 6./3. 1902 werden genehmigt. Das A.-K. der Ges. wird von M. 7 500 000 auf M. 1 250 000 herab- gesetzt. Jeder Besitzer von nom. M. 6000 bisheriger Aktien erhält eine abgestempelte Aktie über nom. M. 1000 zurück. Der durch die Herabsetzung des A.-K. entstehende Buchgewinn soll zur teilweisen Deckung der Unterbilanz verwendet werden. Das A.-K. der Ges. wird um bis zu nom. M. 7 935 000 erhöht, welche ab 1./1. 1902 an der Div. teilnehmen. Der Betrag für die Ausgabe der Aktien wird auf 100 % festgesetzt mit der Massgabe, dass dieselben als vollbezahlt anzusehen sind, soweit auf sie 40 % Oblig.-Teil- forderungen nebst dazu gehörigen Zs. ab 1./1. 1902 eingebracht werden. Für jede Aktie von nom. M. 1000 ist hierbei der Gegenwert durch Einbringung von 40 % des Nominal- betrages von je M. 4000 4½ % oder von je M. 5000 4 % Oblig. nebst den daran haftenden Zinsansprüchen für die Zeit ab 1./1. 1902 zu leisten, wobei gleichzeitig die Herabsetzung des Zinsfusses für das verbleibende Oblig.-Kapital durch Abstemplung auf 3 % erfolgt. Dem Vorsitzenden des Vorstandes der Schutzvereinigung, Justizrat Maximilian Kempner, oder dem stellvertr. Vorsitzenden, Justizrat Reinhold Gesse, oder beiden zus. werden die von ihnen zu zeichnenden neuen Aktien mit der Massgabe überlassen, dass sie an Stelle der Barzahlung den vorstehend bezeichneten Gegenwert dieser Aktien einbringen. (Siehe unten b. Kapital.) Das A.-K. wird ausserdem erhöht um einen weiteren Betrag bis zu nom. M. 3 300000. Der Ausgabebetrag der Aktien wird auf 100 % festgesetzt. Diese Aktien, welche vom 1./1. 1914 an div.-ber. sind, werden im Jahre 1914 von der Gläubigervertretung gegen Barzahlung gezeichnet. Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung micht bis 1./10. 1914 in das Handelsregister eingetr. ist. Das Bezugsrecht der Aktionäre für die vorstehend beschloss. Erhöhungen des A.-K. wird ausgeschlossen. Die sämtl. mit der Zus. legung der alten Aktien verknüpften Kosten, ferner die Kosten der Herstellung und Ausgabe der neuen Aktien, einschliesslich aller Stempel, gehen zu Lasten der Ges. Ausserdem genehmigte die Versammlung folgende Statutenänderungen: $ 12 lautet künftig: Neue OÖblig. dürfen nur insoweit zur Ausgabe gelangen, dass der Gesamtbetrag der dann ausstehenden Oblig. den doppelten Betrag des A.-K. nicht überschreitet. Zu gunsten derjenigen Oblig., welche gemäss Beschluss v. 6./3. 19 02 im Nennbetrag herab-