1532 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. die ausserhalb desselben liegenden Strecken bis an das Ende der gegenwärtig in Betrieb befindlichen und den elektrischen Betrieb koncessionierten Linien- Die Höhe des Be. trages für den von der Stadt entnommenen Strom wird nach Kilowattstunden berechnet und betrug für 1903 11½ Pf. pro Kilowattstunde. Die für die Stromzuführung not. wendige Leitung ist vom Rat zu Dresden erbaut und bleibt Eigentum der Stadt- Für Benutzung der Leitungsanlage zahlt die Ges. dem Rat zu Dresden eine Gebühr. Die Ges. hat u. a. für Benutzung des Strassen- und Platzareals eine Abgabe von der Brutto-Einnahme aus dem Betriebe an die Stadtkasse zu entrichten. Diese Abgabe beziffert sich bei einer Brutto-Einnahme bis zu M. 1 000 000 auf 2 %, bei einer solehen bis zu M. 2 000 000 auf 2½ %, bis zu M. 3 000 000 auf 3 %, bis zu M. 4 000 000 auf 3½% bis zu M. 6 000 000 auf 4 %, bis zu M. 7 000 000 auf 4½ % etc., dergestalt, dass bei jeder ferneren Vermehrung der Brutto-Einnahme um M. 1 000 000 eine Erhöhung der Abgabe um ½ % eintritt, bis 8 %. – Die Gesamtleistungen der Ges. an die Stadt betrugen bis ult. 1903 M. 4 365 428, wovon für 1903 M. 230 735; es entfielen davon auf Strassenbefestigug M. 59 429, Pflasterreparat. etc. M. 61 768, Strassenreinigung M. 20 396, 3 % der Brutto. Einnahme M. 73 283, an Gemeindeabgaben M. 15 859. Mit der Dresdner Strassenbahn in Dresden ist ein Vertrag auf die Dauer der Kon. cession der Deutschen Strassenbahn-Ges. abgeschlossen, welcher die gegenseitigen Be. ziehungen regelt und wodurch die Konkurrenz zwischen den beiden Ges. beseitigt wir. Durch einen unter dem 19./3. 1897 mit der Dresdner Strassenbahn angeschlossenen Nach.- trag zu dem erwähnten Betriebsvertrage wurde vereinbart, dass Beträge, welche von einer der vertragschliessenden Ges. an die andere in Gemässheit der Abrechnung über ihre beiderseitigen Betriebseinnahmen etwa herauszuzahlen sind, von der Empfängerin stets unverkürzt in Reserve zu stellen und einem Ausgleichs-F. zu überweisen sind, der ihr zunächst eigentümlich zugehört. Kommt die Empfängerin später in die Lage, ihrer- seits dergleichen Beträge herauszahlen zu müssen, so hat sie diese dem Ausgleichs-P. und nur, insoweit dieser nicht ausreicht, ihren übrigen Mitteln zu entnehmen. Die 28, des Ausgleichs-F. fallen der Eigentümerin des letzteren zu. Bei Auflösung des Betriebs. vertrages und spät. am 30./10. 1920 sind die Bestände der bei beiden Ges. vorhandenen Ausgleichs-F. zusammenzuwerfen und an beide Ges. je mit der Hälfte zu verteilen. Der auf Grund dieses Betriebsvertrags mit der Dresdner Strassenbahn gebildete gemein- schaftliche Ausgleichs-F. beträgt bis jetzt M. 742 070. Dieser Fonds wird sich durch die Ausgleichszahlungen pro 1902 u. 1903, über welche noch Differenzen schweben, im voraussichtl. Betrage von M. 211 028 bezw. 102 731 auf voraussichtlich M. 1 055 830 erhöhen, Von dieser Summe würde der Ges. der Betrag von M. 527 915 gehören. Die Ges. besass Ende 1903 an Grundstücken: 1) Bahnhof I in der Pfotenhauerstrasse, 12 000 qm, 2) Bauland vormaliger Bahnhof II (Floragrundstück) in der Ostra-Allee, 6985 qm, 3) Bahnhof III in Pieschen an der Trachenbergerstrasse einschl. Strassenland, 16 730 qm, 4) 2 Häuser u. Areal in Loschwitz, nach Abtretung des Strassenlandes 45 407 qm, 5) Bau- land an der Prinzenstrasse einschl. Strassenbauland, 8303 qm, 6) Bauland in Hosterwitz, 9003 qm. Sa. 98 428 qm, welche einschl. der auf 1 u. 3 von der Ges. errichteten Bauten und einschl. der auf dem erpachteten Terrain an der Friedrichstrasse erbauten Wagen- halle und den auf 4) mit gekauften Häusern mit nur M. 2 092 505 zu Buche stehen. Ende 1903 waren vorhanden 202 Motorwagen, 89 Anhängewagen, 16 Pferdebahnwagen im Umbau, sowie 15 Arbeits- u. Wirtschaftswagen; 4 Pferde. Personen wurden befördert 1898–1903: 16 846 917, 20 715 166, 24 093 350, 25 444 830, 25 841 069, 28 488 921. Einnahmen: M. 1 877 232, 2 025 753, 2 257 806, 2 283 688, 2 331 844, 2 606 416. Personal 1903: 804. Kapital: M. 6 000 000 in 6000 Aktien (Nr. 1–6000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 3 000 000, erhölt lt. G.-V.-B. v. 28./2. 1895 um M. 1 000 000, emittiert zu 120 %, ferner lt. G.-V.-B. v. 16.). 1898 um M. 1 000 000, emittiert zu 145 %. Neuerdings erhöht lt. G.-V.-B. v. 24./3. 1900 um M. 1 000 000 (auf M. 6 000 000) in 1000 neuen Aktien à M. 1000, div.-ber. für 1900 zur Hälfte, begeben an ein Konsortium zu 130 %, angeboten von diesem den Aktionären v. 21./5.–5./6. 1900 zu 135 %, einzuzahlen 50 % und das Agio plus 4 % Zs. ab 1./5. bis zum Zahlungstage, restl. 50 % waren 1./10. 1900 einzuzahlen; auf 5 alte Aktien entfiel 1 neue. Anleihen: M. 3 000 000 in 4 % Prior.-Oblig. von 1892, auf Namen lautend, 240 Stück à M. 3000, 780 à 1000, 2400 à 500, 1500 à 200. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. v. 2./1. 1898 an auf 1./7 durch Ausl. oder Rückkauf mit jährl. 1 % u. ersp. Zs. Ende 1903 noch in Umlauf M. 2 777 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Zahlst. wie bei Div. Kurs in Dresden Ende 1896–1903: 102.7, 102.75, 102, 100, 100, 100.75, 102.50, 102 %. M. 2 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1898, vor 1903 nicht rückzahlbar, kündigung bis 1906 ausgeschlossen; 160 Stück à M. 3000, 520 Stück à M. 1000, 1600, Stück à M. 500, 1000 Stück à M. 200, die eine Hälfte jeder Gattung auf den Namen der Dresdner Bank, die andere Hälfte auf den Namen des Bankhauses Günther & Rudolph in Dresden lautend. Zs. 2. Jan. u. 1. Juli. Tilg. ab 2. Jan. 1903 lt. Plan mit 1 % und ersparten 3 Verl. im Jan. auf 1. Juli, event. Tilg. teilweise auch durch freihändigen Rückkauf, 1903 auch verstärkte Tilg. zulässig. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke 12 J. (F.) wie bei Div. Kurs in Dresden Ende 1897–1903: 103, 102.50, 100, 100, 101, 102, 102 M. 1 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1902, aufgenommen zur Vermebrung der Betriebsmittel, vor 1./1. 1907 nicht rückzahlbar, Gesamtkünd. bis 1910 ausgeschloc0. 80 Stücke Lit. A Nr. 8281–8360 à M. 3000, 260 Stücke Lit. B Nr. 8361–8620 à M. 1000,