1606 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Gesamt-Dir. leiten. Die Zahl der Dir. ist auf 10 normiert, wovon 7 der Allg. Elektr.-Ges, und 3 der Union angehören sollen. Die Mitgl. der A.-R. bei den Ges. bilden zus. den ge. meinsamen Delegat.-Rat der Ges. In demselben führen die Mitgl. jedes A.-R. zus. 12 Stimmen. ohne Rücksicht auf die Zahl der Abstimmenden. Die A.-R. beider Ges. sind bei der Beschluss- fassung über folg. Gegenstände an die Beschlüsse des Delegat.-Rates gebunden: 1. Erweiterung oder Abtretung von Fabrikat.-Einricht., im Falle es sich um mehr als 1 % des A.-K. der betr. Ges. handelt. 2. Dauernde Investitionen im Betrage von mehr als 2 % des A.-K. der betr. Ges. 3. Abänderungen des vorliegenden Vertrages. 4. Ausgabe von Oblig. Über folg. Gegenstände sollen die A.-R. beider Ges. nur in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Delegat.-Rates beschliessen. 5. Vorschläge an die G.-V. betr. Statutänd., Fusion mit anderen Unternehmungen, Kapitalserhöhung u. -Herabsetzung, Auflösung einer Ges. 6. Anstellung u. Abberufung von Vorst.-Mitgl. Über vorstehende Gegenstände zu 1–6 kann der Delegat.- Rat nur mit Majorität der anwesenden bezw. vertrefenen Mitgl. beschliessen. Abgesehen von obigen Modalitäten behalten die A.-R. ihre bisherigen Funktionen bei. Die A.-R.-Mitgl. der A. E.-G. werden zu den A.-R.-Sitzungen der Union E.-G. eingeladen und nehmen mit beratender Stimme teil, und umgekehrt. Jede der beiden Ges. macht zunächst in der bisher bei ihr üblichen Weise eine Bilanz nebst Gewinn- u. Verlustrechnung auf. Von dem Gewinn- oder Verlustsaldo dieser Vorbilanz der A. E.-G. werden von dieser der Union E.-G. gut- gebracht bezw. belastet, während die Union E.-G. von dem Gewinn- oder Verlustsaldo ihrer Vorbilanz an die A. E.-G. 1¾ gutzubringen bezw. zu belasten hat. Auf Grund der so er- mittelten Gewinn- oder Verlustziffer stellt dann jede Ges. für sich ihre gesetzl. u. statutarisch vorgeschrieb. Bilanz auf. Der Vertrag wird v. 1./7. 1903 auf die Dauer von 35 Jahren in Kraft treten. Die ausserord. G.-V. v. 19./5. 1904 hat jedoch beschlossen, den Vertrag mit Wirkung v. 1./7. 1904 aufzuheben; dieselbe hat ein Angebot der Allg. Elektricitäts-Ges. auf Übernahme des gesamten Unternehmens, also der Aktiven, der lauf. Geschäfte u. des Gewinns der Interessen- gemeinschaft mit Wirk. ab 1./7. 1903 angenommen, auch die Auflös. der Ges. beschlossen. Uber- gabe u. Zahlung erfolgt 1./7. 1904. Seitens der A. E.-G. findet die Gewährleistung einer Div. von 6 % für die nicht umgetauschten Aktien für 1903/1904 statt. Die A. E.-G. hatte bereits im Febr.-März 1904 gegen Überlass. von M. 6 500 000 neuen ab 1./7. 1903 div.-ber. Aktien der A. E.-G. die Elektricitätswerke Werl, Neusalza, Soest, die Bahnanlage Elberfeld-Cronenberg sowie nachfolg. Effekten u. Beteil. der Union übernommen: Kr. 585 060 Aktien der Bergens Elektriska Sporvei in Bergen; frs. 600 000 Aktien der Comp. Geénérale pour I'Industrie en France et en IEtranger in Paris; frs. 651 500 Aktien der Comp. Industrielle de Traction pour la France et TEtranger in Paris; fl. 793 400 Aktien der Österr. Union Elektr.-Ges. in Wien; fl. 745 600 Aktien der Linzer Tramway u. Elektr.-Ges. in Linz; £ 2500 Aktien der United Engineering Comp. Limited in Johannesburg; M. 2 500 000 Aktien der Solinger Kleinbahn; M. 300 000 Aktien der Dr. Paul Meyer A.-G., Fabrik von Kleinmasch. u. elektrotechn. Apparaten in Berlin; M. 400 000 Aktien der Meissner Strassenbahn-A.-G.; M. 650 000 Aktien der Frankf. Lokalbahn; ― 86 650 Preference shares of the Electricity Supply Comp. for Spain Limited in London; frs. 195 250 Aktien der Société anonyme I'Union Hlectrique in Brüssel; Rbl. 272 500 Aktien der Kiewer Elektr.-Ges.; frs. 337 500 Aktien der Société d'électricité du Borinage in Brüssel; M. 85 500 4½ % Oblig. der Daimler-Motoren-Ges. in Cannstatt; M. 50 000 zur Flälfte eingez. Geschäftsanteile der Deutschen Kraftgas-Ges. m. b. H. in Berlin; M. 146 000 Geschäftsanteile der Abwärme-Kraftmasch.-Ges. m. b. H. in Berlin. Der Umtausch der Aktien der Union E.-G. in solche der A. E.-G. fand folgendermassen statt: Die im Besitz der Firma Ludwig Loewe & Co. A.-G. befindl. M. 15 165 000 Union-Aktien wurden der A. E.-G. für M. 10 110 000, neue ab 1./7. 1903 div.-ber. Aktien überlassen unter Zuzahl. des anteilig entfallenden Bauschbetrags an Stempeln u. Kosten der Kapitalserhöhung, der Herstellung u. Stempelung der neuen Aktien von M. 278 025. Weitere M. 5 890 000 neue Aktien der A. E.-G. sind von der Firma Ludw. Loewe & Co. A.-G. unter der Verpflichtung übernommen worden, sie den Aktionären der Union zum Umtausch in der Weise anzubieten, dass gegen je M. 3000 Aktien der Union bei gleichzeitiger Barzahl. von M. 55 als anteiligen Kostenbauschbeitrag 2 neue ab 1./7. 1903 div.-ber. Aktien über je M. 1000 der A. E.-G. 9 geben werden. Der Umtausch erfolgte im März bis 30./4. 1904. Bis auf wenige hundert- tausend Mark (ca. 5 %) ist das A.-K. der Union in den Besitz der A. E.G. äperg6 00 Kapital: M. 24 000 000 in 24 000 Aktien (Nr. 1–24 000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. in 1500 Aktien à M. 1000. Das A.-K. wurde erhöht lt. G.-V. vom 4./5. 1895 um M. 1430 angeboten den Aktionären zu 120 %, ferner erhöht lt. G.-V.-B. vom 24. Nov. M. 15 000 000 behufs Ankauf der Loewe'schen Fabrik und zur Verstärkung der Betrie 3 mittel. Die Aktien, welche vom 1. Jan. 1899 ab an der Div. teilnehmen, wurden 8 der Firma Ludw. Loewe & Co. zum Kurse von 110 % mit der Verpflichtung übernommer davon M. 3 000 000 Aktien den Besitzern alter Aktien zum gleichen Kurse zum anzubieten. M. 7 500 000 wurden den Aktionären der Ges. Loewe & Co. zu 135% 0 an9 00 M. 4 500 000 blieben vorläufig im Portefeuille der Ges. Loewe & Co. Die G.-V. v. 3/. 43 beschloss weitere Erhöhung des A.-K. um M. 6 000 000 (auf M. 24 000 000) in 6000 11 30 Aktien à M. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1900, angeb. den Aktionären 10.–23./5. 1900 zu 0 plus 4 % Rück-Zs. v. 1./1. 1900 ab und halbem Schlschst. Auf 3 alte Aktien Anleihe: M. 10 000 000 in 4½ % Schuldverschreibungen von 1900, unkündbar bis 1. rückzahlbar zu 103 %, Stücke à M. 1000 (Nr. 1–10 000), auf Namen lautend 3 Blanko-Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1906 innerhalb 50