1568 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. drähte etc.), die Gemeinde Berlin nebst den auf ihrem Grund und Boden errichteten Warte- räumen, unentgeltlich, Schöneberg gegen eine Entschädigung von vier Zehnteln ihres vom Vertragsschiedsgericht geschätzten Wertes zuübernehmen oder Beseitigung der Bahnanlagen und Wiederherstellung des früheren Zustandes der von der Ges. benutzten Strassen zu fordern, während die Gemeinde Wilmersdorf sich für gedachten Zeitpunkt das Erwerbs- recht der Bahnanlagen und Bahnhöfe auf ihrem Gebiete gegen Zahlung des Sachverständigen- taxwertes zuzüglich 10 % desselben vorbehalten und für den Fall der Nichtausübung dieses Rechtes der Ges. überlassen hat, die im Bahnkörper eingebauten Schienen un- entgeltlich zurückzulassen oder unter Wiederherstellung des früheren Zustandes an sich zu nehmen. Bei den Gemeinden Dalldorf und Tegel gehen nach Ablauf der Vertrags- dauer die Geleis- und alle übrigen Anlagen der Strassenbahn innerhalb des Strassen- gebietes in das Eigentum der Gemeinden über. Den Gemeinden Neu-Weissensee, Lichten- berg und Friedrichsfelde steht es frei, bei Ablauf des Vertrages die Wiederherstellung des früheren Zustandes auf Kosten der Ges. zü verlangen. Vor Ablauf der Genehmigungen haben die Gemeinden Charlottenburg, Rixdorf, Britz, Reinickendorf und Schöneberg, und zwar die ersteren vier Gemeinden zum zl1. Dez. 1919, 1924, 1929 und 1934, die letztere zum 31. Dez. 1919, 1925 und 1934 das Recht, die in ihren Gebieten belegenen Bahnanlagen (Geleise nebst Zubehör) und die durch die Verträge mit ihnen begründeten Rechte der Ges. eigentümlich zu übernehmen. Die etwaige Aus- übung des Rechtes muss 12 Monate vorher angekündigt werden. Als Erwerbspreis ist in den Erwerbsfällen von den Gemeinden Charlottenburg, Rixdorf, Britz, Reinickendorf der volle Wert des Unternehmens nach den Grundsätzen des Enteignungsgesetzes unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Eigentumsüberganges zu vergüten; die Ermittlung des Erwerbspreises erfolgt durch ein Schiedsgericht. Die Gemeinde Schöneberg zahlt von dem ebenfalls durch ein Schiedsgericht zu ermittelnden Werte der Anlagen bei der Ausübung des Erwerbsrechtes im Jahre 1919 acht Zehntel, 1925 sieben Zehntel und 1934 fünf Zehntel. Nach dem mit dem Magistrat der Stadt Berlin abgeschlossenen Vertrage sind sämtliche bereits ausgeführten und im Betriebe befindlichen Pferdebahnlinien, soweit sie sich auf Strassenstrecken befinden, die in der Wegeunterhaltungspflicht der Stadtgemeinde Berlin stehen, in Kleinbahnen mit elektromotorischem Betrieb umzuwandeln und ebenso alle während der Dauer dieses Vertrages noch auszuführenden Linien für den gleichen Betrieb einzurichten. Eine gleiche Verpflichtung der Ges. besteht bezüglich der auf Strecken fremder Wegeunterhaltungspflichtiger betriebenen oder zu betreibenden Linien dann, wenn die von dem Wegeunterhaltungspflichtigen gestellten Bedingungen als angemessen für die Ges. gelten müssen. Als Betriebssystem ist im allgemeinen die oberirdische Stromzuleitung anzuwenden. Auch diejenigen Linien, welche man nach gemischtem System mit Accumulatoren betrieb, wurden nach Verf. des kgl. Polizei-Präs. v. 26./. 1900 in den Oberleitungsbetrieb übergeführt, mit wenigen Ausnahmestrecken, bei welchen Unterleitungsbetrieb angewendet wird. Vergleichende Ubersicht: 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 3 K.. .. 21375 000 44250 000 67 125 000- 68 62 000* 89 788 000 85 789 000* 8 785 900, 100 9 0 Öblis 13 498 100 13 029 800 12 231 200 13 555 200 12 528 000 II 463 400 10 361 500 9 0 1 000 Hypoth.-Schuld . „ 1 606 500 1 606 500 2 556 500 3 837 500 3 446 000 2 101 000 1 841 000 1 95 65 Länge d. Gleise'* m 299 224 319 423 351 399 453 231 477 072 484 485 489 039 01 900 3 Zurückgel. Touren 4 652 608 4 984 040 5550 462 6 615 503 7375 440 7087699 6 919589 495 028 Befahrene km 34 164 305 37 772 595 44 924 467 56 636 558 65 662 251 674 13 954 70 162 739 0 000 Beförderte Pers. 158 700 000 172 000 000 188 000 000 236 300 000 282 800 000 291 800 000 312 410 000 332 190 Gehaltene Pferde 6216 5 948 5 039 4628 2 474 571 121 2426 Wagen im Betrieb 1162 1340 163 2244 2520 „%%.. Betre Einanhm.. MI. 17 354 330 18 612 710 20348 091 24991 632 27 057 415 27 673 000 29 521 170 11387 63 .-ausgaben . „ 9 145 155 9 994 820 10 913 285 14 908 776 16 864 520 15 339 376 15 00 587 14 057661 [bberschuss. „ 3209 181 3617 890. 9 434 809 10 082 856 10 192 885 12333 624 13 615 501 13126170 Zs. u. Abschreih. 2 450 478 2211 902 2 084 748 2 286 222 2 171 066 221 617 2169 90% 113 009 An Ern.-F. „ 600 000 600 000 600 000 650 000 1 064139 1150 000 1575 000 300 Abg. an Berlin rsp. 2 266 933 Charlottenburgf7 „ 1588 081 1 349 541 1 656 434 1 788 401 1 987 994 2 050 225 2 176 879 7 233 88 R.-F.-Bestand. . . „ 2 901 840 3 560 958 3 807 712 4 792 989 5 318 975 5 933 038 6 503 483 506 180 Dividende . . . „ 3 420 000 3 847 500 4 646 250 5 032 500 5 146 875 6 433 875 6 862 800 Div.-ber. für 1898 M. 21 275 000, für 1899 M. 44 250 000, für 1900 M. 45 750 000, für 1901 M. 68 625 000, für 1902 u. 1903 M. 85 785 000, für 1904 M. 100 082 400 A.-K. 38 g. 151 043, 160 914. ) Bahnnetz Ende 1873–96: 12 243. 38 764, 74 086, 90 501, 91 984. 100 039. 124 188, 129 979, 138 966. 151 043, 168 380, 172 126. 208 731, 218 966, 229 317, 234 176, 242 366, 249 678, 260 227, 263 143. 273 123. 283 602. 296 6988 736127. 7) Vertragsmäss. Abgaben an die Stadt Berlin etc. 1880–96: M. 399 981, 463 971, 529 100, 50 663, 650 99 : 880317. 997 373. 1 038 015, I 204 599, 1 266 321, 1 341 526, 1 348 090, 1 361 105, 1 362 917, 1 453 426, 1 583 811. Nach den Mitteilungen über den Umfang der Aufwendungen für aussergewöhnliche Leistungen u Tilz.-Beträßge. Ges. zu gunsten der Stadtgemeinda sind bis Ende 1903 für rund a9lEm Bahubauten einschl. der Ople 116 auf die sowie Anlagen für den elektr. Betrie) M. 66 701 415 ausgegeben; davon entfallen auf das Berliner Genie ußfeter ver- von der Berliner Gemeinde zu unterhaltenden Verkehrswege nach Abzug der mit M. 20 für das Terrain. anschlagten Geleiseherstellungskosten für Pflasterungen, Entwässerungsanlagen, Brückenbauten. Grunds Kosten erwerbungen zu Strassenverbreiterungen, mithin für gemeinnützige Verbesserungen der Verkehrswege: der Ges. bis der Stadtgemeinde durch die Gtes, erspart worden sind M. 53 603 415. Ausser dieseh Betrage sind . Kosten durch Ende 1903 verausgabt worden: a) Umpflasterungskosten 6 396 957, b) Pflasterrente 4 416 061. c) Abgabe von die Kanalisat.-Ausführ. in d. Strassen 573 376, d) Strassenreinigungs- u. Schneeräum.-Kosten 3770 10 Kommensteuer der Bruttoeinnahme aus der Personenbeförderung 26 556 815, f) Chausseegeld 173 047, Gemeinde 1n 1n Gemeinde- 2 422 622, versch. Steuern und Abgaben 436 197, sodass sich bis Ende 1903 eine Gesamtleisf. der Ges. 1 int resse von M. 98 349 263 ergiebt. und Lasten der