Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 1573 Büdesheim und Binger-Hafen-Büdesheim; der weitere Ausbau wird stückweise oder im Ganzen in Angriff genommen, sobald die Gen.-Vers. dies beschliesst. Der Bau wird nicht in eigener Regie ausgeführt, sondern ist dem Ober-Ing. Adolf Hecker in Wiesbaden übertragen. Kapital: M. 200 000 in 200 Aktien à M. 1000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Direktion: Rich. Pennrich. Aufsichtsrat: Vors. Geh. Reg.-Rat Spamer, Stellv. Bürger- meister Franz Neff, Bingen; Bürgermeister Franz Braden I. Büdesheim; Phil. Wirth, Bad Kreuznach; Bankier Adolf Oppenheimer, Ober-Ing. Adolf Hecker, Bankier Gustav Pfeiffer, Wiesbaden. Bochum-Gelsenkirchener Strassenbahnen in Bochum. Sitz in Berlin, W. Behrenstrasse 1. Vorstand in Bochum. Gegründet: 13./1. 1896; eingetr. 17./1. 1896. Letzte Statutänd. 21./5. bezw. 30./6. 1900. Zweck: Bau, Erwerb und Betrieb von Strassenbahnen, insbesondere in den Stadt- und Land- kreisen Bochum und Gelsenkirchen, sowie Herstellung von Anlagen für elektrische Beleuchtung und Kraftübertragung. In Gelsenkirchen und Bochum ist der Ges. das Recht zur Stromabgabe an Dritte, insbesondere zu Beleuchtungszwecken eingeräumt. Die Ges. erwarb von Siemens & Halske in Berlin verschiedene Strassenbahn- koncessionen in den Kreisen Bochum und Gelsenkirchen, in Königssteele, sowie das Pachtrecht an der Strassenbahn Bochum-Herne ab 1./1. 1896. Das gegenwärtig in Betrieb befindl. Bahnnetz (oberirdische Leitung) hat einschl. der von der Provinz Westfalen und dem Stadt- und Landkreise Bochum gepachteten Linie Bochum-Herne eine Länge von rot. 86 km und umfasst folg. Linien: 1) Bochum-Herne (6.8 Em, Konc. bis 1927), 2) Bochum-Wanne (6,2 km, Konc. bis 1929), 3) Bochum-Watten- scheid (6,2 km, Konc. bis 1929), 4) Bochum-Laer (4,5 km, Konc. bis 1931), 5) Laer-Witten ( km, Konc. bis 1951), 6) Laer-Werne (5 km, Konc. bis 1961), 7) Bochum-Weitmar (5 km, Konc. bis 1931), 8) Weitmar-Hattingen (7.3 km, Konc. bis 1951), 9) Linden-Dahlhausen (1,5 km, Konc. bis 1961), 10) Schalke Bahnhof-Wattenscheid (7,5 km, Konc. bis 1929), 11) Gelsenkirchen-Wanne (5,6 km, Konc. bis 1929), 12) Gelsenkirchen-Steele-Spillenburg (10,4 km, Konc. bis 1929), 13) Steele-Königssteele (1 km, Konc. bis 1940), 14) Gelsenkirchen- Bismarck (3,5 km, Konc. bis 1929), 15) Bismarck-Buer-Horst (11,5 km, Konc. bis 1941). Die noch ausstehenden beiden kurzen Strecken Bochum-Wiemelhausen u. Spillenburg- Rellinghausen werden 1905 ausgebaut. Der Wagenpark besteht aus 132 Motor- und 69 Anhängewagen. Kraftstationen in Bochum, Gelsenkirchen, Weitmar u. Buer. Fahrgelder-Einnahme 1899–1904: M. 1 360 000, 1440 481, 1 584 772, 1 710 334, 1776 830, 1 878 717; Pers.-Beförder.: 8 801 577, 9 325 628, 190 212 162, 10 732 738, 11 279 913, 11 907 577. Verträge mit den Gemeinden: Der Ges. ist von dem Landkreise Bochum u. den beteiligten Gemeinden in demselben das Recht eingeräumt, den betr. Teil der Bahnlinien, welcher ein nicht unerhebl. Zwischenglied des Gesamtnetzes darstellt, nach Ablauf der Konc. auf weitere 10 Jahre gegen Zahlung einer jährl. Pachtsumme von M. 1500 für jeden km Bahn in Pacht zu nehmen. In den meisten Koncessionsverträgen ist vorgesehen, dass während der Dauer der Koncessionen Konkurrenzbahnen nicht zugelassen werden. Beim Ablauf der Konc. gehen alle innerhalb des betr. Kreises bezw. innerhalb der betr. Stadt befindl., auf den Betrieb der elektr. Bahnen bezügl. Anlagen nebst dem rollenden Material ohne Entschädigung schuldenfrei auf die betr. Gemeinden über. Von dem alsdann erhaltenen Ern.-F. verbleiben 75 % der Ges. Ein anderer Teil kann von den Wegeeigentümern zum Taxpreis übernommen werden. Für Bochum-Herne, 6,86 km, ist an die Provinz Westfalen und an die Stadt- und Landkreise Bochum eine jährl. Pacht von M. 9500 und für je M. 5000 jährl. Mehr- einnahme über M. 70 000 brutto eine Gewinnbeteiligung von M. 1000 zu zahlen. Die eteiligten Gemeinden partizipieren mit 25 % an demjenigen Reingewinn, welcher 5½ % des Anlagekapitals übersteigt. Eine dauernde Unterhaltung des Pflasters oder der ÜHaussierung in den Strassen liegt der Ges. nicht ob; nur in der Stadt Bochum ist für die Unterhaltung des Pflasters vom dritten Jahre nach der Betriebseröffnung ab eine fährl. steigende Abgabe von 20 Pf., 30 Pf., 40 Pf. bis 50 Pf. pro Ifd. Meter Geleis zu zahlen, welche jedoch in Fortfall kommt, solange eine höhere Gewinnbeteiligung als die Abgabe für Unterhaltung des Pflasters in obiger Weise stattfindet. In den Provinzialstrassen der Bahnstreifen von der Ges. zu unterhalten und für die Benutzung der Strassen eine deigende Abgabe bis zu 4 % von der Bruttoeinnahme auf den betr. Strecken zu entrichten. ür Laer-Werne, Linden-Dahlhausen und Bismarck-Buer-Horst bestehen hinsichtlich Beträchsaben und Übernahme der Anlagen abweichende Vereinbarungen. bs- u. Pachtvertrag mit Siemens & Halske A.-G. Nach dem zwischen der Ges. und der genannten Firma abgeschlossenen Vertrage übernimmt die letztere den Betrieb der krelts im Betriebe befindlichen und der noch zu errichtenden Anlagen für eigene wechnung. Dieselbe garantiert während der Dauer des Betriebs-Pachtvertrags eine Div. 6 % äuf das AK von M. 10 000 000 und hatf Isser den atsäehlichen Betriebs-