872 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 42 597, Betriebsausgaben 88 144, zum Ern.-F. 14 284, z. Spec.-R.-F. 1735, Bau-F., Zs. auf Restbaugelder 68. – Kredit: Betriebsein- nahmen 100 031, Zs. 68, Ern.-F. 134, Verlustvortrag 46 596. Sa. M. 146 830. Dividenden 1901/1902–1903/1904: St.-Aktien A: 0, 0, 0 %, do. B: 3½, 0, 0 %; Vorz.- Aktien A: 0, 0, 0 %, do. B: 3½, 0, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Vors. Ratsherr Karl Lobeck, Reg.-Baumeister a. D. Jos. Jagielski. Aufsichtsrat: (4–7) Vors. Ratsherr Dr. Walter Schlamm; Stellv. Ratsherr Gottl. Fritsche, Konsul Gust. Koch, Stralsund; Landes-Rat Johs. Sarnow, Geh. Baurat Heinrich, Stettin; Dr. jur. Alfons Jaffé, Berlin; Landrat von Zanthier, Franzburg. Zahlstellen: Stralsund: Neuvorpommersche Spar- u. Creditbank; Berlin: Berl. Handels-Ges. Süddeutsche Eisenbahn-Gesellschaft in Darmstadt mit Zweigniederlassung in Karlsruhe. Gegründet: 11./2. 1895. Letzte Statutänd. 28./12. 1899 u. 10./9. 1902. Zweck: Bau und Betrieb von Eisenbahnen, namentlich von Neben- u. Strassenbahnen, die mittels Dampf- oder anderen Motoren und Pferden betrieben werden. Erwerbung, Pachtung von Bahnobjekten etc. Die Ges. ist berechtigt, Prior.-Anleihen zu kreieren und Oblig. auszugeben. Die Ges. besitzt die nachstehend verzeichneten Linien und betreibt dieselben ausser den von H. Bachstein betriebenen unter B 10–12. Projektiert sind folg. elektrisch zu betreibende Bahnlinien: Von der oberen Rheinstr. durch die Schiersteiner Strasse in Wiesbaden bis zur Waldstrasse in der Gemarkung Biebrich; von Wiesbaden über Kastel nach Mainz; von Wiesbaden nach Erbenheim: von Mainz und Kastel über Biebrich nach Schierstein. Hiervon wurde die Strecke Mainz- Biebrich am 30./3. 1904 eröffnet. Die Mainzer Pferdebahn wurde per 1./4. 1904 für M. 1 411 000 an die Stadt Mainz verkauft. Die Stadt Essen beabsichtigt die Essener Strassenbahnen zu erwerben. Die Süddeutsche Eisenbahn-Ges. verlangt M. 18 000 000, wogegen die Stadt nur M. 16 000 000 zahlen will. Die G.-V. v. 10./4. 1901 genehmigte einen Vertrag mit der Stadt Mannheim wegen Bau und Betrieb neuer Linien und Einführung einer Betriebsgemeinschaft mit den der Stadt Mannheim koncessionierten Vorort-Linien; Erwerb der Koncession für eine neue normalspurige Eisenbahnlinie von Heidelberg über Handschuhsheim nach Schriesheim, und Einführung des elektr. Betriebes auf der bestehenden schmalspurigen Linie von Heidelberg über Handschuhsheim nach Schriesheim, Einrichtung des elektr. Betriebes auf der Teilstrecke der Karlsruher Lokalbahnen vom Friedhof bis Grünwinkel, Beteiligung bei der Frankfurter Lokalbahn-Ges. mit M. 100 000, Porphyrwerk Edelstein G. m. b. H. in Schriesheim mit M. 40 000 u. bei Biebricher Bauverein mit M. 50 000 u. Ermächtigung der Verwalt., die durch Ausführung obiger Beschlüsse notwendig werdenden Geldmittel best- möglichst zu beschaffen event. durch Aufnahme einer Anleihe bis zum Betrage v. M. 3 500 000. Die G.-V. v. 21./9. 1901 genehmigte den Vertrag betreffs einer Betriebsgemeinschaft zwischen der im Besitz der Ges. befindlichen 8,69 km langen Hohenebra-Ebelebener und der Herrmann Bachstein gehörigen ca. 35 km langen Greussen-Keulaer Bahn auf folgender Grundlage: Beide Bahnen werden als ein einheitliches Ganzes durch H. Bach- stein verwaltet und der Ges. aus dem Betriebsüberschusse vorab ein Betrag zugeschieden, welcher dem Durchschnittserträgnis der Hohenebra-Ebelebener Bahn in den letzten 3 Betriebsjahren entspricht. Nach einer 4 % Verzinsung des in der Greussen-Keulaer Bahn investierten Kapitals ist die Ges. an den weiteren Überschüssen nach dem Ver- hältnis des in der Hohenebra-Ebelebener Bahn investierten Kapitals beteiligt. Die ausserord. G.-V. v. 28./2. 1902 genehmigte einen seitens der Verwaltung mit der Stadt Darmstadt abgeschlossenen Vertrag. Nach demselben wird ein Konsortium zum Bau u. Betrieb von Nebenbahnen gebildet, an welchem die Stadt und die Ges., sowohl betreffs der aufzubringenden Anlagekapitalien wie der Erträgnisse, je zur Hälfte beteiligt sind. Dieses Konsortium soll 1) die der Ges. gehörigen Dampfstrassenbahnen von Darm- stadt nach Griesheim, von Darmstadt nach Eberstadt und von Darmstadt nach Arheilgen ankaufen; 2) die Koncession zum Bau und Betrieb folgender schmalspuriger Neben- bahnlinien erwerben: a) von Gernsheim (Hafen) über Hahn-Pfungstadt-Eberstadt, mit Anschluss an die Vorortbahn Darmstadt-Eberstadt, nach dem Mühlthal; b) von Griesheim über Crumstadt-Eschollbrücken oder Hahn nach Pfungstadt; c) von Darmstadt, unter teilweiser Benutzung der bestehenden Vorortbahn Darmstadt-Eberstadt, über Eberstadt- Malchen nach Seeheim; d) von Darmstadt, unter teilweiser Benutzung der bestehenden Vorortbahn Darmstadt-Griesheim, über Dornheim oder Erfelden nach Kornsand (Oppen- heimer Fähre), und 3) die dem Staat gehörigen normalspurigen Nebenbahnlinien Eberstadt- Pfungstadt und Bickenbach-Jugenheim-Seeheim käuflich oder pachtweise übernehmen. Das Konsortium überlässt sodann der Stadt zu Eigentum unentgeltlich die gesamten Geleisanlagen innerhalb des bebauten Stadtgebietes, wogegen die Stadt verpflichtet ist, die Strecken zweigeleisig auszubauen und für elektr. Betrieb mit Oberleitung einzu- richten und dem Konsortium die Mitbenutzung dieser Bahnanlagen für die Vorortbahnen zu gestatten. Mit dem Ausbau des geplanten Vorortsbahnnetzes soll vorsichtig vor-