Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 993 Gewinn Verteilung: 5 % z. R.-F., dann 6 % Div. an Vorz.-Aktien, 4 % Div. an St.-Aktien, vom Rest 10 % Tant. an A.-R., etwaige vertragsm. Tant., Überrest weitere Div. gleichmässig an alle Aktien bezw. zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. März 1901: Aktiva: Grundstück 27 000, Immobil. 150 400, Masch. 59 600, Apparate 1670, Werkzeuge u. Werkzeugmasch. 94 700, Mobil. u. Utensil. 23 050, Modelle 8460, Waren auf Installationslager 102 968, fertige u. in Arbeit befindl. Masch., Fabrikat. -Material. 157 383, Effekten 900, Kassa 3389, Wechsel 1604, Debit. 277 887, Verlust 96 403. – Passiva: St.-Aktien 150 000, Vorz.-Aktien 300 000, R.-F. 2846, Kredit. 552 568. Sa. M. 1 005 414. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 156 928, Unk. 112 629, Abschreib. 43 072. – Kredit: Gewinn aus zus. gelegten Aktien 200 000, do. an Waren u. Installation 16 226, Verlust 96 403. Sa. M. 312 629. Dividenden 1899/1900–1903/1904: 4, 3, 0, 0, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (F.) Direktion: J. B. H. Bruinier, Karl Korkhaus. Aufsichtsrat: (4––7) Vors. Dr. Max Vopelius, Sulzbach: Justizrat Dr. J. Brüggemann, Saarbrücken; Stellv. Wilh. Neu, St. Johann a. S.; Ing. Otto Scheiding, Völklingen; Glas- fabrikant Carl Vopelius, Sulzbach. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Saarbrücken: Gebr. Röchling. Stettiner Electricitätswerke in Stettin, Schulzenstrasse 21. Gegründet: 19./8. mit Nachtrag v. 16./10. 1890: eingetr. 28./11. 1890. Letzte Statutänd. 6./10. 1899, 11./5. 1900 u. 15./5. 1902. Zweck: Gewerbsmässige Ausnutzung des elektrischen Stromes zur Beleuchtung und Kraft- übertragung im jetzigen und künftigen Weichbild der Stadt Stettin und anderer Städte, sowie Fortbetrieb des früher Ernst Kuhlo gehörigen, in Stettin betriebenen, für M. 157 000 in 157 Aktien der Ges. à M. 1000 u. M. 180.58 bar erworbenen elektr. Installationsgeschäftes. Die Ges. besass das Elektricitätswerk Greifenhagen, welches im Herbst 1901 an die Elektricitätswerke A.-G. vorm. W. A. Boese & Co. in Berlin verkauft wurde. Auflassung im Grundbuche ist aber noch nicht erfolgt. Vertrag mit der Stadt Stettin: Durch einen zwischen dem Magistrat der Stadt Stettin und Ernst Kuhlo abgeschlossenen Vertrag, in dessen Rechte und Pflichten die Stettiner Elektricitätswerke eingetreten sind, sowie durch einen Novationsvertrag ist der Ges. die Erlaubnis zur Anlage von Stromleitungen und zur Lieferung elektrischen Stromes nach einem vom Magistrat genehmigten Tarif innerhalb eines bestimmten Gebietes, welches den grösseren Teil der Stadt auf dem linken Oderufer umfasst, sowie für den Strassen- zug über die Langebrücke, durch die grosse Lastadie und die Altdammerstrasse bis zur Grenze der Stadt und neuerdings auch für die neu in Stettin einverleibten Vororte Grabow und Nemitz erteilt worden. Ein ausschliessliches Recht zu solcher Benutzung der Strassen in dem betreffenden Gebiete ist dadurch der Ges. nicht gewährt worden. Die Kabel müssen im wesentlichen unterirdisch gelegt werden. Der Vertrag mit dem Magistrat der Stadt Stettin ist auf 30 Jahre, vom 1. Jan. 1890 ab gerechnet, geschlossen. Erfolg gt 2 Jahre vor Ablauf des Vertrages von keiner Seite Kündigung, 80 gilt derselbe stillschweigend auf je weitere 2 Jahre verlängert. Nach Ablauf derselben ist der Magistrat berechtigt, die gesamten Anlagen zum Taxwerte zu erwerben; der Magistrat kann aber auch schon früher, jedoch nicht vor dem 1. Jan. 1900, die Übernahme der gesamten Anlagen bewirken, und zwar gegen Zahlung zum Taxwerte zuzüglich % % für jedes Quartal, um welches die Übernahme früher als am 1. Jan. 1920 erfolgt, und hat die Kündigung von seiten des Magistrats dann 3 Monate vorher schriftlich zu erfolgen. – Die Ges. hat eine Abgabe von 10 % der Brutto-Einnahme aus der Strom- lieferung, den Lampengebühren, der Vermietung der Elektricitätsmesser, sowie 10 % der Einnahmen aus den Installationen zwischen Elektricitätsmesser und Lampen zu ent- richten. Ausserdem erhält der Magistrat 25 % von demjenigen Reinüberschusse, welcher nach Verteilung von 6 % Div. verbleiben wird. Die Ges. ist verpflichtet, behufs Verwendung für die notwendig werdenden Er- neuerungen bestehender Anlagen einen Ern.-F. zu bilden, welcher auf 20 % des in den Anlagen investierten Kapitals zu bringen und auf dieser Höhe zu erhalten ist. So- lange der Ern.-F. diese Höhe nicht erreicht hat, bezw. bis er auf dieselbe wieder ergänzt ist, sind zu demselben von den in dem oben erwähnten Vertrage fixierten Brutto- Einnahmen eines jeden Betriebsjahres 2 % abzuführen. Der Ern.-F. 1, welcher in Wert- pbapieren bei der Kämmereikasse hinterlegt ist, geht nach Beendigung des Vertragsverhält- nisses ohne Gegenleistung an die Stadt Stettin über. Ein neugebildeter Ern.-F. II verbleibt der freien Verfügung der Ges. Die Ges. ist verpflichtet, ihre Anlagen dauernd betriebsfähig zu erhalten und den Betrieb nicht ohne Genehmigung des Magistrats ein- zustellen, es sei denn, dass der Betrieb von Staats- oder Reiehsbehörden untersagt würde, und die gegen ein solches Verbot gesetzlich zulässigen Mittel erfolglos blieben, oder dass Naturereignisse, Krieg oder Aufstand den Betrieb unmöglic h machten. Verletzt die Ges. die in vorstehendem Absatz enthaltene Ver pflichtung, so ist der Magistrat zum Rücktritt von diesem Vertrage berechtigt. Betriebsangaben: Auf dem Grundstück „% 21 in Stettin befindet sich die Central- anlage mit 9 Dampfkesseln, 6 Dampfmaschinen von zusammen 2850 PS., 10 Dynamos Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1904/1905. II. 6*