1634 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Der Buchgewinn von M. 388 000 wird zur Deckung der Unterbilanz, zu Abschreib. und zur Bildung eines R.-F. verwendet. Die beiden beteiligten Banken gewährten für die Betriebs. mittel M. 50 000 Kredit gegen Sicherstellung. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1903: Aktiva: Grundstück u. Wasserkraft 289 206, Gebäude 101 65, Masch. 151 698, Leitungsnetz 166 770, Beleucht.- u. Heiz.-Anlage 3146, Zähler 6921, Werkzeug 1064, Mobil. 1192, Material. und Installation 3536, Kassa 578, Kaut.-Kto 1000, Effekten 2040. Versich. u. Miete 627, Debit. 13 950, Verlust 79 308. – Passiva: A.-K. 600 000, Kredit. 215 761, Kaut. 1184, Tant. an A.-R. 5750. Sa. M. 822 695. Gewinn u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 60 927, Gen.-Unk. 22 144, Abschreib. 20 546, Tant. 2750. – Kredit: Betriebseinnahmen 27 060, Verlust 79 308. Sa. M. 106 368. Dividenden 1899–1903: 0 %. Direktion: Ing. Heinr. Mützlitz. Aufsichtsrat: Vors. Brauerei-Dir. Peter Bohland, Cöln; Stellv. Dir. Steinberg, Bonn; Oberstleutnant a. D. Oskar Nebelsieck, Berlin; Otto Rocholl, Radevormwald; Rentner Jean Ewald, Dir. S. Solmitz, Cöln. 3 0 0 = ee 0 0 0 Leipziger Electricitäts-Werke in Leipzig, Eutritzscher Strasse 14b. Gegründet: 24./11. 1894. Letzte Statutänd. v. 20./1. 1900. Zweck: Ausnutzung des elektr. Stroms zur Beleuchtung und Kraftübertragung und der damit zusammenhängenden Geschäftszweige im jetzigen und künftigen Weichbild der Stadt Leipzig und in deren nächster Umgebung. Die Ges. besitzt die Kraftstation Eutritzscher Strasse 14 b, Unterstation Magazingasse 3. Die Ges. ist in alle diejenigen Rechte und Pflichten eingetreten, welche die Firma Siemens & Halske A.-G. in Berlin, gegenüber der Stadtgemeinde Leipzig durch Vertrag vom 27. Dez. 1893 übernommen hatte. Die Firma Siemens & Halske hat für Rechnung der Ges. die elektrische Anlage, bestehend aus einer Hauptstation zur Erzeugung der Kraft und einer Unterstation aus Accumulatoren und dazu gehörigen Maschinen und Apparaten zur Stromverteilung, erbaut; die maschinelle Anlage, wie auch das Kabelnetz haben inzwischen mehrmals eine beträchtliche Erweiterung erfahren, deren letzte im Aug. 1902 in Betrieb gekommen ist. Die Grundstücke, auf denen sich die Baulichkeiten der Ges. befinden, sind von der Stadtgemeinde Leipzig erpachtet. 1899 Bau eines neuen Verwalt.-Gebäudes an der Eutritzscherstrasse. Die Firma Siemens & Halske, A.-G., ist Betriebspächterin bis 31. Dez. 1915. Das Pachtverhältnis läuft von da ab von Jahr zu Jahr weiter, wenn die Stadt Leipzig den 31. Aug. 1915 vorüber gehen lässt, ohne das Werk zu übernehmen, oder wenn nicht einer der beiden Teile den Pachtvertrag ein Jahr vor seinem Ablauf gekündigt hat. Auf Grund dieses Pachtvertrages übernimmt die Pächterin die Verpflichtung, die Anlage während der Pachtzeit vorschriftsmässig in Stand zu halten, und bestreitet die durch den Betrieb erforderlich werdenden Reparaturen auf ihre Kosten. Erneuerungen und Auswechselungen ganzer Anlageteile haben auf Kosten des Ern.-F. zu geschehen, solange der letztere ausreicht; nach etwaiger Erschöpfung desselben bleibt eine be. sondere Verständigung über die Aufbringung der erforderlichen Beträge vorbehalten, Die A.-G. hat sich anheischig gemacht, Erweiterungen der Anlage, soweit sie nicht Grund des Koncessionsvertrages dazu verpflichtet ist, während der Pachtzeit nicht Zustimmung der Pächterin vorzunehmen. Diejenigen Kapitalien, welche für eventue vorzunehmende Erweiterungen der Anlagen erforderlich sind, hat die A.-G. zu beschaffe. Die A.-G. stellt der Pächterin ein Kapital von M. 20 000 für die Betriebsführung zinsfi zur Verfügung, welches bei Beendigung des Pachtverhältnisses an die . zurückzuzahlen ist. Die Pächterin führt den Betrieb in vollem Umfange mit Einnahmen und Ausgaben, sowie mit allen aus dem Koncessionsvertrage hervorgelene i Pflichten, insbesondere auch mit der Verpflichtung, 16 % der Bruttoeinnahme une für die Grundstücke der Haupt- und Unterstation zu zahlenden Pachtbeträge an Stadt abzuführen. Des Weiteren hat die Pächterin eine jährliche Summe der A.- 1 43 Verfügung zu stellen, welche hinreicht, um die Zs. auf Oblig. oder Kontokorrentschu der Ges., Steuern und sonstige Abgaben, soweit sie nicht schon zu Lasten des gehen, zu zahlen, für Amort. und Abschreib. 4½ % und vom Beginn des 1 ab 5 % des jeweils in der Anlage verwendeten Aktien- oder Oblig.- oder Konto 5 schuldkapitals aufzubringen, die allgemeinen Generalunkosten der Ges., die .. den gesetzlichen R.-F. und die statutenmässigen Tant. für A.-R. und Vorst. zu crteb und endlich den Aktionären eine Div. von mindestens 5 % zu gewähren. Für . Ausgaben, welche die Pächterin auf Grund des Pachtvertrages für den „„ fß Reparaturen und insbesondere für die Abgaben an die Stadt zu leisten hat, er 5 30 Pächterin aus den Betriebseinnahmen vorweg eine Summe, welche bemessen 32 der Zahl der während eines Betriebsjahres nutzbar an die Konsumenten „ Hektowattstunden, gemessen an den Verbrauchsstellen. Reichen die Eruttoeimgerent zur Deckung vorstehender Ausgaben nicht aus, so hat die Pächterin für die Difel). aufzukommen. Sind jedoch die Bruttoeinnahmen höher, 3 e bis so fällt dieser ― 33 ac=― iher diese 1.% zu 1 % des jeweiligen A.-K. der Ges. unverkürzt zu. Der Mehrbetrag über 0 ―