Sta Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 1483 der neuen Strecke Münster a. Stein-Scheidt Grenze 110,62 km, von welchen 86,65 km auf bayer.-pfälz., 23,97 km auf preuss. Gebiete gelegen sind. Die Baukosten, ausschl. der getrennt zu behandelnden Beträge für Beschaffung von Fahrmaterial und Lokomotiv- schuppen (M. 1 078 340) verteilen sich auf die einzelnen Teilstrecken und Bahn-Ges. wie folgt: Gemäss der zwischen dem Reiche und der kgl. bayer. Staatsregierung getroffenen Vereinbarung soll der, den Bau und Betrieb übernehmenden Verwaltung der Pfälzischen Eisenbahnen ein unrefundierlicher Zuschuss in der Höhe von 90 % dieses Betrages oder M. 22 246 740 geleistet, der Rest mit M. 2 471 860 von den Bahn-Ges. übernommen werden, Letztere übernehmen die Verpflichtung zum Bau, zum Betrieb und zur be- triebsfähigen Unterhaltung der Bahn, welche in das volle und unbeschränkte Eigentum der Pfälz. Eisenbahnen übergeht. Der geleistete Zuschuss von M. 22 246 740 wird den Baukontis der Ludwigs- und Nordbahnen-Ges. gutgeschrieben, bleibt jedoch bei der fusionsmässigen Einlösung durch den Staat ausser Ausatz, indem er einen Abzugsposten an der Einlösungssumme bildet und daher bei dem Übergange seitens des Staates nicht nochmals vergütet werden soll. Mit dem Bau dieser doppelgeleisigen Eisenbahn von Münster am Stein nach Scheidt ist 1901 begonnen worden, Betriebseröffn. 1./5. 1904 ab Homburg bis Münster a. St. Auf den Linien Ludwigshafen-Neustadt, Neustadt-Dürkheim, Neustadt-Landau- Winden, Germersheim-Landau-Annweiler, Ludwigshafen-Frankenthal-Worms u. Schiffer- stadt-Speyer-Germersheim werden auch Accumulatorenwagen zur Beförderung von Per- sonen benutzt, ebenso auf der Linie Ludwigshafen-Friesenheim der schmalspurigen Lokalbahnstrecke Ludwigshafen-Dannstadt. Aktienkapital: M. 50 269 714.28, und zwar: a) Ludwigsbahn (Ludwigshafen-Bexbach): fl. 11 659 000 == M. 19 986 857.14 in 23 318 Aktien à fl. 500 mit 9 % staatlicher Garantie bis Ende 1904; b) Maximiliansbahn: fl. 6 775 000 = M. 11 614 285.71 in 13 550 Aktien à fl. 500 mit 5½ % staatlicher Garantie bis Ende 1904; c) Nordbahnen: fl. 10 890 000 = M. 18 668 571.43 in 21 780 Aktien à fl. 500 mit 4 % staatlicher Garantie bis Ende 1904. Die garantierten Zinsen (4, 4½, 4 %) sind halbjährlich zahlbar 1. Jan. und 1. Juli, die Präcipuen und event. Dividende nach der G.-V. atsgarantie: Auf Grund des Gesetzes vom 29. April 1869 gewährte der Staat eine Ver- lüngerung seiner Zinsgarantie (4 % für die Aktien der Pfälzischen Ludwigsbahn, 4½ % für die Aktien der Pfälzischen Maximiliansbahn und 4 % für die Aktien der Pfälzischen Nordbahnen) bis Ende 1904, ausserdem aber übernahm der Staat die Garantie ab 1. Jan. 1870 bis Ende 1904 für 5 % Präcipualbezüge für die Aktien der Pfälzischen Ludwigsbahn und für 1 % für die Aktien der Maximiliansbahn. Es sind demnach die Ludwigsbahn-Aktien mit 9 %, die Maximiliansbahn-Aktien mit 5½ % und die Nord- bahn-Aktien mit 4 % jährlich garantiert. Rückkaufsrecht des Staates: Vom 1. Jan. 1905 ab kann der Staat jederzeit das ganze Besitz- Pri tum der drei vereinigten Ges. erwerben, er hat dafür diejenige Summe zu zahlen. welche auf dem Baukonto jeder der drei Ges. verzeichnet ist, abzüglich der von ihm geleisteten Bauzuschüsse und event. der Anlehensreste, ferner unter Hinzufügung desjenigen Betrages. den die Aktionäre in dem vorletzten Betriebsjahre an Zinsen, Präcipuen und Dividenden bezogen haben. Macht der Staat von dem ihm zustehenden Rückkaufsrecht keinen Gebrauch und werden anderweitige Vereinbarungen nicht getroffen, so erlöschen die Betriebs-Konc. der einzelnen Ges. am 1./1. 1969. Ende Juni 1903 erklärte die bayer. Staatsregierung. von dem Rechte der Verstaatlichung vorerst keinen Gebrauch zu machen. Im April 1904 ist dieselbe jedoch in Verhandlungen über den freihändigen Ankauf der Bahnen in der Weise eingetreten, dass sie die Geneigtheit ausgesprochen hat, das Gesamtbesitztum der Pfälzischen Bahnen zum 1./1. 1905 zu erwerben. Die Regier. bietet für die Bahnen einen erheblich geringeren Preis, als er sich nach den Fusionsgrundlagen ergeben würde. Auf Grund der Fusionsverträge würde sich der Rückkaufspreis für die 3 pfälzischen Eisen- bahnen auf etwas über M. 245 500 000 stellen. Der Preis, den die bayerische Regier. bietet, soll den Börsenkursen von Mitte März 1904 entsprechen. Am 15./3. 1904 notierten die Aktien der Ludwigsbahn 219 %, der Maxbahn 138.30 %, der Nordbahn 126.50 %. Auf Grund der genannten Kurse würde sich mithin für das gesamte A.-K. der drei Ges. ein Gesamtwert von M. 83 450 000 ergeben. Dazu kommt die Prioritätenschuld, die Ende Dez. 1903 zus. M. 155 820 000 betrug. 1904 sind insgesamt M. 2 080 000 Prioritäten zu amortisieren, sodass sich per Ende 1904 der Oblig.-Umlauf noch auf M. 153 740 000 stellt. Rechnet man hierzu den oben berechneten Kurswert der Aktien per 15./3. 1904, 8o ergiebt sich, dass die bayerische Staats-Regier. für die Überlassung der Bahnen eine Gesamt- abfindung von M. 237 190 000) zahlen will; das ist also M. 8 310 000 weniger als sie auf Grund der Fusionsverträge zu vergüten hätte. Die ord. G.-V. v. 29./4. 1904 lehnte in unverbindlicher Vorabstimmung das Reg.-Angebot ab; eine am 18. Juli 1904 stattfindende ausscrord. G.-V. wird definitiven Beschluss hinsichtlich der Überlassung der Bahnen an den Staat fassen. oritätskapital: Am 1. Okt. 1903: M. 187 109 305 aller drei Bahnen nach Konvertierung im Jahre 1895 der noch auf süddeutsche Gulden lautenden Anleihen von 1848 bis 1865, sowie der Neu-Em. der letzten Jahre bis inkl. 1902. Die Zs. geniessen staatliche Garantie bis 31./12. 1904. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Der Stand nach der letztjährigen Amort. betrug am 1./10. 1903 noch M. 155 829 100, welche sich wie folgt verteilen: