Hypotheken- und Kommunal-Banken. 197 Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Bis Ende April. Stimmrecht: 1 Aktie à M. 300 = 3 St., 1 Aktie à M. 1000 = 10 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.), event. bis 2½ % des Kapitals zum Spec.-R.-F., 4 % Div., vom Rest vertragsm. Tant. an Dir., 10 % Tant. an A.-R.; nach Ermessen des A.-R. bis zu 5 % zu gunsten der Beamten, Rest Super-Div. Bilanz am 31. Dez. 1901: Aktiva: Kassa 210 916, Wechsel 884 426, Effekten 286 071, Lom- bard 580 761, Debit. 3 016 117, Immobil. 225 290, Mobil. 10 000. – Passiva: A.-K. 1 600 000, Depositen 1 761 065, Kredit. 970 816, Accepte 491 187, R.-F. 160 000, Spec.-R.-F. 154 000 (Rückl. 12 000), Tant. 10 025, Div. 96 000, do. alte 487. Sa. M. 5 243 582. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Depos.-Zs. 61 054, Abschreib. a. Kontokorrent 8712, Unk. 77 221, Gewinn 118 025. – Kredit: Wechsel inkl. Zinsen 66 873, Effekten 11 822, Zs. 121 630, Provis. 61 228, Mietserträguisse 3437, verf. Div. 21. Sa. M. 265 013. Kurs Ende 1890 –1904: In Zwickau: 109.50, –, –, 94, 99.50, –, 110.50, 113.75, 118, 118, – 109, 106, 113, 110 %. In Leipzig: 110.50, 102.50, 102, –, 99, 107, –, 114, 119, 118, 112.50, –, –, –, – %. – Auch notiert in Dresden. Dividenden 1889–1904: 8, 7, 6½, 5, 4, 5, 6, 6, 6½, 7, 7, 8, 6½, 6, 6, 6 %. Coup.-Verj.: 4 J. (F.) Direktion: A. Harms, J. Stohn. Prokuristen: A. Stäglich, P. A. Dietel, A. Klitzsch, J. Bär. Aufsichtsrat: (5–10) Vors. Komm.-Rat A. Wiede, Bockwa; Stellv. E. O. Tittel, Herm. Stiehler, Dir. Carl Schreiber, Zwickau; Stadtrat Max Poege, Glauchau; Fabrikbes. 0. Göldner, Werdau; Rittergutsbes. O. Grässer, Mosel. Zahlstellen: Gesellschaftskassen; Dresden, Berlin u. Leipzig: Deutsche Bank. * Hypotheken- und Kommunal-Banken. Berliner Hypothekenbank Aktiengesellschaft in Berlin, (bis 1902 Pommersche Hypotheken-Actien-Bank) W. Taubenstrasse 22. Gegründet: 1866; Konc.-Urkunde v. 1./10. 1866. Dauer 100 Jahre ab 1./10. 1866. Statutänd. v. 2./12. 1899 (bezw. 7./4. 1900), ministeriell genehmigt am 30./3. 1900; dann geändert am 28./9., 16./11. u. 11./12. 1901, genehmigt vom Bundesrat am 13./5. 1902, ministeriell be- stätigt 2./6. 1902; ferner geändert 27./3. 1903 (minister. bestätigt 31./12. 1903). Zweck: Förderung des Realkredits durch Gewährung unkündbarer und kündbarer Hypoth.- und Grundschulddarlehen, sowie durch Gewährung von Darlehen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Kleinbahnen. Die zur Gewährung dieser Darlehen er- forderlichen Mittel werden durch Ausgabe von Hypoth.-Pfandbriefen, sowie Kommunal- und Kleinbahn-Oblig. beschafft; von jetzteren beiden noch nichts emittiert. Die Beleihung von Grundstücken darf gemäss der Vorschriften des Reichs- Hypoth.-Bank-Gesetzes, soweit die auf dieselben gewährten Hypoth. u. Grundschulden als Unterlage für Hypoth.-Pfandbr. benutzt werden, in der Regel nur zur ersten Stelle erfolgen. Hinsichtlich der Staatsaufsicht sind die Bestimmungen des Hypothekenbank- gesetzes v. 13./7. 1899 massgebend. Revision und Sanierung der Bank. (Näheres hierüber siehe die früheren Jahrg. dieses Handbuches.) Im Jahre 1901 veranlasste die Aufsichtsbehörde eine eingehende Prüfung der Vermögenslage der Ges., infolge deren 255 von derselben gegebene Beleihungen in Höhe eines Betrages von mehr als M. 31 000 000 beanstandet wurden. Es ergab sich danach die Notwendigkeit einer völligen Reorganisation der Ges. unter Mitwirkung der Pfandbrief- besitzer. Die Reorganisation ist zufolge der G.-V.-B. der Aktionäre u. Pfandbriefbesitzer v. 11./12. 1901 im wesentlichen auf folgender Grundlage durchgeführt worden: 1) Die Inhaber von M. 155 000 000 Pfandbriefen haben in eine durch Abstempel. bewirkte Herabsetz. ihrer Pfandbriefe auf 80 % ihres Nominalwertes gewilligt und haben dagegen 10 % desselben in Aktien Lit. B der Ges. zurückempfangen. Ausserdem ist in Höhe des Betrages, welcher durch ihren Verzicht über den zur Deckung des Bilanzfehlbetrages hinaus nötigen Betrag beschafft wurde, zu ihren Gunsten aus dem Vermögen der Ges. ein Sicher- heits-F. ausgeschieden worden, der ihnen eintretenden Falls für Zinsausfälle Deckung ge- währen sollte. Dieser ursprüngl. auf M. 5 259 105 festgesetzte, durch Zinszuwachs bis zum 31./12. 1904 auf M. 5 799 637 erhöhte Fonds ist der Bank für Handel u. Ind. hierselbst in sicheren Hypoth. zur Verwalt. zu treuen Händen übertragen worden und muss, sobald die Berliner Hypothekenbank A.-G. 3 Jahre hintereinander mind. 4 % Div. ohne Inanspruch- nahme des Fonds gezahlt hat, aufgelöst und entweder, sofern die Berliner Hypothekenbank A.-G. eine Erhöh. des A.-K. beschliesst, durch Vermittlung der Bank für Handel u. Ind. zur Bildung neuer Aktien für die Inhaber der Aktien Lit. B verwandt werden, oder, wenn ein solcher Beschluss nicht ergeht, versilbert und in seinem Erlöse unter dieselben verteilt werden. Die abgestempelten Pfandbriefe haben die Bezeichnung „Modus Bé erhalten.