63 ―― Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 1581 Bilanz am 31. Dez. 1901: Aktiva: Kassa 129, Bahneinheit 2 789 130, Effekten f. Fonds 436, Fondsverwalt.-Kto d. Allg. Deutsch. Kleinbahn-Ges. 86.560, Kaut.-Kto 52 151, Debit. 85 369. –Passiva: A.-K. 2745 000, Bilanz-R.-F. 9786, Ern.-F. 86 560, Amort.-F. 11 372, Betriebs-(Spec.-) R.-F. 2735, Hypoth. 6000, Kredit. 96 282, Gewinn 56 041. Sa. M. 3 013 778. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.-Kosten 2440, Zs. 590, Ern.-F. 15 000, Amort.-F. 2240, Betriebs-(Spec.-) R.-F. 612, Gewinn 56 041. Sa. M. 76 924. – Kredit: Betriebsüberschuss u. Beiträge M. 76 924. Dividenden: 1897–98: 0, 0 % (Baujahre); 1899–1901: 1½, 0, ¼ %; 1902–1904: M. 44778, 40528, 56041. Coup.-Verj.: 4 J. n. F Direktion: Baurat Carl Griebel, Berlin. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Max Dräger, Stellv. Bau-Insp. O0. Bandekow, Schöneberg; Handelsrichter Theodor Sulzer, Berlin; Landrat Curt von Scheliha, Trebnitz; Bank-Dir. Dr. Korpulus, Breslau. Prokuristen: Reg.-Rat z. D. Otto Mayer, Emil Maeuer. Zahlstelle: Berlin: Nationalbank f. Deutschland. Breslauer Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Breslau, Herrenstrasse 28, I. Gegründet: 2./9. 1876; eingetr. 21./10. 1876. Wegen Gründung, erste Konc. etc. s. Jahrg. 1902/1903. Statutänd. 27./11. 1899 u. 23./4. 1900. Zweck: Bau und Betrieb von Strassenbahnen in Breslau und zur Verbindung Breslaus mit umliegenden Ortschaften. Linien: 1) Königsplatz-Zoolog. Garten (4,12 km), 2) Zoolog. Garten-Scheitnig (Pendelbetrieb) (0,96 km), 3) Pöpelwitz (Schlachthof)-Ohlauerthor (5,57 km), 4% Pöpelwitz (Schlachthof)-Centralbahnhof-Strehlenerthor (3,72 km), 5) Kleinburg (Südpark)- Oderthorbahnhof (6,41 km), 6) Kaiser Wilhelmplatz-Oswitzer Friedhöfe mit Abzweigung nach Schiesswerder (3,63 km), 7) Gürtelbahn (7,10 km). Sa. 30,54 km. Spurweite 1,435 m. Auf allen diesen alten Linien, mit Ausnahme einer kurzen Strecke, kam ab 6./8.–28./11. 1901 der elektr. Betrieb zur Einführung. Die A.-G. war verpflichtet, drei Strecken neu für den elektr. Betrieb zu bauen, welche 1902 bezw. 1903 dem Betrieb übergeben wurden. Wegen des Baues. dieser neuen Linien und Einführung des elektr. Betriebes (Baukosten hierfür bis ult. 1904; M. 7823 235), sowie Verlängerung des Vertragsverhältnisses bis 14./7. 1923 wurden in der G.-V. v. 20./2. 1899 unter Aufhebung sämtl. früher abgeschlossenen Verträge folg. neue Ver- einbarungen mit der Stadt Breslau, ratifiziert 27./6. bezw. 5./7. 1899, genehmigt: Die Stadtgemeinde erhält einen Anteil an dem Jahresertrage des gesamten Bahn- unternehmens nach folgenden Grundsätzen: 1) Während der Zeit vom 1. Jan. 1900 bis. zum 31. Dez. 1907 werden der Ges. von dem nach Leistung aller zur laufenden Verwaltung und Unterhaltung des Bahnunternehmens erforderlichen Ausgaben, wozu jedoch Zs. und Tilg.-Raten von Oblig. und anderen Schuldverpflichtungen nicht zu rechnen sind, sowie nach Dotierung des Ern.-F. verbleib. Jahresertrage vorweg zu gute gerechnet a) 4 % des. noch ungetilgten Teils der älteren Oblig.-Schuld von urspr. M. 600 000, b) 5 % des älteren A.-K. im Gesamtbetrage von M. 1 700 000, c) 4 % von demjenigen Kapitale, welches am Schlusse eines jeden Kalenderjahres auf die Umwandlung u. Erweiterung des Unternehmens that- sächlich ausgegeben worden ist, jedoch abzüglich derjenigen Beträge, die zu diesem Zwecke aus dem Ern.-F. oder aus dem durch den Erlös verkaufter Grundstücke etc. ge- wonnenen R.-F. verwendet worden sind. Ob die verausgabten Kapitalien im übrigen durch Begebung neuer Aktien oder durch Ausgabe von Oblig. gewonnen sind, ist gleich- eiltig. Von dem Reste des Jahresertrages erhält die Stadtgemeinde 33¼ %, die A.-G. 66 %. 2) Vom 1. Jan. 1908 ab erhalten die Stadtgemeinde und die A.-G. je die Hälfte des nach Leistung aller zur laufenden Verwaltung und Unterhaltung des Bahn- unternehmens erforderlichen Ausgaben, wozu jedoch Zs. und Tilg.-Raten von Oblig. und anderen Schuldverpflichtungen nicht zu rechnen sind, sowie nach Dotierung des Ern.-F verbleibenden Jahresertrages. Würde hiernach in einem Jahre der A.-G. ein Reinertrag von weniger als 5 % des A.-K. und des noch ungetilgten Teils etwaiger Oblig.-Schulden verbleiben, so ist dieser Reinertrag bis auf 5 % aus dem Gesamtertrage des Jahres zu verstärken und der der Stadtgemeinde zufallende Teil entsprechend zu kürzen. Den Kraftstrom liefert das städtische Elektricitätswerk zum Selbstkosten- 3 plus 10 %. (1901–1904 stellte sich der Preis auf 19½, 12½, 11½, 11½ Pfg. pro Rilowattstunde, doch dürfte sich derselbe noch ermässigen.) Ntatistik: Geleislänge Personal Wagen Pferde Frequenz Betr.-Einnahme Abgabe an Stadt 1899 165 St. S., Fers. 19 1900 1002 487 140 520 15 313 540 1 634 082 117 497 1 495 140 524 15 407 068 1 688 086 1808 472 % 578 210 46. 16 172 193 1 793 880 57 844 1903 59 659 655 2911. 7 91 2 174 510 42 559 19013. 63 886 670 341 45 21 227 847 2 122 784 excl. 90 486 68Ö43 707 341)45, 22 675 714 2 267 571 Abonb. 121522 150 Motorwe 150 Motory agen und 191 Anhängewagen, sowie 9 Arbeitswagen.