1334 Verschiedene Gesellschaften und Nachträge. M. 4 500 000 zur Verfüg. Die darüber hinaus eingehenden Beträge sind für die Pfandgläubiger mündelsicher anzulegen (s. auch unten bei Anleihen). Genussscheine: 7744 à M. 1000, ausgegeben zu den Vorz.-Aktien (s. oben), u. zwar ge- hören zu denen à M. 2000 je 2, zu denen à M. 1000 je 1. Die Scheine haben des nach Zahlung der 6 % Div. auf die Vorz.-Aktien etwa noch vorhandenen Gewinnes zu beanspruchen, aus dem event. zunächst M. 10 pro Genussschein gezahlt werden, während der Rest zu ihrer Tilg. mit je M. 100 zu verwenden ist. Anleihen: I. M. 4 000 000 in 4 % Oblig., rückzahlbar zu 102 %; hiervon ausgegeben M. 1 000 000 (Nr. 1–1000) lt. G.-V.-B. v. 16./5. 1896 und M. 3 000 000 (Nr. 1001–4000) lt. G.-V.-B. v. 9./11. 1898. 4000 St. à M. 1000, auf Namen J. L. Eltzbacher & Co. in Köln lautend. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1899 bis längstens 1918 durch jährl. Ausl. von mind. 5 % im März/April auf 1./7.; ab 1899 verstärkte oder Total-Tilg. mit 6monat. Kündigungsfrist zulässig. Die Tilg. wurde 1902 auf 3 Jahre unterbrochen und ist durch die Beschlüsse der Oblig.-Inhaber v. 26./1. 1905 ganz sistiert (s. unten). In Umlauf am 1./7. 1904 noch M. 1 768 000. Lt. Anzeige vom 25. Mai 1897 wurden die Inhaber der mit der alten Firma ver- sehenen Schuldverschreib. Nr. 1–1000 aufgefordert, solche gegen neugedruckte mit der jetzigen Firma versehene Schuldverschreib. u. Zinsscheine umzutauschen. Nur die mit der gegenwärtigen Firma versehenen Schuldverschreib. Nr. 1–1000, ebenso Nr. 1001 bis. 4000, sind zum Börsenhandel zugelassen. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Zahlst. wie bei Div. Kurs von Nr. 1–1000 Ende 1897–1904: 101.60, 101, 99, 88, 71, 75, 80, 74 %. Notiert Köln. Aufgelegt Nr. 1–4000 in Berlin, Frankf. a. M., Hamburg u. 1001– 4000 in Cöln am. 19./1. 1899 zu 100.75 %. Kurs Ende 1899 –1904: In Berlin: 98. –, –, 77.30, 82, 74.70 %. In Frankf. a. M.: –, 92, 72, 76.50, 80, 76.50 %. II. M. 10 000 000 in 4½ % Schuldverschreib. von 1900, 4000 Stücke à M. 500 (Nr. a u. b bis 2000 a u. b) und 8000 Stücke à M. 1000 (Nr. 2001–10 000), lautend auf Namen des Bankhauses J. L. Eltzbacher & Co. zu Köln und durch Indossament über- tragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Bezügl. der Tilg. (planmässig ab 1908) gilt auch hier das bei I gesagte. Die Anleihe ist hypoth. nicht eingetragen. Verj. der Coup. und der Schuld- verschreib. nach den gesetzl. Bestimmungen. Zahlst. wie bei Div. In Umlauf 1./7. 1904 noch M. 7 767 000. Zugelassen im Febr. 1900 M. 10 000 000, hiervon zur Subskript. aufgel. M. 6 200 000 15./2. 1900 zu 100 %. Erster Kurs 22./2. 1900: 100.25 /%. Kurs in Berlin Ende 1900–1904: 94, 73.80, 77.30, 83.25, 73.25 %. In Frankf. a. M.: 94, 74, 76.50, 83.50, 74.50 %. Seit März 1900 auch in Hamburg und Köln notiert. III. M. 6 000 000 in 5 % Schuldverschreib. von 1900, rückzahlbar zu 102 %, 4000 Stück (Nr. la u. 1b bis 2000 a u. 2000 b) à M. 500 und 4000 Stück (Nr. 2001–6000) à M. 1000, lautend auf Namen des Bankhauses J. L. Eltzbacher & Co. zu Köln und durch Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. planmässig ab 1909, doch siehe bei I und unten. Sämtl. Anleihen sind hypoth. nicht eingetragen. In Umlauf Ende Juni 1904 M. 5 727 500. Verj. der Coup. und der Stücke nach gesetzl. Bestimmungen. Zahlst. wie bei Div. Kurs Ende 1901–1904: In Berlin: 82, 82.30, 88.60, 74.50 %. – In Frankf. a. M.: 83, 82, 88.20, 75.50 %. Aufgel. 15./1. 1901 zu 100 %. Notiert Berlin. Im Febr. 1901 in Cöln zugelassen; im April auch in Frankf. a. M. (erster Kurs daselbst 30./4. 1901: 100 %). Im Anschluss an die Kapitalreorganisation von 1902 beschlossen die Inhaber der 3 An- leihen 11./11. 1902 folg.: 1) Verzicht auf die Rechte, welche nach § 289 H.-G.-B. den Gläubigern der Ges. im Hinblick auf die von der G.-V. der Aktionäre beschlossene Herabsetzung des A.-K. zustehen; 2) Unterbrechung der Ausl. der 4 % Schuldverschreib., Hinausschiebung des Beginnes der Ausl. der 4½ u. 5 % Schuldverschreib. u. Hinausschiebung des Endtermins der Ausl. aller 3 Arten von Schuldverschr., alles für einen Zeitraum von 3 Jahren; 3) Be- stellung eines Vertreters der Inhaber der Schuldverschreib. (Justizrat Heiliger, Köln), sowie Bestimm. des Umfanges seiner Befugnis, Einsetzung eines Ausschusses (Dir. Hocks, Landger.- Rat Schnitzler, Reg.-Rat Clemm) zur Unterstützung des Vertreters. Die Tilg. der 4 % Anleihe von M. 4 000 000 wird unterbrochen, der Endtermin ist bis 1921 hinausgeschoben; die 4½ % Schuldverschreib. von M. 10 000 000 von 1900 sind bis 1908 unkündbar u. von diesem Termin ab zu pari rückzahlbar. Der Beginn der Ausl. der 5 % Oblig. von 1900 zu 102 % ist bis 1909 hinausgeschoben. Die von der Schutzvereinigung aufgestellten Bedingungen wurden gleich- falls genehmigt. Danach verzichten die Banken u. Obligationäre auf das Recht. Befriedig. u. Sicherstellung auf gesetzl. Wege zu beanspruchen. Die Ges. verpfändet zur Tilg. der Oblig. und Bankschulden ihre Effekten unter Ausschluss von M. 517 000 für Kautionszwecke, sowie ihre Debit., soweit diese aus Forder. an Unternehm.-Ges. bestehen. Pfändung u. Bindung der Realisier. der Pfandbr.-Objekte geschieht zunächst nur auf 7 Jahre, bis 31./12. 1909. Frühestens 4 Mon., spät. 2 Mon. vor Ablauf dieser Zeit hat die Ges. eine Vers. der Obligationäre ein- zuberufen. Spricht man sich mit einfacher Mehrheit des vertretenen Oblig.-Kap. für Auf- rechterhalt. resp. Erneuer. aus, so gilt die Verpfänd. für fernere 3 Jahre. Der Ges. bleibt untersagt, auf die Immobil. Hypoth. aufzunehmen. Verf. über die verpfändeten Werte dürfen nur nach vorher eingeholter Gutheiss. des Vertreters der Obligationäre u. Banken erfolgen, wenn der Gegenstand der Verf. M. 500 000 oder mehr beträgt. Von dem Rechte, für ihre Oblig. 6 % Vorz.-Aktien à M. 1000 einzutauschen, haben Besitzer von M. 295 000 Teilschuldverschreib. Gebrauch gemacht (s. oben).