1510 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc- Kurs der Aktien Ende 1897–1903: 126. 90, 128190, 115, 115.50 0 0 126. 90, 128190, 115, 115.50, 118, 125. 92 Aufgelegt Nr. 1–12 500 am 4./11. 1897 zu 115 % M. 12 501–20 000 im Apra. 190 MI 28/ bis B . Juni 1902 eingeführt. Notiert in Berlim. „. irektion: Reg.-Baumeister a. D. Paul Wittig, Reg.-Baumeister a. D. Emil P Aufsichtsrat: (Mind. 3) Vors. Wirkl. Geh. Rat Staatsminister a. D. Arthur „„ Komm.-Rat Max Steinthal, Wilh. von Siemens, Justizrat Dr. Adolf Braun, Eisenbahn, Di. a. D. Karl Schrader, Reg.-Baumeister a. D. Hch. Schwigger, Berlin. Prokurist: Johs. Bousset. bank, Rob. Warschauer & Co. Zahlstellen: Für Div.: Berlin: Deutsche Bank. Berliner Handels-Ges., Mitteld Credit Grosse Berliner Strassenbahn in Berlin; W. Leipziger Platz 14 u. Vossstrasse 23. Gegründet: 8./11. 1871. Letzte Statutänd. 12./10. 1899, 1./3. 1901 u. 12./3. 1904. Bis 280 1898 firmierte die Ges.: Grosse Berliner Pferde-Eisenbahn-Act.-Ges. 1894 übernahm die Ges, die Betriebsverwaltung der Neuen Berliner Pferdebahn. Die G.-V. v. 25./1. 1808 beschloss die Vereinigung mit dieser Ges. (A.-K. M. 1 500 000), welche per 1./1. 1900 durchgeführt wurde; den Aktionären der Neuen Berliner Pferdebahn-Ges. wurden M. 1 500 000 in Aktien à M. 1200, der Grossen Berliner Strassenbahn gewährt. Zweck: Bau, Ausrüstung, Erwerb und Betrieb von Strassenbahnen in und um Berlin behufs Personen- und Güterbeförderung. Geleislänge Ende 1903: 491 km. Die Ges. ist Be. sitzerin aller Aktien der Westlichen Berliner Vorortbahn (A.-K. M. 6 600 000, bis-inkl. 1903 keine Div.), auch mit nom. M. 1 500 000 Aktienbesitz bei der Südlichen Berliner Varortbahn (R.-K. M. 3 000 000, bisher inkl. 1903 keine Div.) beteiligt. Ferner besitzt die Ges. nom. M. 5 223.600 Aktien der Berlin-Charlottenburger Strassenbahn, die ihrem Amort.-F. einverteibt sind. Dureh diesen Besitz wurde letzteres Unternehmen enger an die Ges. angegliedert, wodurch mehrere Verkehrslinien in Anschlussbetrieb mit günstigem Erfolg eingerichtet werden konnten. Auch mit der Westlichen und Südlichen Berliner Vorortbahn findet Anschlussbatrieb Sstatt. Die Ges. hat sich dem Gesetz über die Kleinbahnen vom 28./7. 1892 unterstellt. Auf Grund dieses Gesetzes hat der Polizei-Präsident in Berlin unterm 4./5. 1990 der Ges. die Betriebsgenehmigung bis zum 31./12. 1949 mit der Massgabe erteilt, dass die Ges. verpflichtet ist, auf Erfordern der Genehmigungsbehörde, die Verlängerung derjenigen kleinbahngesetzlichen Zustimmungserklärungen der zur Unterhaltung der mitbenutzten Strassen und Wege nach öffentl. Recht Verpflichteten, die zur Zeit auf einen Bürzeren Zeitraum laufen, im Wege der freien Vereinbarung oder der kleinbahngesetzliahen Er- gänzung rechtzeitig herbeizuführen. Die der Ges. It. abgeschlossenen Verträgen zustehenden Strassenbenutzungskonsessionen sind von verschiedener Dauer und laufen mit den Gemeinden: Berlin bis 31. Dez. 1910, Charlottenburg bis 30. Sept. 1937, Schöneberg bis 30. Juni 1937, Wilmersdorf bis 31. Dez.1948 und zum Teil bis 1950, Rixdorf bis 30. Sept. 1937, Britz bis 30. Sept. 1937, Reinickendort bis 30. Sept. 1937, Tempelhof bis 31. Dez. 1949, Treptow bis 31. Dez. 1919, Niederschön- hausen bis 31. Dez. 1939, Tegel, Reinickendorf und Dalldorf bezüglich der zwischen Berlin und Tegel belegenen Provinzial-Chaussee bis 31. Dez. 1959. Die von der Vorort- gemeinde Mariendorf erteilte Zustimmung zur Wegebenutzung dauert bis 31./19. 1940. Von den von der Neuen Berliner Pferdebahn-Ges. übernommenen Verträgen mit den Vorortgemeinden Neu-Weissensee und Lichtenberg-Friedrichsberg ist wegen Ein- führung des elektr. Betriebes der mit Neu-Weissensee durch den neuen Vertrag vom 7./23. April 1900 bereits ersetzt, der bis 31./12. 1939 dauert; der neue Vertrag mit der Gemeinde Lichtenberg-Friedrichsberg dauert bis 1./10, 1938. Der wegen Weiterführung der bisher in Friedrichsberg endenden Linie durch Friedrichsfelde mit der Gemeinde in Friedrichsfelde geschlossene Vertrag dauert bis 31./12. 1938. An Entgelt für die Benutzung der Verkehrswege zum Bahnbetriebe erhalten nach den neuen Verträgen: Die Gemeinde Berlin: a) jährl. 8 % von den Bruttoeinnahmen aus der Beförderung von Personen und Gütern von dem Zeitpunkte ab, an welchem die Hälfte des bei Ver- tragsabschluss fertigen, auf städtischem Wegeunterhaltungsgebiet befindlichen Bahnnetzes der Grossen Berliner Strassenbahn und der Neuen Berliner Pferdebahn-Ges. für den elektromotorischen Betrieb eingerichtet sein wird, spät. aber nach Ablauf von 4 Jahren seit Vertragsunterzeichnung (19. Jan. 1898). Durch Schreiben der Ges. an den Magistrat von Berlin vom 15. Jan. 1900 ist demselben mitgeteilt, dass dieser Zeitpunkt ist und dass die vorerwähnte Abgabe von diesem Tage ab zur Erhebung zu gelangen hat b) in den Jahren, in welchen der nach dem Gesetz und den Statuten verteilbare Reinertrag des Unternehmens 12 % des zur Zeit des Vertragsabschlusses vorhanden ge- wesenen A.-K. von M. 22 875 000 übersteigt, die Hälfte dieses übersteigenden Betrages als Gewinnanteil. Falls die Ges. ihr A.-K erhöht, ist das A.-K., das erweislich neu 1 das Unternehmen aufgewendet ist, vorweg mit 6 % zu verzinsen. Die Stadtgemein e wird demnach erst, nachdem das vorbezeichnete A.-K. mit 12 % Üt. das darüber neu aufgewendete A.-K. mit 6 % verzinst ist, vertraglich an dem überschiessenden Betrage des Reingewinns zur Hälfte beteiligt (siehe auch unten). 1 ――――