= Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1637 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 266 669, Abschreib. 129 926, Gewinn 185 088. –— Kredit: Vortrag 16 646, Zs.- u. Kursgewinn 17 352, Waren-Bruttogewinn 547 685. Sa. M. 581 683. Dividenden 1901–1903: 5, 6, 6 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Max Körting. Prokuristen: Kaufm. Osk. M. Sauppe, Ing. Jos. M. Th. Rensing, Fr. H. V. Neddermeier. Aufsichtsrat: Vors. Wilh. Mathiesen, Leutzsch; Ing. Rob. Böker, Bankier Max Lieberoth- Leden, Leipzig. Electricitäts-Werke Liegnitz in Liegnitz. Gegründet: 11./1. 1898. Letzte Statutänd. 19./5. 1899. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Erwerb, Errichtung, Betrieb u. Veräusserung elektrischer u. sonstiger industrieller Anlagen aller Art. Die Ges. übernahm die der Elektricitäts-Ges. Felix Singer & Co. in Berlin ab 1./10. 1898 für 40 Jahre verliehene, ausschliessliche Koncession für den Betrieb einer am 21./1. 1898 eröffneten elektr. Strassenbahn u. einer am 14./8. 1899 in Betrieb ge- nommenen Licht- u. Kraftstation in Liegnitz (Konc. 40 Jahre) für zus. M. 1 440 000. Länge der 3 Strassenbahnlinien 8,521 km. Frequenz 1899–1903: 800 782, 802 386, 772 695, 766 764, 791 394 Personen; Fahreinnahmen: M. 77 094, 77 399, 74 451, 73 885, 76 765. Angeschlossen waren Ende 1903 8448 Glüh- u. 1682 Bogenlampen, sowie 5766 Motore. Gesamterzeugung der Kraftstation 1903: 675 501 Kilowattstunden, wovon 259 576 auf die Strassenbahn entfielen. Für weitere Strassenbahnlinien hat die Ges. gegenüber anderen Unternehmern bei gleichen Bedingungen das Vorrecht; jedoch ist sie nicht vor Ablauf von 6 Jahren ver- pflichtet, noch weitere innerhalb der Stadtgemarkung gelegene und vom Magistrat zu bestimmende Linien zu bauen, bezw. das Bahnnetz um 3 km zu vergrössern, sofern auf den bestehenden Strecken per Wagen-km nicht mindestens 38 Pf. Einnahme im Durchschnitt eines Jahres erzielt werden. Die Ges. sollte für die gewährte Überlassung der Strassen lt. § 12 des Vertrags vom 28./29. Dez. 1897 für die ersten drei Betriebsjahre 6 %, für die nächsten vier Betriebs- jahre 7½ %, für die darauffolgenden vier Betriebsjahre 9 % und von da 10 % der Brutto- Einnahmen an die Stadt Liegnitz zahlen. Diese Abgaben hatte die Ges. für das Jahr 1898 mit M. 4500, für die beiden nächsten Betriebsjahre mit mindestens M. 12 000 bro Jahr, für 1901 und 1902 mit mindestens M. 14 500, für 1903 und 1904 mit min- destens M. 17 500 pro Jahr und für alle späteren Jahre mit mindestens je M. 20 000 garantiert. Infolge des ungünstigen Betriebsergebnisses der Strassenbahn hat der Magistrat von Liegnitz auf Ansuchen der Ges. unter dem 7./3. 1901 eine Modifikation des Vertrages vom 28./29. Dez. 1897 hinsichtlich der Abgaben zugestanden, indem die Stadt für die gesamte Dauer des Vertrages auf die Mindestabgaben aus den Brutto-Einnahmen verzichtet und in den Jahren 1901–1906: 4 %, 1907–1912: 5 % von den Brutto-Einnahmen der elektr. Bahn und des Licht- und Kraftwerkes an die Stadt entrichtet werden sollen; vom Jahre 1913 ab bleiben die ursprünglich fixierten Prozentsätze bestehen. Für diejenigen Jahre, in denen der Reingewinn des ges. Unternehmens einschl. der Strassenbahn 5 % des in dem gesamten Unternehmen angelegten Kapitals übersteigt, sind ausser den im § 12 vereinbarten Abgaben noch 20 % von den 5 % des erwähnten Kapitals übersteigenden Ertrage als weitere Abgabe an die Stadt zu entrichten. Über- steigt der von dem Unternehmen abfallende Reingewinn statt 5 % den Satz von 6 % des in dem Gesamtunternehmen angelegten Kapitals, so ist von diesem 6 % des genannten Kapitalsübersteigenden Reinertrage 33¼ % (statt 20 %) an die Stadt zu zahlen. Zur Sicherheit für diese Abgaben bleibt bei der Stadt eine Kaution von M. 20000 hinterlegt und ist eine Kautionshypothek von M. 500 000 auf das Eigentum der Ges. zur ersten Stelle eingetragen. Sollte nach Ablauf der Koncession, 1./10. 1938, ein neues Abkommen nicht ge- troffen sein, so geht nicht nur die Strassenbahnanlage mit allem Zubehör, sondern auch die ganze Anlage des Elektricitätswerkes nebst sämtl. Zubehör und einschl. des Ern.-F., jedoch ausschl. aller Res.- u. Amort.-F. in das schuldenfreie Eigentum der Stadt über ohne irgend welche Gegenleistung derselben. Bei Ablauf der ersten 15 Jahre der Koncessionsdauer und von da ab jedes Jahr ist die Stadt berechtigt, nach vorhergegangener mindestens einjähriger Kündigung die ganzen betriebsfähigen Anlagen nebst sämtlichem Zubehör zum Taxwerte zu erwerben. Derselbe wird gefunden aus dem Mittel des Grund-, Bau-, Inventar-, Mobiliar- und Materialwertes der Anlagen und des Nutzungswertes. Jener wird ge- schätzt nach dem Zustande, in welchem die Anlagen zur Zeit der Erwerbung bezw. Ubernahme durch die Stadt sich befinden. Dieser wird dadurch festgestellt, dass der Netto-Ertrag der letzten 5 Betriebsjahre nach Ausscheidung des höchsten und des niedrigsten ermittelt und dann zum 25fachen Betrage kapitalisiert wird. Erwirbt die Stadt die Anlagen erst nach 16 Jahren, so ist der Durchschnitt des Nutzungswertes mit dem 24 fachen Betrage zu kapitalisieren. Ziffer 24 ermässigt sich mit jedem weiteren Jahr 1, bis sie für das 25. Jahr das 15 fache erreicht, für das 26.–35. stellt sie sich wie folgt: 14½, 14, 13½, 13, 12½, 12, 11½, 11, 10½, 10. Der Übernahmepreis, welchen 2, 5 3 ― hiernach die Stadt zu zahlen hat, soll aber niemals weniger betragen als der Buchwert.