1546 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen atc. waren vorhanden: 274 Motorwagen u. 230 Anhängewagen, 38 Omnibuswagen, 310 Güter wagen und 81 div. Fuhrwerke, ferner 86 Pferde. Die Wagen werden zum Teil in 15 eigenen Werkstatt erbaut. 0 Koncessioniert und im Betrieb sind folgende Linien: Hannover-Hildesheim Rethe Pattensen, Vahrenwald-Langenhagen Hannover-Barsinghausen, Hannover- Rzum Anderten-Misburg-Buchholz, Viergrenzen-Buchholz-Gr. Burgwedel. Der Betrieb geschi, elektrisch. Das Innere der Stadt Hannover wurde bis 1903 automobil in einer Läug von 26,6 km durch Accumulatoren befahren; im übrigen erfolgte der Betrieb Ang oberirdische Stromzuführung. Auch für das Innere der Stadt kam im Nov. 1903 1. oberirdische Stromzuführung zur Einführung (Kosten der Oberleitungs-Einriehtung 1 M. 985 000). Die Ges. erzeugt die für den Betrieb der Strassenbahnen erforderl. elklh- Energie selbst u. giebt auf Grund ihr erteilter Konc. elektr. Strom für Licht- u. Kraftzwech in den vor Hannover geleg. Ortschaften ab. Angeschlossen ist das Aquivalent von ca. 22809 16kerz. Glühlampen, 166 Bogenlampen u. ca. 4752 PS-Motoren; eine Verdoppelung diesc Ziffer würde ohne wesentl. Vergrösserung der masch. Anlage mäöglich sein. Der elekt Strom wird in 6 Kraftstationen, belegen in Glocksee, Vahrenwald, Kirchrode, Buchhol Rethen u. Sehnde erzeugt. Die Ges. besitzt 34 verschiedene Grundstücke in Hannoer und Stationsorten in Ausmass von zus. 587 910 qm. Die Koncessionen laufen in Hannover-Linden bis 1. April 1937; für die Aussenlinien enden die Koncessionen in den Jahren 1942–50. Die Koncessionen sind auf Grund des Klein. bahn-Gesetzes erteilt und gelten ausserhalb Hannover-Linden auch für Güterbeförderung. In den Städten Hannover-Linden ist der Ges. die Güterbeförderung bis morgens 10 Uh. ebenfalls gestattet. Abgaben: Die Strassenbahn hat der Stadt eine Abgabe zu zahlen, welche bei einer Brutto. Betriebseinnahme bis zu M. 1 500 000 2½ %, bis zu M. 2 000 000 3 %, bis zu M. 3 00000 3½ % und über M. 3 000 000 4 % der ganzen unter die Steuer fallenden Einnahme beträgt; ferner hat die Ges. einen Beitrag zu den Strassenreinigungskosten zu zahlen, welchber jährl. M. 30 pr. 100 m einfaches Geleis und M. 60 pr. 100 m Doppelgeleis beträgt. Der Magistrat von Hannover erhält das Entgelt für die Einführung der Oberleitung von der Strassenbahn, anfangend 6 Monate nach Beginn des Oberleitungsbaues, eins jährl. Extra-Abgabe von 50 Pf. bpro Meter, berechnet auf die jetzt mit Accumulatoren betriebene Strassen-Strecke von 26,6 km, abgerundet auf M. 26 000; ausserdem für ver- schiedene anderweite Zugeständnisse eine besondere Abgabe von M. 14 00) jährl., welche nach Verlauf von 10 Jahren auf M. 24 000 jährl. erhöht wird. Der Stadt Linden ist eine jährl. Abgabe zu zahlen, welche in der Weise zu be. rechnen ist, dass auf Grundlage der an die Stadt Hannover zu zahlenden Abgabe der. jenige Betrag festgestellt wird, welcher nach Verhältnis der Einwohnerzahl von Hannover und Linden auf Linden entfällt. Die Abgabe für Strassenreinigung wird in derselben Weise berechnet, wie in Hannover. Im übrigen ist der Vertrag analog demjenigen mit der Stadt Hannover. Neben der festgestellten Abgabe und unabhängig von dieser hat die Strassenbahn an die Stadtgemeinde Linden eine jährl. Abgabe von M. 6500 zu zahlen als Entgelt für neugewährte Zugeständnisse. Für die Bahnanlagen ausserhalb Hannover- Linden sind jährl. Abgaben nicht zu entrichten; doch beansprucht die Stadt Hannoyer, fussend auf einem früher geschlossenen Vertrag, Abgaben auch für die Aussenlinien. Ein am 23./4. 1902 abgehaltenes Schiedsgericht entschied zu gunsten der Stadt. Kapital: M. 24 000 000 in 23 000 Vorz.-Aktien und 1000 St.-Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 3 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 26./2. 1895 um M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. v. 15./2. 1896 un M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. vom 23. Juli 1896 um M. 6 000 000, lt. G.-V.-B. vom 21. Febr. 180 um M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000 (div.-ber. ab 1. Jan. 1898), angeboten den Aktionären 8.–16. März 1898 zu 127.25 %, lt. G.-V.-B. vom 25. Nov. 1898 um ferner? M. 6 000 000 (auf M. 24 000 000) in 6000 Aktien à M. 1000 (div.-ber. ab 1. Jan. 1890), über. nommen von einem Konsortium zu 102.50 %, angeboten den Aktionären M. 3 000000 am 12.–21. Jan. 1899 zu 107.50 %. „ Die Ges. geriet 1901 infolge allzu beschleunigten Baues von Aussenlinien in eine schwierige Lage. Zur Abstossung der schwebenden Schuld von M. 2 600 000, ferner zur Beschaffung der Mittel zur Einführung der Oberleitung in der Stadt Hannover Gierau ca. M. 1 500 000 erforderlich), sowie zur Sanierung bezw. Reorganisation der Ges. über. haupt beschloss dann die ausserord. G.-V. V. 14./11. 1901 eine Zuzahlung von 25 % = M. 250 auf jede Aktie einzufordern. Auf jede zuzahlende Aktie wurde ein auf den 30 lautender, durch Indossament übertragbarer Gewinn-Anteilschein in Höhe von M. 25 ausgegeben. Die Gewinnanteilscheine haben kein Aktienrecht. Auf jeden anteilschein werden aus dem Reingewinn vom 1./1. 1902 ab vorweg ohne Verpflichtuns zur Nachzahlung jährlich bis M. 12.50 vergütet. Sodann wird des verbleib. gewinnes zur Tilg. von Gewinnanteilscheinen verwendet, welche dazu durch . bestimmt werden. Diejenigen Aktien, auf welche die Zuzahlung geleistet wurde, die Eigenschaft von Vorz.-Aktien und wurden als solche abgestempelt. Die Vorz.-A Pie beziehen vor den übrigen Aktien eine jährliche Div. bis 4 % (ohne Nachzahlung). 3 G.V. ist berechtigt, den nach Zahlung von 4 % Vorz.-Div. verbleib. „ oder teilweise zur Tilg. weiterer Gewinnanteilscheine zu verwenden, welche dazu wbe das Los bestimmt werden. Sodann erhalten die St.-Aktien bis 4 % Div. Ein darü ―