Hypotheken- und Kommunal-Banken. 259 Deutsche Bank, Disconto-Ges.: Frankf. a. M.: Mitteld. Creditbank, Disconto-Ges., Deutsche Bank, Gebr. Sulzbach; Dresden: Deutsche Bank, Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt Abteil. Becker & Co., Deutsche Bank: Hambu rg: M. M. Warburg & Co. Magdeburg: Ziegler & Koch, Magdeb. Bankverein; Nürnberg: Pfälz. Bank u. Fil. der Witteld. Creditbank; München: Pfälz. Bank, Deutsche Bank; Köln: Rhein. Disconto-Ges.; Hannover: Dresdner Bank, Ephr. Meyer & Sohn, Hannov. Bank, Herm. Bartels; Stuttgart: Württemb. Bankanstalt vorm. Pflaum & Co.; Karlsruhe: Veit L. Homburger; Gotha: B. M. Strupp; Mann- heim: Rheinische Creditbank, Marx & Goldschmidt, Südd. Disconto-Ges., A.-G. Bayerische Handelsbank in München mit Filiale in Kempten. Gegründet: Am 4./6. 1869. Konc. v. 11./4. 1869, zuletzt erneuert am 15./12. 1899. Handelsger. eingetragen am 4./8. 1869. Letzte Statutenänd. v. 22./11. 1899 bezw. 12./12. 1900 u. 21./3. 1901. Zweck: Betrieb aller Bank- u. Handelsgeschäfte; seit 1871 auch Boden-Creditanstalt. Eine andere Abteilung mit ebenfalls besonderer Rechnungsführung betreibt seit 1881 das Lagerhausgeschäft (besonders für Getreide) auf einem eigenen Grundstück in unmittel- barer Nähe des Ostbahnhofes. Im Frühjahr 1899 erwarb die Bank das Bankhaus Ignaz Wolfsheimer in Kempten, welches als Filiale der Bank weitergeführt wird. Kapital: M. 27 171 714.29 und zwar fl. 6 000 000 (M. 10 285 800) in 30 000 Aktien Em. I (Nr. 1 bis 30 000) à fl. 200 (M. 342.86) und M. 16 886 000 in 16 886 Aktien Em. IIIV.N.. 39 691 bis 46 886) à M. 1000. Urspr. M. 10 285 800, erhöht 1889 um M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000 (begeben zu 125 %). Weiter erhöht lt. G.-V.-B. v. 30./11. 1895 von M. 15 285 800 auf M. 20 379 800 in 5094 Aktien à M. 1000 (begeben zu 152 %), einzuzahlen waren 102 % sofort, 25 % am 31./12. 1896 und 25 % am 31./12. 1897. Die G.-V. v. 12./12. 1900 beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 6 792 000 (auf M. 27 171 714.29) in 6792 Aktien à M. 1000, angeboten den Aktionären 12.–29./12. 1900 zu 142 %, einzuzahlen 25 % und das Aufgeld bei der Zeichnung. restl. 75 % bis 30./3. 1901; div.-ber. für 1901 mit 15/16, ab 1902 voll div.-ber. Pfandbriefe: Die Hypoth.-Abteilung mit besonderer Rechnungsführung ist berechtigt: 1) Zur Gewährung von hypoth. Darlehen im Deutschen Reiche gegen erste Hypothek. ferner zum Erwerb, zur Veräusserung und zur Beleihung von Hypoth., zur Gewährung nicht-hypoth. Darlehen an inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körpersch., zur Gewährung von Darlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Verpfänd. der Bahn. 2) Zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworbenen Hypoth. (Hypoth.- Pfandbr.) bis zum 10fachen Betrage des eingezahlten A.-K., zur Ausgabe von Schuld- verschreib. auf Grund der an inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts oder gegen Über- nahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körpersch. gewährten Darlehen (Kommunal-Oblig.), zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der gegen Verpfänd. der Bahn oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts an Kleinbahnunternehm. gewährten Darlehen (Kleinbahn-Oblig.). Der Geschäftsbetrieb der Hypoth.-Abteilung unterliegt ausser den Vorschriften des Hypoth.-Bank-Ges. den Bestimmungen einer Geschäftsordnung, welche vom A.-R. fest- zusetzen ist und der Genehmigung der königl. Staatsregierung bedarf. Die Pfandbr. werden seitens der Reichsbank in I. Klasse beliehen. Das kgl. bayer. Staatsministerium der Justiz erklärte am 9. Sept. 1899 die Pfandbr. in Bayern ab 1. Ökt. 1899 zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet, ebenso wurden sie vom kgl. bayer. Staatsministerium des Innern beider Abteilungen am 30. Okt. bezw. 3. Nov. 1899 zur Anlegung von Kapitalien der Gemeinden und Stiftungen, auch der Kirchen- und Pfründe- stiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwaltung stehenden Stif- tungen zugelassen. Für die Versendung der Pfandbr. zum Zwecke des Umschreibens auf Namen wurde den Gemeinden und Stiftungen seitens des kgl. bayer. Staatsministeriums des kgl. Hauses und des Aussern v. 15./11. 1899 die Portofreiheit in Bayern eingeräumt. Alle auf Namen umgeschriebenen Stücke werden, ohne dass es eines Antrags bedarf, in Bezug auf Verlos. und Künd. kostenfrei kontrolliert, die eingetr. Besitzer werden von jeder Verlos. oder Künd. schriftlich verständigt. Auf Antrag übernimmt die Bank die nämliche Kontrolle, gleichfalls kostenfrei, auch für andere Stücke. Auf den Betrag zahlbarer, nicht einkassierter Pfandbr. vergütet die Bank 1 % Deposital-Zs. In Umlauf waren an Pfandbr. Ende 1904: M. 215 502 300 (Hypoth.-Bestand M. 217 388 541). wovon M. 75 716 100 zu 4 % und M. 139 786 200 zu 3½ % verzinslich: 4% Pfandbr., verlosb., à M. 2000, 1000, 500, 200, 100 (Lit. 0–8). In Uml. Ende 1904 inkl. der folgenden Serien: M. 27 481 000, (erste Verl. 1882); Zs. 1./4. u. 1./10. Verl. 15./2. pr. 1./7. Tilg. ab 1882 in 60 Jahren. Kurs Ende 1896–1904: 100.10, 100, 100, 100.10, 99.60, 100.50, 102.40, 102, 101.40 %. Notiert in München. Augsburg. 4 % Pfandbr. von 1901, verlosbar, It. minist. Genehm. v. 14./2. 1901. Serie I==III, jede zu M. 10 000 000, Stücke à M. 5000, 2000. 1000, 500, 200, 100 (Lit. N=8s). Zs. 1./4. u. 1./10. ingef. 25./2. 1902 zu 101.80 %. Notiert in München u. Augsburg mit obigen 4 % verlosb. Pfandbr. 17* 7