1586 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, ferner Gewinnanteil an den Strombaufiskus für Be- nutzung der Nogatbrücke, vom Übrigen bis 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R., Über. rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. 4 211 865, Sacheinlage Allg. Deutsche Kleinb.-Ges. 728 000, Allg. Deutsche Kleinb.-Ges. Fonds- verwalt. 31 360, Kautionen 15 435, Debit. 803 909. – Passiva: A.-K. 5 760 000, Bilanz-R.-F. 143 753, Ern.-F. 31 360, Amort.-F. 4606, Kredit. 44 879. Sa. M. 5 984 599. 3z. Ern.-F. 12 426, z. Amort.-F. 2110, Betriebs-R.-F. 462, Pens.-Kasse 1336. – Kredit: Zs. 3224. Abschreib. d. Bilanz-R.-F. 39 104. Sa. M. 42 328. Schöneberg; Stellv. Landeshauptmann Rud. Hinze, Reg.-Rat Curt Anton, Reg.-Rat Armin Walter, Landrat W. Brandt, Danzig; Reg.-Rat Freih. Arnold Senfft von Pilsach, Marienburg; Dir. Gegründet: 10./7. 1899; handelsger. eingetr. 24./7. 1899. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Herstellung, Erwerb und Betrieb von Strassenbahnen, insbesondere in Würzburg Die Von dem Grundkapital wurden M. 3 571 000 durch Barzahlung aufgebracht, indem der Preuss. Staat für M. 1 478 000, die Prov. Westpreussen für M. 739 000, der Kreis Marien. burg für M. 550 000, Baurat Griebel für M. 1000, der Kreis Danz. Niederung für M. 803 000 Aktien übernommen haben. Die restl. M. 2 189 000 wurden durch Sacheinlage der Nit. gründerin Allg. Deutschen Kleinbahn-Ges. in der Weise aufgebracht, dass die gen. Ges. sich verpflichtete, den Bau der oben unter A u. B aufgeführten Bahnen gegen Zahlung von M. 3.738 000 und Überweisung von M. 2 189 000 Aktien Lit. D auszuführen, welche als vollgezahlt gelten. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Dotierung der Ern.-F., des Amort.-F., des Bilanz-R.-F., des Spec.-R.-F. Bilanz am 31. Dez. 1903: Aktiva: Kassa 28, Aktieneinzahl.-Kto 194 000, Bahneinheit Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.-Kosten 3302, Betriebsverlust 1903 22 692, Dividenden 1899–1903: 0 % (Baujahre). Direktion: Baurat Carl Griebel, Berlin. Aufsichtsrat: Vors. Stadtrat Adalbert Erler, Max Dräger, Bau-Insp. O. Bandekow, Schöneberg; Dir. Wilh. Hansen, Berlin. Prokuristen: Erich Wagner, Danzig; Emil Maeuer, Reg.-Rat z. D. Otto Mayer, Berlin. Würzburger Strassenbahnen Akt.-Ges. in W üirzburg. und dessen Umgebung, sowie die Erlangung von Koncessionen für Strassenbahnen, ferner die Herstellung von Anlagen für elektr. Beleuchtung und Kraftübertragung und der Betrieb aller mit vorstehendem zusammenhängenden Geschäfte. Am 11./12. Aug. 1899 hatte die Ges. mit der Elektricitäts-Act.-Ges. vorm. Schuckert & Co. in Nürnberg einen Vertrag geschlossen, laut welchem sie denjenigen zwischen der letzteren und der Stadt- gemeinde Würzburg im März 1899 abgeschlossenen Vertrag, dessen Gegenstand die Elek- trisierung und der Betrieb der bestehenden Strassenbahnlinie, sowie der Bau u. Betrieb neuer elektrischer Strassenbahnlinien zum Zwecke des Personen- und Güterverkehrs in Würzburg bildete, sowie die in Würzburg bereits bestehenden Bahnanlagen nebst allem Zubehör übernahm. Die Bauausführung sämtl. Linien (auch der etwa noch später Zu erbauenden Strecken) erfolgte durch die Elektricitäts-Act.-Ges. vorm. Schuckert & Co. in Nürnberg. Die Umwandlung der 1899 bestandenen Linien (4,6 km) und der Bau der neuen Strecken, sowie die Inbetriebsetzung derselben war im Sommer bezw. Herbst 1900 vollendet. Betriebslänge 1902 14,7 km. Verlängerung u. Erweiterung des Strassenbahn- netzes nach einzelnen Vororten wird geplant. Koncession der Stadtgemeinde Würzburg läuft bis 1. Okt. 1939. Als Entgeld für 1 Benutzung der städtischen Strassen hat die Ges. bis zum I. Mai 1902: 0 %; vom 1. Mai 1902 bis 1. Mai 1912: 1 %; vom 1. Mai 1912 bis 1. Mai 1922: 2 %; vom 1. Mai 322 bis 1. Mai 1927: 3 %; vom 1. Mai 1927 bis 1. Mai 1932: 4 %; vom I. Mai 1932 ab 5 % der jährl. Bruttoeinnahmen an die Stadt zu zahlen, jedoch nur von den Einnahmen aus lem Betrieb innerhalb der jeweiligen Stadtgemarkung nach Verhältnis der auf letzterer ge. leisteten Wagenkilometer zu den auf sämtlichen Linien geleisteten Misentigefstas Die Stadtgeineinde ist berechtigt, nach Ablauf von 25 Jahren vom 1. Okt. 1899 ab die gesamte Anlage für den 20fachen Durchschnittsbetrag des Reingewinns der letzten fünf Betriebsjahre käuflich zu erwerben, jedoch soll der Übernahmepreis den 1½ fachen Taxwert des ganzen Werkes, welcher mit Rücksicht auf den Fortbetrieb der Bahn 1 schätzen ist, nicht übersteigen. Der Vertrag gilt auf je weitere 10 Jahre verlängert, fall die Stadt sich nicht auf desfallsige Aufforderung der Ges. im vorletzten Jahre binnen 3 Monaten erklärt hat. Nach Verlauf von 80 Jahren vom 1. Okt. 1899 ab geht die 43 samte Anlage ohne Ausnahme unentgeltlich in das Eigentum der Stadt über. Ablauf der Betriebsdauer hat die Stadt das Recht, die Fortschaffung der Anlagen Herstellung des früheren Zustandes zu verlangen oder die ganze Anlage und 63 gesamten Geleisanlagen nebst Zubehör ohne Entschädigung, das bewegliche „ material, die Gebäulichkeiten und die maschinellen Anlagen zum Taxwert Grundstücke zum Erwerbspreis zu übernehmen. Die Kosten für Anlage u. von Bauten werden nach Vollendung derselben durch gegenseitiges Anerkenntnis 336 gestellt. Der Strom ist von dem städt. Elektricitätswerke zu entnehmen. Die 3 den Selbstkostenpreis zuzügl. 20 % desselben an das städt. Elektricitätswerk zu entrichten.