Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1685 strecke Emden-Azoren des 2. Kabels im Betriebe ist und das der Commercial Cable Company gehörige Kabel Azoren-Canso-New YVork zur Entlastung des Deutschen Kabels Azoren-New York mit herangezogen werden muss, jedoch abzüglich des Gebührenanteils, den die Commercial Cable Company für die Benutzung ihres Kabels beansprucht. Sollte für bevorzugte Telegramme eine höhere Gebühr als M. 1 eingeführt werden, so findet eine verhältnismässige Erhöhung des dem Reiche zustehenden Anteils von 16 Pfg. bezw. 50 Pfg. statt, ebenso eine verhältnismässige Herabsetzung, falls die auf das Kabel entfallende Gebühr infolge einer allgemeinen Tarifermässigung unter den Satz von M. 1 für das vollbezahlte Wort hinabgehen sollte. In diesen Fällen ist die Zahl von M. 3 750 000, bezw. 7 170 000 Wörtern als erreicht anzusehen, sobald die Ein- nahmen aus dem vollbezahlten Verkehr den Betrag von M. 3 750 000 bezw. M. 7 170 000 erreicht haben. Der Kabelbetriebsvertrag erlischt mit Ablauf der Konc. u. vor diesem Zeitpunkt, wenn u. insoweit die Konc. v. 28./5. 1899 bezw. der Nachtrag v. 24./4. 1902, zurückgenommen wird. Auf Grund vorstehender Vereinbarungen ist die Herstellung des 2. Kabels den Nordd. Seekabelwerken in Nordenham, bei der die Ges. durch Aktienbesitz beteiligt ist (s. unten), mit Genehm. des Reichspostamtes durch Vertrag v. 31./5. 1902 übertragen worden. In diesem Vertrage haben sich die Nordd. Seekabelwerke zur Herstellung und Legung der beiden Kabelstrecken innerhalb der vorgesehenen Fristen verpflichtet. Die Kosten für die betriebsmässige Lieferung und Verlegung einschl. der Lotungen, belaufen sich nach dem festgesetzten Lieferungsprogramm auf M. 20084 000. Das neue Kabel ist mit einer stärkeren Ader versehen wie das erste Kabel, um eine noch grössere Sprechgeschwindigkeit, wie bei diesem, zu erzielen. – Die erste Teilstrecke des zweiten Deutsch-Atlant. Kabels von Borkum bis zu den Azoren ist im Sommer 1903 gelegt und 18./10. 1903 in Betrieb genommen. Die zweite Teilstrecke ist im Juni 1904 betriebsfähig geworden. Eine Unterbrechung des Verkehrs zwischen Deutschland u. Amerika ist jetzt nicht mehr zu befürchten. Die Vergüt. des Reichs an die Ges. betrug obigen Verträgen gemäss 1904 M. 750 000, wovon M. 400 000 für den Oblig.-Zs.-Dienst, M. 150 000 zur Unter- haltung des Kabels II dienten, 1905 wird das Reich M. 1 620 000 zu zahlen haben. Zur Beschaffung der für die Herstellung des 2. Kabels notwendigen Mittel hat die G.-V. v. 30./6. 1902 im Einverständnisse mit dem Reichspostamt die Aufnahme unten- stehender Anleihe beschlossen. Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen betr. Herstellung des direkten Kabels zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Nordamerika hat sich auch das Bedürfnis ergeben, eine deutsche Fabrikationsstelle für überseeische Kabel an der See zu errichten, welche die Herstellung weiterer überseeischer Kabel übernehmen kann, und welche ausserdem für die Übernahme von Arbeiten für die Legung solcher Kabel und für die Reparatur im Betrieb befindlicher Kabel ausgerüstet ist. Zu diesem Zwecke wurde von der Firma Felten & Guilleaume Carlswerk A.-G. und der Deutsch- Atlantischen Telegraphen-Ges. in Nordenham unter der Firma ,Norddeutsche Seekabel- werke Aktiengesellschaft' 29./5. 1899 eine Ges. in Cöln gegründet, welche die seitens der in Cöln domizilierenden Land- u. Seekabelwerke in Angriff genommene Errichtung eines scelgneten Fabriketablissements ihrerseits durch Vertrag mit den Land- und Seekabelwerken übernommen hat und in deren Verträge wegen Bestellung eines Kabelschiffes eingetreten i8. Kapital der Nordd. Seekabelwerke A.-G. M. 6 000 000, wovon die Deutsch-Atlant. Telegraphen-Ges. M. 3 000 000 (Buchwert M. 3 036 747) übernommen hat. Die Nordd. See- Kabelwerke haben Okt. 1900 mit der Fabrikation von Kabeln begonnen (Div. 1901–1903: 0 %, 1904: 8 %) und auch das 2. Kabel nach New York verlegt. abital: M. 24 000 000 in 24 000 Aktien à M. 1000 (Nr. 1–24 000; 6 Serien A–F zu je 4000 Aktien). Auf qdie Aktien Serien A—E waren vorerst 25 % gleich M. 5 000 000 ein- Sezahlt. Die Vollzahlung der Serien A, B u. C erfolgte bis 1. Sept. 1899, diejenige der derien Du. E zum 1./1. 1900. Urspr. A.-K. M. 20 000 000; die G.-V. v. 30./1. 1900 beschloss Erhöhung um M. 8 000 000 (Serie Fu. G), von diesen ist zunächst Serie F in 4000 Aktien àM. 1000 ausgegeben, den bisher. Aktionären zu 101.25 0% zur Verf. gestellt u. seit 1./9. 1904 voll eingezahlt. Das A.-K. beträgt somit z. Z. M. 24 000 000, voll eingezahlt. Die Aktien derle F nehmen an der Div. für 1904 bis 4 % für 7½ Mon., darüber hinaus voll teil, ab 1905 sind sie mit den übrigen Aktien ganz gleichberechtigt. Das Grundkapital kann durch einfachen Majoritätsbeschluss bis auf M. 50 000 000 erhöht werden. Für Erhöhungen über diesen Betrag hinaus ist eine Mehrheit von Ä4 1 Ri bei der Abstimmung in der betr. G.-V. abgegebenen Stimmen erforderlich. ihe: M. 20 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. IHt. G.-V.-B. v. 30./6. 1902, aufgenommen tsägans des 2. Doutsch-Atlantischen Kabels (s. oben), Stücke (Nr. 1–20 000) à M. 1000, auf Namen des A. Schaaffh. Bankver. in Cöln, an Ordre gestellt und durch In- 1 nent übertragbar. Genannter Bankverein ist den Gläubigern aus den Oblig. aber pfliektet, Z .„ 1./7. Tilg. ab 1906 in längstens 40 Jahren durch jährl. aemk 3 M. 210 470 zuzügl. ersp. Zs. im Okt. (zuerst 1905) auf 2./1.; ab 1./7. 1912 ver- ür ds oder gänzliche Kündigung mit 6 Monate Frist vorbehalten. Die Ges haftet der 331 uleihe mit ihrem ganzen Vermögen. Behufs Deckung des Zs.- u. Amort.-Dienstes eihe ist mit dem Reichspostamte vereinbart worden, dass dasselbe von den der es. zu leistenden festen Vergütungen von M. 750 000 bezw. M. 1 710 000 (s. oben) 1904