Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 1555 Erwerbe nach 20jähr. Betriebe den vollen Taxwert, nach 25jähr. ¼, nach 30jähr. ½, nach 35jähr. des Taxwertes. Ausserdem hat sie noch ein Vielfaches des Reingewinnes, der nach dem Durchschnitts- Ergebnis der letzten fünf Jahre vor der Überlassung zu ermitteln ist, zu zahlen, und zwar wenn die Überlassung der Anlage stattfindet: nach 20jähr. Betriebe den 13 fachen Betrag, nach 25jähr. den 10 /fachen Betrag, nach 30jähr. den Sfachen Betrag, nach 35jähr. den 4 fachen Betrag des Reingewinnes, als welcher der Überschuss der Betriebs. Einnahmen über die Betriebs-Ausgaben abzügl. 4½ % Zs. des Einlage-Kapitals einschl. der Abschreib. und Schuld-Zs. anzusehen ist. Ausserdem erlöschen die Rechte des Unternehmers, wenn derselbe den Betrieb ganz oder auch nur einzelner Teile ohne Genehm. der Stadt einstellt, oder wenn derselbe seinen Verpflichtungen trotz schriftlichen Erinnerns nicht innerhalb der zu stellenden Frist nachkommt, oder wenn die zum Betriebe erforderlichen Mittel durch Beschlagnahme oder sonstwie ihrer Bestimmung entzogen werden, oder endlich, wenn seitens des Königl. Ministeriums dem Rate die Zurücknahme der erteilten Genehm. aufgegeben wird. Erklärt in einem dieser Fälle der Rat das Erlöschen der Koncession, so kann er sich in den Besitz der Anlage mit allem Zubehör setzen. Er hat alsdann den durch Sach- verständige festzustellenden Wert der Gesamtanlage zu vergüten, wie dieser Wert sich ohne Verwendung der betreffenden einzelnen Gegenstände der Gesamtanlage beim Er- löschen der Koncession herausstellt. Für die Benutzung der Strassen während des Betriebes hat die Ges. nach Ablauf der ersten 3 Jahre von der thatsächlichen Eröffnung der ersten Strecke an gerechnet falso ab 1899) 2 % der Bruttoeinnahmen, nach je 5 Jahren um 1 % steigend, bis zu 5 % der Bruttoeinnahmen an die Stadt zu entrichten; 1900–1902: M. 33 584, 33 315, 33 318. Im Hinblick auf diese Rechte der Stadtgemeinde schreibt der Ges.-Vertrag vor, dass zur Sicherstellung der Aktionäre ein Tilg.-F. gebildet wird, dem die Rücklagen zu überweisen sind, welche durch Abschreib. auf Bahnkörper, Grundstücke und Wagen alljährlich angesammelt werden; auch die Zs. dieses Fonds sollen dem letzteren all- jährlich gutgeschrieben werden. Zu Gunsten der Stadtgemeinde sind aus Anlass des Baues und Betriebes der Strassenbahn für Neuherstellung, Unterhaltung und Reinigung der innerhalb des Stadt- gebiets benutzten Strassen, sowie an besonderen Abgaben im Jahre 1903 folgende Summen von der Ges. aufgewendet worden: An anteiligen Kosten bei N eupflasterungen M. 78 593, für Unterhaltung der Fahrbahn innerhalb des Bahnkörpers M. 65 653, für Reinigung der Fahrbahn innerhalb des Bahnkörpers M. 43 044, vertragsm. Abgabe M. 35 856 (s. auch oben), demnach zus. M. 223 148. Seit Bestehen der Ges. bis zum Schlusse des Jahres 1903 sind für die erstgedachten Zwecke zus. M. 1 754 830 verausgabt worden. Kapital: M. 6 250 000 in 6250 Aktien à M. 1000. Anleihe: M. 4 000 000 in 4 % Schuldverschreib. von 1897, wovon 16./9. 1897 M. 3 000 000 z2u 102.50 % u. 23./3. 1899 M. 1 000 000 zu 102 % aufgelegt wurden. 2000 St. über je M. 1000 Lit. A Nr. 1–2000 u. 4000 St. über je M. 500 Lit. B Nr. 1–4000, lautend auf die Allg. Deutsche Credit-Anstalt u. durch Indossament übertragbar. Zs. 1./7. u. 2./1. Tilg. lt. Plan ab 1902–36, kann ab 1907 verstärkt werden. Verlos. spät. Sept. (zuerst 1901) auf 2./1. Verst. Tilg. ab 1907 zulässig. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. n. F. Zahlst.: Leipzig: Gesellschafts- kasse, Allg. Deutsche Credit-Anstalt, Deutsche Bank; Breslau: Schles. Bankverein. In Umlauf Ende 1903: M. 3 888 000. Kurs Leipzig Ende 1897–1903: 103.25, 103, 100.50, 98, 95.25, 99, 101.50 %. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Febr.-April. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Dotierung des Ern.-F. u. Tilg.-F., vom verbleib. Betrage 5 % zum R.-F., bis 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung einer festen Jahresvergütung von M. 6000), 10 % zu Grat. an Beamte und zur Bildung eines Unterstütz.-F., Überrest uper-Div. —– Tant. an Vorst. und Beamte wird als Geschäftsunkosten verbucht. Bilanz am 31. Dez. 1903: Aktiva: Grundstücke 807 486, Gebäude 1 010 281, Bahnanlage: Oberbau 1 802 925, bp) Bahnkörper 3 145 054, e) Stromzuführ. 1 555 237, Kraftsfations-Masch. 0 62, Wagen 1 972 837, Werkstatteinricht. 72.131, Dienstbekleid. 20 000, Fahrdienst-Utensil. 2932, Werkzeug u. Geräte 6671, Streckenausrüst. 4594, Mobil. 7789, Haus Kurprinzstr. 216 373 abzügl. 100 000 Hyp. bleibt 116 373, Kaut.-Kto 124 223, Kassa 4178, Bankguth. 144 918, Debit. Ve Feuerversich. 4105, Betriebsmaterial. 60 649, Bahnbaumaterial. 118 210, Schneiderei- ft 2002, Giessereibetriebskto 3787, Provisorium Berlinerstr. 17 796. – Passiva: A.-K. 6250 000, Schuldverschreib. 3 888 000, do. Zs.-Kto 78 470, do. Einlös.-Kto 8640, Kredit. 53 004, kto Rene Rechnung 123 562, Beamten-Kaut.-Kto 37 035, Ern.-F. 476 779 (Rückl. 200 000), Bahn- Raber Amort.-Kto 380 672 (Rückl. 41 500), Amort.-Kto II 171 680 (Rückl. 55 000), R.-F. 83 075 hückl. 11 751), Unterst.-F. 17 100, Vergüt. an A.-R. 6000, Div. 218 750, do. alte 2170, Vortrag 2993. Sa. M. 11 797 932. 39 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Allg. Verwalt.-Kosten 62 207, Löhne an Fahrpersonal K 0 52, Druck der Fahrscheine etc. 4612, Wagenunterhalt. 171 617, Bahnunterhalt. 190 129, raftstationsbetrieb 130 484, Gebäudeunterhalt. 10 246, Steuern etc. 26 995, Abgabe an Stadt Personal-Versich. 17 235, Feuer- u. Haftpflichtversich. 17481, Schuldverschreib.-Zs. 155 520, a16 695, Beamten-Kaut.-Zs. 993, Abschreib. 25 935, Rohgewinn 535 994. – Kredit: Vortrag 08. Betriebseinnahmen 1 792 809, Grundstücksertrag 8180, Haus Kurprinzstr. 4399, Reklame- pacht 3514, Kontokorrent 376, verf. Zs.-Coup. 10. Sa. M. 1 813 756.