Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 1643 Ern.-F. 70 281, Unterstütz.-F. 5242, Versich.-F. der Accumulatorenbatterien 3060, Materialien- vorräte 61 577, Debit. 85 429, rückständ. Einzahl. auf M. 300 000 Aktien 225 000. — Passiva: A.-K. 4 300 000, Oblig. 837 000, do. Zs.-Kto 11 520, alte Div. 192, Annuitätenanleihe 273 41910 (Kückl. 5335), Ern.-F. 70 281, Unterstütz.-F. 5242, Versich.-F. der Accumulatorenbatterien 3060, Rückstellung f. Pens.-Versich. der Beamten 552, Aktienspesen-Res. 73 716, Kredit. 191 984, Div. 100 000, Vortrag 2088. Sa. M. 5 640 304. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben 293 742, allg. Geschäfts-Unk. 8460, Oberleitung des Betriebes 11 969, Entschäd. an A.-R. 6600, Oblig.-Zs. etc. 41 288, Abschreib. auf Betriebsmittel u. Material. 10 000, Gewinn 107 424. – Kredit: Vortrag 714, Betriebs- einnahmen 478 770. Sa. M. 479 484. Kurs Ende 1897–1904: Nur die Prior.-Aktien notierten in Stuttgart, waren aber meistens gestrichen. Dividenden: St.-Aktien 1884–1902: 0, 0, 0, 0, 2, 0, 0, 3, 2, 2½, 3, 3, 3, 2, 0, 0, 4, 4 %; Prior.-Aktien 1892–1902: 6, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 0, 0, 6, 5 %; gleichber. Aktien 1903–1904: 4, 4 %. Coup.-Verj.: 5 J. (F.) Für neuauszugebende Div.-Scheine nach gesetzl. Frist. Vorstand: Kaiserl. Eisenbahnbau- u. Betriebs-Insp. a. D. W. Classen. Prokuristen: Reg.-Baumeister Brückner, Verkehrs-Insp. Nefflen. Aufsichtsrat: (9–14) Vors. Bank-Dir. Alb. Heimann, Cöln; Stellv. Rechtsanw. K. Hauss- mann, Gemeinderat Dr. Hch. Rettich; Mitgl.: Ministerialrat Dr. Karl von Heffner, Stuttgart; Bau-Insp. a. D. Gen.-Dir. Johs. Mühlen, Cöln; Reg.- u. Baurat a. D. Franz Lohse, Karlsruhe; Hisenbahn-Dir. C. Plock, Berlin; Oberamtsbaumeister K. Vogler, Neresheim; Dir. Müller von der Werra, Dr. jur. Alf. Jaffé, Berlin. Lahlstellen: Stuttgart: Württ. Bankanstalt vormals Pflaum & Co., Württemb. Vereins- bank, Stahl & Federer. ― = – 0― Würzburger Strassenbahnen Akt.-Ges. in W firzburg. Gegründet: 10./7. 1899; handelsger. eingetr. 24./7. 1899. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Herstellung, Erwerb und Betrieb von Strassenbahnen, insbesondere in Würzburg und dessen Umgebung, sowie die Erlangung von Koncessionen für Strassenbahnen, ferner die Herstellung von Anlagen für efektr. Beleuchtung und Kraftübertragung und der Betrieb aller mit vorstehendem zusammenhängenden Geschäfte. Am 11./12. Aug. 1899 hatte die Ges. mit der Elektricitäts-Act.-Ges. vorm. Schuckert & Co. in Nürnberg einen Vertrag geschlossen, laut welchem sie denjenigen zwischen der letzteren und der Stadt- gemeinde Würzburg im März 1899 abgeschlossenen Vertrag, dessen Gegenstand die Elek- trisierung und der Betrieb der bestehenden Strassenbahnlinie, sowie der Bau u. Betrieb ueuer elektrischer Strassenbahnlinien zum Zwecke des Personen- und Güterverkehrs in Würzburg bildete, sowie die in Würzburg bereits bestehenden Bahnanlagen nebst allem Zubehör übernahm. Die Bauausführung sämtl. Linien (auch der etwa noch später zu Abauenden Strecken) erfolgte durch die Elektricitäts-Act.-Ges. vorm. Schuckert & Co. in Würnberg. Die Umwandlung der 1899 bestandenen Linien (4,6 km) und der Bau der. neuen Strecken, sowie die Inbetriebsetzung derselben war im Sommer bezw. Herbst 1900 I Betriebslänge 1903 148 km. „ oucession der Stadtgemeinde Würzburg läuft bis 1. Okt. 1939. Als Entgeld für die enutzung der städtischen Strassen hat die Ges. bis zum 1. Mai 1902: 0 %; vom 1. Mai 1902 bis j. Mai 1912: 1 %; vom 1. Mai 1912 bis 1. Mai 1922: 2 %; vom 1. Mai 1922 bis 1. Mai 1927: 3 %; vom 1. Mai 1927 bis 1. Mai 1932: 4 %; vom 1. Mai 1932 ab 5 % der faahrl. Bruttoeinnahmen an die Stadt zu zahlen, jedoch nur von den Einnahmen aus dem Betrieb innerhalb der jeweiligen Stadtgemarkung nach Verhältnis der auf letzterer ge- leisteten Wagenkilometer zu den auf sämtlichen Linien geleisteten Wagenkilometern. Die Stadtgemeinde ist berechtigt, nach Ablauf von 25 Jahren vom 1. Okt. 1899 ab far Anlage für den 20fachen Durchschnittsbetrag des Reingewinns der letzten etriebsjahre käuflich zu erwerben, jedoch soll der Übernahmepreis den 1½ fachen 10 ganzen Werkes, welcher mit Rücksicht auf den Fortbetrieb der Bahn zu die St, nicht übersteigen. Der Vertrag gilt auf je weitere 10 Jahre verlängert, falls adt sich nicht auf desfallsige Aufforderung der Ges. im vorletzten Jahre binnen ame, kläs hat. Nach Verlauf von 80 Jahren vom 1. Okt. 1899 ab geht die ge- Ahlas daläge Ausnahme unentgeltlich in das Eigentum der Stadt über. Nach letstellun hat die Stadt das Recht, die Fortschaffung der Anlagen unter gesamten 6 es früheren Zustandes zu verlangen oder die ganze Anlage und zwar die material nebst Zubehör ohne Entschädigung, das bewegliche Betriebs- Grundstüchse, Gebäulichkeiten und die maschinellen Anlagen zum Taxwert und die V0 zum Erwerbspreis zu übernehmen. Die Kosten für Anlage u. Erweiterung oac, Pautelr werden nach V ollendung derselben durch gegenseitiges Anerkenntnis fest- fstellt. Der Strom ist lem städt. Elektricitätswerke zu entnel Die Ges. hat den brtkes = demm städt. Elektricitätswerke zu entnehmen. Die Ges. ha D desV enbreis zuzügl. 20 % desselben an das städt. Elektricitätswerk zu entrichten. nisses. ae = verpflichtet, auf Verlangen der Stadtgemeinde im Falle des Eärt: Jer Eöne ber 3 Streitfalle ein Schiedsgericht entscheidet, während der ersten 35 10 ahre fsstgestafk ionsd auer den Bau weiterer Linien auszuführen. Ist ein solches Bedürfnis Tage der 0 Uruss die Inbetriebsetzung der neuen Linien innerhalb 9 Monaten vom der Aufforderung an geschehen.