1692 % Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Leipzig belegenen Grundstücke u. Fortbetrieb bezw. Weiterentwickelung der auf denselben betriebenen Anfertigung von Bogenlampen u. aller hiermit verbundenen Geschäftszweige. Kapital: M. 2 050 000 in 2050 Aktien à M. 1000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. besondere Abschreib. u. Rücklagen, vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, hierauf 4 % Div., vom Übrigen 6 % Tant. an A.-R. (ausser einer festen Jahresvergütung von M. 6000), Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1904: Aktiva: Areal u. Gebäude 804 937, Betriebsinventar 17, Kassa u. Wechsel 85 864, Effekten 149 011, Debit. 991 668, Vorräte 618 623. – Passiva: A.-K. 2 050 000, Kredit. 320 044, R.-F. 37 546, Gewinn 242 532. Sa. M. 2 650 122. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 294 262, Abschreib. 421 827, Gewinn 242 532. — Kredit: Vortrag 32 296, Waren-Bruttogewinn 914 537, Zs.- u. Kursgewinn 11 788. Sa. M. 958 622. Dividenden 1901–1904: 5, 6, 6, 6 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Max Körting. Prokuristen: Kaufm. Osk. M. Sauppe, Ing. Jos. M. Th. Rensing. Aufsichtsrat: Vors. Wilh. Mathiesen, Leutzsch; Ing. Rob. Böker, Bankier Max Lieberoth.- Leden, Leipzig. Electricitäts-Werke Liegnitz in Liegnitz. Gegründet: 11./1. 1898. Letzte Statutänd. 19./5. 1899 u. 4./5. 1905. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Erwerb, Errichtung, Betrieb u. Veräusserung elektrischer u. sonstiger industrieller Anlagen aller Art. Die Ges. übernahm die der Elektricitäts-Ges. Felix Singer & Co. in Berlin ab 1./10. 1898 für 40 Jahre verliehene, ausschliessliche Koncession für den Betrieb einer am 21./1. 1898 eröffneten elektr. Strassenbahn u. einer am 14./8. 1899 in Betrieb ge- nommenen Licht- u. Kraftstation in Liegnitz (Konc. 40 Jahre) für zus. M. 1 440 000. Länge der 3 Strassenbahnlinien 8,521 km. Frequenz 1900–1904: 802 386, 772 695, 766 764, 791 394, 841 834 Personen; Fahreinnahmen: M. 77 399, 74 451, 73 885, 76 765, 81 079. Angeschlossen waren Ende 1904 9737 Glüh- u. 2664 Bogenlampen, sowie 6670 Motore. Gesamterzeugung der Kraftstation 1904: 822 460 Kilowattstunden, wovon 278 387 auf die Strassenbahn entfielen. Für weitere Strassenbahnlinien hat die Ges. gegenüber anderen Unternehmern bei gleichen Bedingungen das Vorrecht; jedoch ist sie nicht vor Ablauf von 6 Jahren ver- pflichtet, noch weitere innerhalb der Stadtgemarkung gelegene und vom Magistrat zu bestimmende Linien zu bauen, bezw. das Bahnnetz um 3 km zu vergrössern, sofern auf den bestehenden Strecken per Wagen-km nicht mindestens 38 Pf. Einnahme im Durchschnitt eines Jahres erzielt werden. Infolge des ungünstigen Betriebsergebnisses der Strassenbahn hat der Magistrat von Liegnitz auf Ansuchen der Ges. unter dem 7./3. 1901 eine Anderung des urspr. Vertrages v. 28./29. Dez. 1897 hinsichtlich der Abgaben zugestanden, indem die Stadt für die gesamte Dauer des Vertrages auf die Mindestabgaben aus den Brutto-Einnahmen verzichtet und 1901–1906: 4 %, 1907–1912: 5 % von den Brutto-Einnahmen der elektr. Bahn und des Licht- und Kraftwerkes an die Stadt entrichtet werden sollen; von 1913 ab bleibt der urspr. festgesetzte Prozentsatz von mind. M. 20 000 bestehen. 16 Für diejenigen Jahre, in denen der Reingewinn des ges. Unternehmens einschl. 153 Strassenbahn 5 % des in dem gesamten Unternehmen angelegten Kapitals übersteig sind ausser den im §$§ 12 vereinbarten Abgaben noch 20 % von den 5 % des a Kapitals übersteigenden Ertrage als weitere Abgabe an die Stadt zu entrichten. 15 36 steigt der von dem Unternehmen abfallende Reingewinn statt 5 % den Satz von 6 73 in dem Gesamtunternehmen angelegten Kapitals, so ist von diesem 6 % des asg Kapitals übersteigenden Reinertrage 33 % (statt 20 %) an die Stadt zu zahlen. Zuricher für diese Abgaben bleibt bei der Stadt eine Kaution von M. 20 000 hinterlegt und ist 3 Kautionshypothek von M. 500 000 auf das Eigentum der Ges. zur ersten Stelle Sollte nach Ablauf der Koncession, 1./10. 1938, ein neues Abkommen nich 1 troffen sein, so geht nicht nur die Strassenbahnanlage mit allem Zubehör, a des auch die ganze Anlage des Elektricitätswerkes nebst sämtl. Zubehör und einsc 33 Ern.-F., jedoch ausschl. aller Res.- u. Amort.-F. in das schuldenfreie Eigentum der Stac über ohne irgend welche Gegenleistung derselben. fedes Jahr Bei Ablauf der ersten 15 Jahre der Koncessionsdauer und von da ab ſe. fs ist die Stadt berechtigt, nach vorhergegangener mindestens einjähriger 86 41 die ganzen betriebsfähigen Anlagen nebst sämtlichem Zubehör zum . erwerben. Derselbe wird gefunden aus dem Mittel des Grund-, Bau-, 23 Mobiliar- und Materialwertes der Anlagen und des Nutzungswertes. Jener wI 6 schätzt nach dem Zustande, in welchem die Anlagen zur Zeit der Es 33 Übernahme durch die Stadt sich befinden. Dieser wird dadurch festgestellt, 93 Netto-Ertrag der letzten 5 Betriebsjahre nach Ausscheidung des 5 Stadt niedrigsten ermittelt und dann zum 25fachen Betrage kapitalisiert wird. E mß 13 die Anlagen erst nach 16 Jahren, so ist der Durchschnitt des Nutzungswer 113 en Jahr 24 fachen Betrage zu kapitalisieren. Ziffer 24 ermässigt sich mit jedem 1 um 1, bis sie für das 25. Jahr das 15 fache erreicht, für das 26.–35. stellt sie