1664 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Dividenden 1898–1904: 14, 15, 16. 17, 18, 18. 18 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Vors. Geh. Komm.-Rat Max Jüdel, Ober-Ing. Heinr. Büssing, Reg.-Baumeister Ad. Schön, Braunschweig; Ing. Dr. Arth. Idell, Berlin; Stellv. Ing. Reinhold Lochner, Braunschweig. Prokurist: Ing. Ewald Hermsdorf. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Rentner Paul Jüdel, Berlin; Justizrat Victor Heymann, Komm.-Rat Max Gutkind, Braunschweig; Eisenbahnbau- und Betriebsinspektor a. D. Otto Königer, Halle a S. Schlesische Elektricitäts- und Gas-Act.-Ges. in Breslau, Schweidnitzerstrasse 1, mit Zweigniederlassung in Glogau. Gegründet: 22./3. 1872 unter der Firma Schles. Gas-A.-G.; eingetr. 2./4. 1872. Letzte Statutänd. 12./4. 1900, 5./5. 1902 u. 2./12. 1904. Lt. G.-V. v. 30./7. 1898 Firma wie gegenwärtig. Zweck: a) Erwerb, Fortführung, Erweiterung u. Veräusserung bereits bestehender, sowie Errichtung neuer Gasanstalten und Elektricitätswerke jeder Art, insbes. zu Beleuchtungs-, Kraftübertragungs- u. Transportzwecken; b) Ausbeutung neuer auf die Elektrotechnik, sowie auf die Gas- u. Lichterzeugung, spec. des elektr. Lichts, bezügl. Erfindungen, namentlich auch durch Erwerb der betr. Patente; c) Erwerb u. Betrieb aller mit der Fabrikat. von Gas, sowie mit der gewerbl. Ausnutzung der Elektrotechnik in Zusammenhang steh. Gewerbe u. Geschäfte. Die Ges. besitzt u. betreibt die Gasanstalt in Glogau, welche 1898/99 für M. 260 000 einem durchgreifenden Umbau unterzogen ist. Konc. bis Ende 1912; die Stadtgemeinde ist dann berechtigt, die Anstalt nach sachverständiger Schätzung käuflich zu übernehmen; am Gewinn ist sie dergestalt beteiligt, dass sie vom Nettoertrag des Werkes abzügl. 4 % Zs. von zur Zeit ca: M. 782 000 die Hälfte, mind. aber M. 12 000 jährl. erhält. Gaserzeugung 1902–1904: 1124704, 1 234 882, 1 382 745 cbm. Der Gasverbrauch ausschl. Verlust 1904 1 249 796 cbm. Anzahl der Flammen Ende 1903–1904: 14 397, 15 875. Diüe Ges. hat 5./1. 1899 mit der Allg. Elektr.-Ges. in Berlin einen Vertrag wegen Erwerbung der Oberschles. Elektricitätswerke abgeschlossen, wonach sich die Allg. Elektr.-Ges. ver- pflichtete, alle ihr aus Konc. und Verträgen, betr. die Abgabe von Elektricität zu Licht-, Kraft- u. sonst. Zwecken im Oberschles. Industriebezirke zustehenden Rechte u. Pflichten gegen Erstattung der ihr für deren Erlangung erwachsenen Auslagen der Schles. Elektr.- u. Gas-A.-G. abzutreten, wogegen ersterer die Ausführung der Werke mit allem Zubehör übertragen worden ist. Die von der Allg. Elektr.-Ges. begonnenen Oberschles. Elektr.-Werke bezwecken, das Industriegebiet Oberschlesiens, umfassend das Länderdreieck Beuthen, Gleiwitz, Myslowitz, mit elektr. Energie für Licht- u. Kraftzwecke zu versorgen und der Oberschles. Strassenbahn den Strom für ihre elektrisch betriebenen Linien zu liefern. Zu diesem Zwecke sind in Zaborze und Chorzow 2 Kraftstationen errichtet. Mit den Städten Gleiwitz, Beuthen u. Kattowitz sind ab 24./12. 1897 bezw. 1./. 1898 bezw. 24./12. 1898 Verträge auf die Dauer von 25 Jahren abgeschlossen. Die Stadt Gleiwitz erhält einen Anteil am Reingewinn, sobald das investierte Kapital mit mehr als 5 % sich verzinst. Die Stadt Beuthen bezieht die elektr. Energie als Gross-Abnehmerin zu Vorz.-Preisen und giebt dieselbe ihrerseits an die einzelnen Konsumenten ab, wobei jedoch ein vertragsm. feststehender Preis nicht überschritten werden darf, während die Stadt Kattowitz 10 % derjenigen Brutto- einnahmen erhält, welche aus dem Stadtbezirk Kattowitz herrühren. Nach 10 Jahren steht es der Stadt jedoch frei, ähnlich wie Beuthen den Strom als Gross-Abnehmerin zu Verz- Preisen zu beziehen und ihrerseits an die einzelnen Konsumenten abzugeben, wobei die 8 gedachte Abgabe in Wegfall kommt. Gleiwitz ist berechtigt, das Leitungsnetz zum Buchwert käuflich vor Ablauf der Vertragsdauer zu erwerben u. entweder den Stromlieferungsvertrag aufzulösen oder den Strom gegen einen vertragsgemäss vereinbarten ermässigten Preis wel 3 zu beziehen. Bei Beuthen u. Kattowitz geht das Leitungsnetz nach Ablauf der 25 fät V 5. dauer zum Buchwert in das Eigentum der Städte über, Beuthen ist jedoch berechtigt, 3. 5 unter kontraktlich festgelegten Bedingungen vor Ablauf des Vertrages käuflich zu erw und den Vertrag aufzulösen. Gemäss den mit Beuthen u. Kattowitz abgeschlossenen 38 trägen sind die Abschreib. auf das Leitungsnetz mit 4 % des urspr. Anlagewertes . sodass also die urspr. Anlagen bei Ablauf der 25jähr. Vertragsdauer unentgeltlich ne 3 Besitz der Städte übergehen, während für Erweiterungen je nach der Zeit der e 15 derselben ein entsprechender Buchwert bleibt, welcher von den Städten zu bezahlen 3 6 Die Übernahme der Anlagen seitens der Schles. Elektr.- u. Gas-A.-G. ist Ende 1900 1 3 Bis dahin wurden sie von der Erbauerin, der-Allg. Elektr.-Ges. in Berlin, für deren = u. Gefahr gegen eine vertragsm. Abgabe an die Breslauer Ges. (bis 1./1. 1900 die Hälfte, da bis Ende 1900 85 % der Betriebsüberschüsse) betrieben. 1 Gemeinde Mit 24 Landgemeinden sind die Verträge auf die Dauer von 50 Jahren, mit 1 61 iwitz auf 25 Jahre abgeschlossen. Sämtliche Gemeinden erhalten, ähnlich wie die 3 einen Anteil am Reingewinn. Ebenso ist 1900 ein Vertrag mit dem Fiskus zustande geko betr. Beleuchtung von Bahnhöfen im Oberschles. Industriebezirke.. Der Ausbau der Oberschles. Elektricitätswerke seitens der Allg. Elektr.-Ges. ist in drei Abteil. erfolgt. Kosten der ersten beiden Ausbaue rund M. 8 230 000, die des „„ 0 3 902/1903). Ausbaues dürften sich auf M. 2 253 000 stellen (näheres hierüber s. Jahrg. 1902/1903) u Berlin dritten Der