94 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. (Nr. 34 001–35 000) zurückgegeben. Diese Aktien wurden vernichtet. Das Grundkapital bestand daher bis 1900 aus M. 34 000 000. Die von den G.-V. v. 9. Sept. 1893 und 10. Nov. 1894 auf Grund des Vertrages v. 2. Febr. 1893 beschlossenen weiteren Herabsetzungen des A.-K. um M. 8 100 000, welche durch Umwandlung von 10 125 Stück der den Patent-Inferenten bei der Gründung ge- währten Inh.-Aktien à M. 1000 in ebensoviele Nam.-Aktien à M. 200 bewirkt werden sollten, konnten nicht durchgeführt werden, weil die Gebr. Mannesmann die Heraus- gabe der 10 125 Stück Inh.-Aktien verweigerten. Die Ges. hatte daher Reinhard und Max Mannesmann auf Erfüllung des Vertrages vom 2. Febr. 1893 verklagt. Der hierüber angestrengte Prozess wurde seitens der Ges. in erster Instanz verloren und war in zweiter Instanz anhängig, als die G.-V. v. 12. Juni 1900 einen Vergleich genehmigte, welcher dahin ging, dass die Gebr. Mannesmann ausser den bereits zurückgegebenen M. 1 000 000 weitere M. 9 000 000 in Aktien zurückgaben und dagegen M. 2 000 000 in bar und M. 800 000 in 4½ % Oblig. der Ges. empfingen. Im Anschluss an die mit dem Ver- gleich zusammenhängende Herabsetzung des A.-K. wurde in Abänderung der G.-V.-B. v. 9. Sept. 1893 und 10. Nov. 1894 bestimmt, dass die Herabsetzung um M. 8 100 000 nicht durch Umwandlung von Inh.-Aktien à M. 1000 in Nam.-Aktien à M. 200, sondern durch Vernichtung von M. 8 100 000 der von Gebr. Mannesmann erworbenen Aktien à M. 1000 erfolgen sollte. Mit der Vernicht. von weiteren M. 900 000 lt. G.-V. v. 12./6. 1900 wurde dann das A.-K. auf M. 25 000 000 herabgesetzt. Endlich wurden in der G.-V. v. 12./6. 1900 noch die Beschlüsse der G.-V. v. 9./9. 1893 u. 10./1. 1894 bestätigt, betreffend den Ver- zicht der Ges. auf alle Ansprüche an die Gebrüder Mannesmann aus der Gründung, und gleichzeitig denselben die Entlastung wegen ihrer Geschäftsführung erteilt. Die G.-V. v. 29./12. 1903 beschloss Herabsetzung des A.-K. um einen Betrag von höchstens M. 2 500 000 durch Rückkauf von Aktien nicht über 60 %, zahlbar nach Ablauf des Sperr- jahres (Ende 1904). Der Ankaufswert betrug M. 1 465 895. Der Buchgewinn soll zur Minderung der Unterbilanz verwandt werden. Offerten waren bis 15./2. 1904 einzureichen. Anleihe: M. 4 800 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V.-B. v. 9. Mai 1899, rückzahlbar zu 105 %. 2000 Stücke Lit. A (Nr. 1–2000) à M. 500, 2000 Lit. B (Nr. 2001–4000) à M. 1000, 500 Lit. C (Nr. 4001–4500) à M. 2000, lautend auf den Namen der Deutschen Bank und durch Blanko-Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1903 binnen 25 Jahren durch Ausl. am 1. Okt. (zuerst 1902) auf 2. Jan. Verstärkte oder Totalkündigung mit 6monat. Frist ab 1. Juli 1903 zulässig. Die Anleihe diente mit zur Deckung des Kauf- preises der Mannesmann Tube Werke in Landore; dieselbe ist hypothekarisch nicht ein- getragen, doch verpflichtet sich die Ges. keiner neuen Anleihe ein besseres Recht zu geben, auch bleibt der Höchstbetrag der auszugebenden Teilschuldverschreibungen auf M. 8 000 000 beschränkt, wovon 1899/1900 M. 4 000 000 ausgegeben wurden, weitere M. 800 000 1902 begeben, restliche M. 3 200 000 sollen später emittiert werden. Die Zs.-Scheine ver- jähren in 4 J., die Teilschuldverschreib. in 30 J. Zahlst.: Berlin: Gesellschaftskasse, Deutsche Bank, Berl. Handels-Ges., von der Heydt & Co. Noch in Umlauf 30./6. 1904 M. 4 574 000. Kurs in Berlin Ende 1899– 1904: 101, 99.70, 99.75, 100.25, 102.50, 104.75 %. Auf- gelegt 2./9. 1899 zu 101 %. Die 1902 begebenen M. 800 000 zugelassen 21./1. 1903. Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., sodann bis 4 % Div., vom UÜbrigen event. Sonderrücklagen, vom Rest 5. % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung einer festen Vergütung von zusammen M. 50 000), Überrest weitere Div. event. nach G.-V.-B. Bilanz am 30. Juni 1904: Aktiva: Grundstücke 2 644 241, Gebäude 3 828 395, Masch. u. Betriebsgeräte 5 192 798, Öfen 297 420, allg. Anlagen 617 536, Geleise 128 493, Neuanlagen 379 652, Patente 357 546, Beteilig.-Kto 4 522 816, Kapital-Herabsetz.-Kto 1 465 895, Vorräte (einschl. Deutsche Röhrenwerke) 2 384 939, Bankguth. 1 224 257, Debit. (einschl. do.) 5 765 697, Kassa (einschl. do.) 33 565, Wechsel 85 089, Effekten 485 101, Verlust (Saldo a. 1902/1903 5 742 594 abzügl. 1 218 955 Nettogewinn a. 1903/1904) 4 523 639. – Passiva: A.-K. 25 000 000, Oblig. 4 574 000, Delkr.-Kto Düsseldorf 33 966, do. Komotau 22 804, Kredit. 2 840 420, do. aus der Kapitalherabsetzung 1904 1 465 895. Sa. M. 33 937 086. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 5 742 594, Gen.-Unk. 1 520 552, Oblig.- Zs. u. Disagio 214 167, Abschreib. 1 214 976. – Kredit: Verkaufsbruttogewinn 4 023 969, Grundstücksertrag 5759, Zs. 109 679, div. Beteilig. 9485, Gewinnanteil Röhrenwerke 19 757, Verlust 4 523 639. Sa. M. 8 692 289. Die Unterbilanz ist entstanden: a) durch aussergewöhnl. Abschreib. auf Anlagen u. Vorräte 1891/92 M. 5 177 503, do. 1892/93 M. 1 147 238, auf Patente u. Lizenzen 1895/96 M. 11 478 000, M. 3 728 868, zus. M. 21 531 609, und ist durch a) Abschreib. der alljährl. erzielten Betriebs- überschüsse von insgesamt M. 9 796 667, b) Entnahme aus dem R.-F. (1893/94) M. 11 303, c) Herabsetzung des A.-K. 1) um den vollen Nom.-Betrag der in Gemässheit des Vertrages vom 2./2. 1893 von den Patent-Inferenten zurückgegebenen M. 1 000 000 Aktien, 2) um die b) durch Betriebsverluste einschl. der normalen Abschreib. für Abnutzung etc. 1891–94 Differenz zwischen dem Nom.-Wert u. dem Rückkaufswert der weiteren nom. M. 9 000 000 um M. 6 200 000 um insges. M. 17 007 970 auf die gegenwärt. Höhe von M. 4 523 639 reduziert worden, Durch die Kapitalherabsetzung von 1903 findet eine weitere Herabminderung statt. - –