Kohlenbergbau und Koksgewinnung. 651 lund 21 Maximalfelder. Die Bohrlöcher haben in 500 –658 m Teufe das Steinkohlengebirge erreicht und bei 532–661 m Kohle erbohrt. Die Kohlenproben sind als Esskohle (eine noch verkokungsfähige magere Kohle) und als Fettkohle festgestellt worden. Da auf den Feldern, die ein abbauwürdiges Vorkommen in Aussicht stellen, bisher weitere Arbeiten als das viederbringen von Bohrlöchern nicht vorgenommen sind, hat eine Ausbeute seitens der Gew. noch nicht verteilt werden können. produktion: 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 Koblenkörderung. t 3 890 4388 4 111 755 4 547 956 5 459 828 5 254 291 5 088 600 5 863 640 6 499 030 „3 3 984 3 940 662 4.326 2. 0 5 234 094 5 005 445 4 810 358 5 635 491 6 212 108 fesamtabsatz. 4 fotsabsatz „ 43 802 604 443 688 239 859 369 809 090 777 531 997 401 874 431 ammoniak . . . „ 1 790 4 237 4 016 5 276 5 170 5 740 6 667 6999 Reßt, 4 357 9 813 9 656 14 044 14 891 15 297 18 167 18 052 Rohbenzol .. . „ 253 1 184 856 1080 946 1 181 1 437 1 531 Jiegelsteinc . . St. 12 685 575 16 791 830 20 782 615 21 626 735 21 274 930 21 058 050 23 033 095 25 119 288 Im Sommer 1904 tauchte der Plan auf, eine Interessengemeinschaft zu bilden zwischen der Gelsenkirchener Ges., dem Schalker Gruben- u. Hütten-Verein in Gelsenkirchen u. dem gachener Hütten-Aktien-Verein zu Rothe Erde bei Aachen. Diese Idee entsprang der Er- wägung, dass im neuen Vertrag des Kohlensyndikats die älteren grossen Kohlenbergwerks- Gesellschaften gegenüber den in das Syndikat aufgenommenen Hüttenzechen erhebl. benach- teiligt sind, da der Selbstverbrauch letzterer aus der Syndikatsbeteilig. ausgeschieden ist. sie also ihre Kohlenförder. u. Koksproduktion in fast unbegrenzter Weise ausdehnen können, wäh— rend die reinen Kohlenzechen mit Einhaltung hoher Fördereinschränkung die Ausdehnung der Pproduktion bei den Hüttenzechen büssen müssen. Unter dem Drucke dieses Übelstandes reifte obiger Gedanke, der Gelsenkirchener Ges. – bislang einer reinen Kohlenzeche – Hütten- zechen anzugliedern. Die Interessengemeinschaft ist, nachdem die G.-V. der beiden anderen Ges. dieselbe genehmigt, lt. G.-V. der Gelsenkirchener Ges. v. 29./10. 1904 ab 1./1. 1905 in der Weise zustande gekommen, dass in Zukunft der Gesamtgewinn aller 3 Ges. zus. geworfen und im Verhältnis von 69 Teilen auf Gelsenkirchen, von 31 Teilen auf Aachen und von 25.5 Teilen auf Schalker entfallen wird. Kündbar ist der Vertrag mit einjähr. Frist, jedoch nicht früher als auf 31./12. 1935. Zur Ausführung der Transaktion erhöhte die Gelsen- kirchener Gesellschaft laut Gen.-Vers. vom 29./10. 1904 ihr A.-K. um M. 50 000 000 auf M. 119 000 000, um den Aktionären der beiden anderen Ges. den Umtausch ihrer Aktien in solche von Gelsenkirchen anzubieten. Die Aktionäre des Schalker Vereins (A.-K. M. 10 200 000) erhielten für nom. M. 1000 ihrer Aktien M. 2500 Gelsenkirchener Aktien mit Div.-Recht ab 1./1. 1905 u. für die Zeit v. 1./7.–31./12. 1904 4 % p. r. t. auf die einzutauschenden Gelsen- kirchener Aktien vergütet, was einem Abfindungskurse von etwa 546 % gleichkam. Die Aktionäre des Aachener Vereins (A.-K. M. 11 500 000) erhielten für nom. M. 1000 ihrer M. 2700 Gelsenkirchener Aktien mit Div.-Recht ab 1./1. 1905 u. 2 % Zinsvergüt. v. 1./7.–31./12. 1904 auf die einzutauschenden Gelsenkirchener Aktien. Der Schalker-Verein hat in den letzten 10 Jahren durchschnittl. 29½, der Aachener 32½ % Div. verteilt. Die Gelsenkirchener Berg- werks-A.-G. forderte im Nov. 1904 die Aktionäre des Aachener Hütten-Akt.-Vereins u. des Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins zum Umtausch ihrer Aktien auf. Der Umtausch erfolgte in der Weise, dass auf je M. 4000 v. 1./7. 1904 ab gewinnanteilberechtigte Aktien des Aachener Hütten-Aktien-Vereins je M. 10 800 neue Gelsenkirchener Aktien sowie eine bare Zuzahl. von M. 176, auf je M. 12 000 gleichfalls v. 1./7. 1904 ab gewinnanteilberechtigte Aktien des Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins in M. 30 000 neue Gelsenkirchener Aktien u. eine bare Zuzahl. von M. 600 entfiel. Frist zum Umtausch 4./1. 1905. Der Schalker Gruben- u. Hütten-Verein stellte dabei die in seinem Besitze befindl. nom. M. 6 511 800 alte Aktien der Gelsenkirchener Ges. mit Div.-Scheinen ab 1905 zu seinem durchschnittl. 201.46 % des Nennwertes ausmachenden Erwerbspreise, der bis auf weiteres gegen 4 % Jahres-Zs. stehen bleibt, gleichfalls zum Zwecke des Umtausches zur Verfügung. Für diesen Betrag also brauchten neue Aktien der Gelsenkirchener Ges. nicht ausgegeben zu werden. Der Umtausch wurde insgesamt für nom. M. 11 287 000 Aktien des Aachener. Hütten-Actien-Vereins und für nom. M. 9 866 000 Aktien des Schalker Gruben- u. Hütten- Vereins bewirkt. Gemäss vorerwähnten G.-V.-B. u. unter Berücksichtigung der von dem Schalker Gruben- u. Hütten-Verein überlassenen alten Aktien der Gelsenkirchener Ges. hat daraufhin die Ausgabe von nom. M. 48 627 400 neuen Gelsenkirchener Aktien stattgefunden. Diese neuen Aktien wurden zum Nennwerte von einem Konsortium gezeichnet, das dagegen die Verpflichtung übernahm, sie nach Massgabe des vorbeschriebenen Umtauschverhältnisses den den Umtausch beantragenden Aktionären des Aachener Hütten-Actien-Vereins und das Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins auszufolgen, sowie die zum Umtausch eingereichten Aachener u. Schalker Aktien, gegen Anrechnung des Nennwertes der für sie ausgetauschten neuen Gelsenkirchener Aktien, an die Gelsenkirchener Ges. zu begeben. Diese Operation ist seither abgewickelt. Sodann sind die an dem Gesamtbetrage von M. 50 000 000, deren Ausgabe vorgesehen war, noch fehlenden Aktien in Höhe von M. 1 372 600 gleichfalls von emem Konsortium zum Nennwerte u. unter der Verpflichtung gezeichnet worden, sie aus- schliesslich zum Zwecke des Umtausches in Aktien des Aachener Hütten-Actien-Vereins u. des Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins zu verwenden; das Umtauschverhältnis stellte sich. M. 3 der gegen das Vorjahr veränderten Div.-Berechnung, nunmehr derart. dass auf je 9 ab 1./1. 1905 div.-ber. Aachener Aktien u. eine zur Verrechnung der in Aktien nicht ärstellbaren Spitze dienende bare Zuzahl. von M. 40 M. 10 800 neue ab 1./1. 1905 div.-ber.