. disenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. gesetzt sind, sind Pfand- oder Hypoth.-Rechte an solcher Höhe zu bestellen, dass der Maen den A.-R. seitens vertretung ohne Erinnerung gebliebene Buchwert dieser Oiets * Claubizer wert der jeweilig in Umlauf befindlichen beteiligten Oblig estens den Vun. und zuzüglich eines Kostenpauschquantums von M. 100600 Leffhmiger 28 Objekte, welche in der Bilanz per 31./12. 1901 enthalten sind Soweit hierbe der Buchwert nur unter Berücksichtig. der von der Rybienskek werden, dart Abschreib. angesetzt werden. Die Pfandhalterschaft und bezw Räsdelnetak die dergestalt verpfändeten Objekte ist der von den Obligationären „ vertretung mit der Massgabe zu übertragen, dass bezüglich der Heß a nahme von Unterlagswerten seitens der Gläubigervertretung und d durch die Obligationäre bestimmten oder zu bestimmenden Weise lautet künftig: Für die Sicherung der Verzinsung der gemäss Beschlusses v. im Nennbetrage herabgesetzten Oblig. ist ein Fonds zu bilden der zweijährigen Zs. dieser Oblig. erreichen muss. Dieser Fonds ist 1 0 13 Auffüllung der Zs. der Oblig. auf 3 % zu verwenden und 9 werden, wenn während voller fünf Jahre die Verzinsung der durch aufelbst Oblig. ohne Inanspruchnahme desselben erfolgt ist. Der dann „ Fonds ist zur Ergänzung des Abschreib.-F. zu verwenden. Die durch Beschl 0 1902 im Nennbetrag herabgesetzten Oblig. werden, beginnend im Jahre 1908 50 15 nach Massgabe eines diesbezügl. Tilg.-Planes auf dem Wege der Ausl „ der jeweilig ausgelosten Oblig. erfolgt zum herabgesetzten Nennbetrag Die Versamml. der Obligationäre v. 6./3. 1902 hat der Deu * schaft die ständige „ der Öple: übertragen und a a R der FEunktion als Pfandhalter und Treuhänder bezgl. der verpfändeten Objekte M fhagt Die Herausgabe von Unterlagswerten darf seitens der Gläußiger Vertrefaßs Rü aa wenn ihr zum Ausgleich geliefert werden: 1) entweder Oblig. der Ges. zum Rurswers in Höhe des Buchwertes, oder 2) neue Objekte mind. des gleichen Buchwertes ocder Ren dem Erlös der Objekte gleichkommender Betrag, welcher in bar oder in mündelsich Watz zu erlegen ist. Letzteren Falles ist für die Berechnung der jeweilige Tageskurs abzgl 50 massgebend. Der Deutschen Treuhand-Ges. ist unter Beobachtung der einschlägigen B.. stimmungen und unter Berücksichtigung der von der Revisionskommission festgesetzten Abschreib. der grösste Teil der Effekten verpfändet worden. Zu gleichem Zwecke wurde eint Sicherungshypothek von M. 1 544 743 auf das Neuteich-Liessauer Kleinbahnnetz übergeben. Kapital: M. 9 060 000 in 9060 Akt. à M. 1000 (Ausgabe von 1902), u. zwar aus der Zus- legung aus 1902 M. 1 250 000, aus Oblig. 1902 umgewandelt M. 7 810 000, zus. M. 9 060 000; dazu im Jahre 1914 M. 54 045 Aktien unter entsprechender Abänderung auf einen durch 1000 teilbaren Betrag. Urspr. M. 5 000 000, erhöht laut G.-V. v. 1./6. 1898 um M. 2 500 00 emittiert zu 130 %), welche ab 1./1. 1899 div.-ber. waren; A.-K. somit bis Ende 1901: M. 7 50000 Zwecks Rekonstruktion der Ges. beschloss die G.-V. v. 26./3. 1902 Herabsetzung des A.-K. um M. 6 250 000 auf M. 1 250 000 durch Zus. legung der Aktien im Verhältnis von 6: 1. (rist zu Einreich. 31./7. 1902.) Die näml. Vers. v. 26./3. 1902 beschloss Erhöh. um bis M. 7 935 00 u. ferner um bis M. 3 300 000. In teilweiser Durchführung dieses Beschlusses fand Erhöhung um M. 7 810 000 statt, auf welche die Vereinig. zum Schutze der Inh. von Schuldverschreib. der Allg. Deutschen Kleinbahn-Ges., A.-G. zu Berlin, 40 %, insges. nom. M. 14 296 800, Teil-Forder aus insges. M. 35 742 000 Oblig. der Ges. nebst dem Zinsrechte v. 1./1. 1902 unter gleichzeitiga Herabsetzung des Zinsfusses des verbleib. Oblig.-Kap. auf 3 % jährl. (nämlich 40 %) aus num, M. 13 232 000 4½ % u. M. 22 510 000 4 % Oblig.) einbrachte. Dieselbe erhielt dafür 7810 Aktia àa M. 1000, die zum Nennbetrage ausgegeben, für vollbez. erachtet werden u. seit 1./. 10 div.-ber. sind. Nicht zur Zus. legung eingereichte 149 Aktien wurden für kraftlos erklänt und hierfür in Verhältnis von 6: 1 neue Aktien (Ausgabe 1902) ausgegeben und für Rechnung der Beteiligten zum Börsenkurse verkauft. Aus diesem Verkauf sind abzügl. der entstandenen Kosten M. 14 661 eingegangen. Diesen Verkaufserlös zahlte die Ges. ohne Zinsvergütung den Beteiligten gegen Einreichung der für kraftlos erklärten Aktien nebst Div.-Scheinen für 1002 und Talons mit M. 98.40 für jede Aktie aus. Seit 1./4. 1903 beträgt der Wert des Aktien anteils nur noch M. 95.07, da von diesem Zeitpunkt ab eine kostenlose Ubertragung des Reichsstempels seitens der Steuerbehörde nicht mehr stattfindet, der Stempelanteil vielmelh vom Einreicher der alten Aktien zu tragen ist. Anleihen: Die Ges. hat auf Grund der ihr durch das frühere Statut erteilten Berechtis M. 40 000 000 in blanco cedierbare, nicht hypoth. sichergestellte Namen-Oblig., lautend af Namen der Nationalbank für Deutschland, 1894–1900 (Serie L-=IX), Stücke à M. 1000 u. 0%0 zu 4 u. 4½ % ausgegeben; dieselben sind bis auf M. 594 500 auf 60 % des urspr. Nennwerte also auf M. 600 bezw. M. 300 herabgesetzt u. mit nur noch 3 % verzinsl. Ende 1903 in Imhuf abgest. 3 %: M. 21445 200, nicht abgest., bis 1./1. 1914 unverzinsl., früher 4 % bezw. 4 %: M.947/% Die am 2./1. 1902 fälligen Oblig.-Coupons kamen noch voll zur Einlösung. In mässheit der Beschlüsse der Obligationäre und der Aktionäre v. 26./3. 1902 matt die Ges. die Hälfte des am 1./4. 1902 fällig werdenden Coup. der Oblig. zu bezahlen. 0 denjenigen Betrag dieser Coup., welcher noch auf das Jahr 1901 entfiel, also durch 44 ab 1./1. 1902 beginnenden Zinsverzicht nicht ergriffen ist. Die Coup. per 1./4. 1902 wurden Ögenswerten der Ges. in n Gläubiger. ausgabe und Herein. er Verwaltung in der verfahren wirqd. 9§4