Porzellan-Fabriken. 1049 Kredit: Vortrag 21 317, Warenkto 543 943, Fischern-Betriebskto 12 171, Miet- u. Pachtzs.-Kto 5441, Zs. 15 790. Sa. M. 598 664. bpividenden 1902–1904: 16, „. Direktion: Hch. Kalbfus. Aufsichtsrat: (Bis 7) Vors. Geh. Komm.-Rat Dr. Gust. Strupp, Meiningen; Stellv. Gutsbes. Alfred Pabst, Staudach; Justizrat Alb. Gaenßler, Komm.-Rat Hans Pabst, Komm.-Rat Victor Hutschenreuther, München; Komm.-Rat G. Arnhold, Dresden; Gen--Dir. E. Voisin, Königszelt. Prokuristen: Karl Arndts, Ludw. Herrmann. %%%...... Aktiengesellschaft in Selb. Oberfranken, Filiale in Kronach. Gegründet: mit Giltigkeit ab 1./1. 1897; eingetr. 20./9.1897. Letzte Statutänd. 19./4. 1900 u. 1/1. 1904. weck: Übernahme und Fortführung der zu Selb und Asch unter der Firma Ph. Rosen- thal & Co. bestehenden Porzellanfabrik nebst Porzellanmalerei und Beteiligung an anderen gleichartigen Unternehmungen. 1898 wurden die Anlagen in Selb durch ein Massemüflengebäude und ein Maschinenhaus für eine neue 100 pferdekräftige Dampf- maschine erweitert, ferner wurde das ganze Etablissement mit einer elektr. Beleuchtungs- anlage versehen. Die Vergrösserung der Special-Abteilung für elektrotechn. Porzellan- artikel in Selb erforderte 1901 einen Aufwand von ca. M. 74 000. Bezügl. der Patente ist mit einer Firma ein fester Licenzvertrag geschlossen, wonach der Ges. für 1901 eine Gebühr von M. 8000, für 1902–1904 von je M. 10 000 zu zahlen ist. Für den Rest der Dauer des Patents ab 1./1. 1905 kann die Licenznehmerin sich gegen Zahlung von M. 11 000 jährl. das Anwendungsrecht weiter erhalten. Infolge G.-V.-B. v. 12./11. 1901 fand die Erwerbung der Porzellanfabrik in Firma Bauer, Rosenthal & Co. in Kronach mit Wirkung ab 1./1. 1901 statt. Kaufpreis ca. M. 500 000, wovon der grösste Teil durch Hingabe von 5 % Oblig. berichtigt wurde. Das Gebäude- u. Masch.-Kto weist für 1904 zus. M. 103 582 Zugang auf. – Etwa 1100 Beamte u. Arbeiter. 1904 bedeutende Umsatz- steigerung. Die Ges. gehört der Vereinigung deutscher Porzellanfabriken an. Kapital: M. 1 500 000 in 1500 Aktien à M. 1000, wovon bis Febr. 1905 1455 abgest. waren. Es sind nämlich zu den Aktien 1500 auf Namen lautende und durch Cession übertragbare Genussscheine (zu jeder Aktie einer) ausgegeben, welche wie unten angegeben am Rein- gewinn teilnehmen und der Tilg. durch Rückkauf oder einmaliger Kapitalabfindung von M. 1000 unterliegen. Fällt der Zeitpunkt der Auszahlung der Kapitalsabfindung in die ersten 4 Monate des Geschäftsjahres, so nehmen die Genussscheine an der Div. dieses Jahres micht mehr teil. Im Falle Liquidation der Ges. werden die Genussscheine, nachdem die Aktien mit ihrem Nennwert zurückgezahlt sind, mit M. 1000 pro Stück abgefunden, während ein etwaiger Rest lediglich den Aktien zugute kommt. Um die Einführung der Aktien an der Berliner Börse zu ermöglichen, erfolgte durch G.-V.-B. v. 1./11. 1904 Einziehung der Genussscheine durch Übertragung ihrer Rechte auf die Aktien, derart, dass die auf den Genussschein entfallende Gewinnquote zus. mit dem Div.-Schein ausbezahlt wird. Die in dieser Weise auf die Aktien übertragenen Genussscheine werden nicht getilgt und es ver- verzichtet die Ges. auf das Recht des Rückkaufs und der Tilg. derselben. Die Aktien, auf welche in vorstehender Weise die Rechte der Genussscheine übertragen sind, und die Div.- Scheine dieser Aktien sind mit dem Aufdrucke: „Genussschein zurückgegeben gemäss §11 a des Statutsk versehen. Bis Febr. 1905 waren 1455 Aktien dergestalt unter Zurückgabe der Genussscheine abgestempelt. ahnleihe: M. 1 000 000 in 5 % Oblig., rückzahlbar zu 102 %, lt. G.-V. v. 12./11. 1901, 500 Stücke Iit. A (Nr. 1–500) à M. 1000 u. 1000 Lit. B (Nr. 501–1500) à M. 500, auf Namen der Dresdner Bank als Pfandhalterin oder deren Ordre u. durch Indossament übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Iilg. ab 1906 bis längstens 1942 durch jährl. Ausl. von 1 % u. ersp. Zs. im April auf 1./10.; ab 1906 verstärkte Tilg. oder gänzl. Kündig. mit 6 monat. Erist vorbehalten. Die Anleihe diente zum Erwerb der Firma Bauer, Rosenthal & Co. in Kronach (s. oben). Sicherheit: Erststellige Hypoth. auf die Etabliss. der Ges. in Selb u. Kronach in Höhe von M. 1 500 000 1. gunsten der Dresdner Bank; der verpfändete Grundbesitz in Selb umfasst 8.679 ha, in 2.191 ha; Gesamtwert der verpfändeten Objekte Febr. 1904 M. 1 581 120. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzl. Bestimmung. Zahlst. wie bei Div.-Scheinen. Kurs 0 Dresden Ende 1904: 105.50 %. Zugelassen Mai 1904. M. 166 500 Ende 1904 noch unbegeben. e Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie —– 1 St. dewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., etwaige besondere Abschreib. u. Rücklagen, bis 4 % Div., vom Rest 7–10 % vertragsm. Tant. an Vorst., 7½ % Tant. an A.-R., sodann bis 6 % Super- Div.; vom etwaigen Überschuss erhält jeder Besitzer eines nicht bereits gewinnanteilfrei getilgten Genussscheines bis zu M. 50. Der hiernach noch verbleib. Rest steht zur Verf. der G.-V. und wird event. als Super-Div. halb an die Aktionäre, halb an die Genuss- scheine verteilt. Wenn jedoch ein Teil der Genussscheine bereits getilgt ist, so erhalten die Besitzer der nicht getilgten Genussscheine von der vorstehend gedachten Hälfte des Gewinnrestes nur den Betrag, welcher bei Partizipierung von 1500 Genussscheinen an dieser Gewinnresthälfte auf die noch nicht getilgten Genussscheine entfallen würde, während der von dieser Gewinnresthälfte darnach verbleib. Betrag einem Spec.-R.-F. zu-