1550 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. Frankf. a. M.; Bankier Oskar Simon, Bonn; Bankier Emil Kohn, Nürnberg; Dir. Moritz Neu- feld, Bank-Dir. Otto Clemm, Bank-Dir. H. Malz, Frankf. a. M.; Kaufm. Heinr. Mayer, Stuttgart. Zahlstellen: Stuttgart: Gesellschaftshauptkasse, Württemberg. Landesbank; Frankf a. M.; Dresdner Bank, Pfälz. Bank, Bank für industr. Unternehmungen, Bass & Herz, L. & E. Wert. heimber; Berlin: Dresdner Bank, A. Schaaffhaus. Bankverein; Nürnberg: Anton Kohn; Cöln, Essen, Düsseldorf u. Bonn: A. Schaaffhaus. Bankverein. Grosse Venezuela-Eisenbahn-Gesellschaft in Berlin. Gegründet: 20./11. 1888. Letzte Statutänd. 20./6. 1899, 13./6. 1901 u. 30./6. 1903. Die G.-V. v. 30./6. 1903 beschloss Verlegung des Sitzes von Hamburg nach Berlin. Zweck: Erwerbung einer seitens der Republik Venezuela der Firma Fr. Krupp in Essen erteilten und dem Gesellschaftsvertrage vorgedruckten Koncession vom 8. Juli 1887 bezw. 30. Juli 1888 und 3. August 1888 zum Bau einer Eisenbahn von Caracas nach Cagua, Ausrüstung und Betrieb dieser Eisenbahn, sowie der in der Koncession bereits vorgesehenen Fortsetzung der Linie Caracas-Cagua über Tocuyito nach San Carlos. Ausserdem erwarb die Ges. die ursprünglich dem Ingenieur Reginald Pringle erteilte und sodann an die Venezuela Central Railway Co. ILd. übertragene Koncession vom 2. Febr., 8. und 18. April 1885 für die Teilstrecke Valencia-San Mateo (Cagua) laut des unterm 30. Mai bezw. 7. Juli 1891 seitens der Vereinigten Staaten von Venezuela ge- nehmigten Vertrages v. 17./12. 1890, abgeändert resp. ergänzt durch die Beschlüsse u. Verträge v. 18./4. 1896, 27./12. 1893 u. 7./3. 1894. Die Ges. bezweckt ausserdem den Bau von Anschlussbahnen, sowie anderer Eisenbahnen, sie kann event. solche übernehmen oder auch den Betrieb eigener Bahnen an Dritte überlassen, sich an anderen Eisenbahn- unternehmungen beteiligen, Lagerräume errichten u. Ländereien u. Landesprodukte ver- werten; die Ges. kann auch auf Seeen und Flüssen im Gebiete der Ver. Staaten von Venezuela Schiffahrt betreiben. Die Länge der fertiggestellten Bahnstrecken Caracas- Cagua und Valencia- Cagua beträgt 179 km; die Betriebseröffnung fand im Februar 1894 statt. Nach der Koncession ist die Ges. berechtigt, sich auf jeden Kilometer fertige Bahn 100 ha Staatsländereien in irgend einem Teil von Venezuela frei überweisen zu lassen, auch verbürgte die Venezuela-Regierung auf die Dauer von 99 Jahren eine Verzinsung von 7 % in Gold für ein Anlagekapital von £ 12 800 pro Kilometer. – Lt. Vertrag v. 3. Juli 1895 hat die Regierung ihre Verpflichtungen bis zum 31. Jan. 1894 geregelt, sie hat die endgiltig vereinbarten Bauzuschüsse für Valencia-Cagua Bol. 4 860 625, die Zinsen hierauf Bol. 345 820 und die Garantie bis dahin für die Einzelstrecke Valencia-Cagua Bol. 567 073 zusammen Bol. 5 773 518 mit Bol. 500 000 in bar und Überlassung der ihr zustehenden Aktien der GCes. beglichen. Die frühere Revolutionsschadenforderung von Bol. 1 850 775 hat sie durch Übergabe von Obligationen des Deuda de revolucion im gleichen Betrage getilgt. Letztere wurden später zu ca. 15 % in 6 % Deuda nacional Interna = Bol. 266 500 und alsdann zu pari in 6 % Deuda Nacional consolidada umgewandelt. Aus der Garantieverpflichtung war die Regierung bis 31. Dez. 1895 Bol. 7 229 738 schuldig geworden. Zur Ablösung der rückständigen Garantieverpflichtung der Regierung bis 31. Dez. 1895 im Betrage von Bol. 7 229 738 und Verzichtleistung der Ges. auf die fernere 7 % Garantie erhielt die bi lt. Vertrag v. 18. April 1896 Bol. 36 000 000 5 % Obligationen der lt. Gesetz v. 9. 0 1896 in Höhe von Bol. 50 000 000 aufgenommenen Eisenbahnschuld. Die venezolanische Regierung hat den seit dem Herbst 1900 in beschränktem Masse wieder aufgenommenen Dienst der 5 % 1896 er Anleihe seit Sept. 1901 wieder gänzlich eingestellt. Es 3 aus den Überweisungen bis jetzt nur auf den am 31./12. 1898 fällig gewesenen 0%0. und die zur Rückzahlung am 31./12. 1898 verlosten Stücke eine Abschlagszahlung . 56 % geleistet werden. Die Verzinsung und Tilg. der s. Z. in Zahlung gegebenen 3 bonds ist 1903 wieder aufgenommen worden. Wegen der Anleihe schuldet die v 4 800, Regierung der Ges. bis ult. 1904 an Zs. Bol. 10 012 271, an verl. Stücken Bol. 4 also zus. Bol. 12 656 071. Die Venezol. Regierung hat die 1904 eingeleiteten Ver 338 lungen zur Erfüllung ihrer durch das Washingtoner Protokoll übernommenen f pflichtung, diese Anleihe zugleich mit ihrer gesamten auswärtigen Schuld 5 9 Be- digender Weise neu zu regeln, durch einen nach Europa entsandten Vertreter 3 richtsjahre fortführen lassen. Die Verhandlungen sind 1905 zum Abschluss 64 g und es ist ein Übereinkommen erzielt, wonach den Inhabern der auswärtigen An 0 30 Venezuelas die Umwandlung ihrer Anleihen einschl. der Rückstände in eine diplomatische Anleihe mit Zollgarantie angeboten werden soll. Die bereits mf gge 1902 verrechnete Entschädigungsforderung gegen die Venezol. „6„ ingtoner von M. 403 011 gehörte zu denjenigen Forder., welche sie sich in dem ist Protokoll v. 13./2. 1903 bis spät. 15./7. 1903 zu tilgen verpflichtet hatte. „ aie gezahlt. Eingegangen in Monatsraten sind 1903 u. 1904 auch M. 180 192, Gütern Ges. von der Venezol. Regierung an Frachten für Beförderung von Fersonen u (ellten zu fordern hatten. Die in der gemischten Kommission auf M. 594 863 „ Forderungen an die Venezol. Regierung für Frachtrückstände und Schäden aus