Wasser- und Eis-Werke. 617 Geschäftsjahr: 1./10.–30./9. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Dividende: Die erste Bilanz wird per 30./9. 1905 gezogen. Direktion: Heinr. Büttner, München. Aufsichtsrat: Vors. Fabrikant Alb. Widmer, Wetzikon; Privatier Franz van Rybroeck, Romanshorn; Jul. Buchmüller, München. „%%... Wasser- und Eis-Werke. Altonaer Eiswerke, A.-G. in Liquid. in Altona. Gegründet: 1891. Die G.-V. v. 17./5. 1899 beschloss Liquidation, die 1904 beendet wurde. Kapital: M. 200 000 in Nam.-Aktien à M. 200 u. M. 1000, eingezahlt 75 % = M. 150 000. Ab 26./5. 1904 konnten auf jede Aktie M. 4.50 als Liquidationsquote erhoben werden. Bilanz am 23. Jan. 1904: Aktiva: Kassa 15, C. Rasmussen 7576, Verlust 142 670. – Passiva: A.-K. 150 000, Kredit. 261. Sa. M. 150 261. Gewinn- u. Verlust-Kontoe Debet: Verlustvortrag 139 966, Unk. 1720, Kassa 1303. – Kredit: Zs. 320, Verlust 142 670. Sa. M. 142 990. Dividenden 1893 91–1897/98: 0 % Charlottenburger Wasserwerke zu Berlin, Westend-Charlottenburg. Eschenallee 1. Gegründet: 21./8. 1878; eingetr. 27./8. 1878. Letzte Statutänd. 30./1. 1900 u. 30./1. 1901. Zweck: Erwerb und Betrieb von Wasserwerken. Die Ges. übernahm das Charlottenburger Wasserwerk am Teufelssee, und zwar das auf fiskalischem, bis 1. Okt. 1931 bewilligten Terrain erbaute Wasserwerk mit Zubehör für M. 772 180 die übrigen Grundstücke für M. 128 000. Später wurde noch ein zweites Wasserwerk auf eigenem Grund und Boden am Wannsee (mit 91 Brunnen) errichtet. Das erstere sbeist koncessionsmässig Charlotten- burg mit Westend; der Vertrag läuft bis 1. Okt. 1920, von wo ab, event. von 1900 resp. 1905 der Stadt Charlottenburg ausser ihrem Vorkaufsrecht ein Kaufrecht zusteht; ausserdem hat die Stadt ein vertraglich festgesetztes Vorkaufsrecht. Die G.-V. vom 31./1. 1895 ermächtigte die Verw., den Wasserwerken der Stadt Charlottenburg die- jenige Rechtsgestalt zu geben, welche in Bezug auf die der Stadt zustehenden Rechte zweckmässig erscheint, und die Geschäftsführung einer etwa zu bildenden besonderen Gesellschaft zu übernehmen. Für Charlottenburg ist so ein zweites Wasserwerk am nördlichen Spreeufer angelegt worden. Die Konstituierung der neuen Gesellschaft mit Wirkung ab 1./10. 1894 erfolgte am 12./2. 1895 unter der Firma Charlottenburger Wasserwerke, G. m. b. H., mit einem Kapital von M. 12 004 500 (1898 um M. 1 000 000 erhöht, welche von der A.-G. Charlottenburger Wasserwerke übernommen wurden), wobei die alte Ges. M. 12 000 000 Einlage machte, und zwar M. 1 011 691 bar, M. 10 781 in Grundstücken, den Rest in Bauten, Anlagen, Materialien, Vorräten und Rechten. Geschäftsführer der G. m. b. H.: Ludw. Wellmann, Eugen Ellon. Die A.-G. hat Wasserlieferungsverträge in der Hauptsache mit folg. Gemeinden geschlossen: Schöneberg, Friedenau, Deutsch-Wilmersdorf, Steglitz, Gross-Lichterfelde, Tempelhof, Zehlendorf, Schlachtensee, Stolpe, Mariendorf, Rixdorf, Kurfürstendamm-Ges. in Liquid., Lankwitz, Nowawes, Neuendorf, Teltow, J ohannisthal, Marienfelde, Dahlem, Kolonie und Forst Grunewald, Schmargendorf, Treptow, Rudow u. Stahnsdorf. – Die Dauer dieser Verträge ist verschieden. Bei Schöneberg dauert der Vertrag bis 1./1. 1920, gilt aber auf 10 Jahre verlängert, wenn er nicht 3 Jahre vor Ablauf gekündigt ist. Bei Friedenau gelten betr. der Dauer und Verlängerung dieselben Bestimmungen. Bei Wilmersdorf dauert die Koncessionsfrist bis zum 1./10. 1941, der Vertrag gilt aber auf je 10 Jahre verlängert, wenn nicht 3 Jahre vorher Kündigung erfolgt ist. Der Vertrag mit Steglitz vom 18./10. 1885 ist auf 30 Jahre abgeschlossen. Wird der Vertrag 3 Jahre vor dem Ablauf, d. i. bis zum 1./1. 1913, von keiner Seite gekündigt, so gilt er als auf 10 Jahre verlängert. Der Vertrag betr. Gross-Lichterfelde ist durch Cession erworben. Der Ver- trag gilt bis 31./3. 1939 und verlängert sich um weitere 10 Jahre, wenn nicht 3 Jahre vor Ablauf gekündigt. Der Vertrag mit Tempelhof gilt bis zum 1./10. 1937. Erfolgt eine Kündigung dieses Vertrages nicht spät. 3 Jahre vor seinem Ablauf, so gilt derselbe auf weitere 10 Jahre verlängert. Der Vertrag mit Zehlendorf gilt bis 1./10. 1950. V er- längerung wie vorher. Der V ertrag mit Stolpe gilt bis 1./10. 1950. Verlängerung wWie zuvor. Bei Mariendorf gilt der Vertrag bis 1./10. 1945, verlängert sich um je 10 Jahre, wenn nicht 3 Jahre vorher gekündigt. Der Vertrag mit Rixdorf gilt bis zum 1./10. ――