tüte 0h Ch, Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 147 zeugung elektr. Energie u. gewerbl. Ausnützung elektr. Ströme zur Beleucht. u. Kraftabgabe und anderen Zwecken. Bis früher einer Ges. m. b. H. gehörende Bahn Hirschberg-Warm- brunn-Hermsdorf war urspr. Gasstrassenbahn, seit 1900 aber elektr. Betrieb. Linien: a) Bahn- hof-Hirschberg-Cunnersdorf-Herischdorf-Warmbrunn-Hermsdorf, b) Bahnhof Hirschberg- Kaserne. Bahnlänge 13 km, Spurweite 1 m, oberirdische Stromzuführung; die Ges. besitzt eigene elektr. Centrale. Beförderte Personen 1901– 1904: 1 048 467, 1 126 301, 1 254 548, 1 361 279; Einnahme inkl. Gepäck: M. 168 485, 177 224, 197 692, 211 960. Koncession der Kgl. Regierung zu Liegnitz v. 28. /8. 1899 auf die Dauer von 70 Jahren ab 1900; Verträge mit der Stadtgemeinde Hirschberg v. 9./6. u. 19./12. 1895, 25. u. 30./3. 1896, 6./12. 1898, 23. u. 31./10., 14. u. 23./11. 1899. Die Erlaubnis des Betriebes der Linien im Stadt- gebiete Hirschberg erstreckt sich auf die Zeit bis ult. 1945. Die Genehmigungsurkunde der Kgl. Regierung enthält keinerlei Auflagen oder Erschwerungen. Der Ver- trag mit dem Provinzialverbande von Schlesien v. 20. 30./3. 1899 enthält die Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs für die durch die Kleinbahnanlage entstehende Erschwerung der Chaussee-Baulast der broype für die Zeit von 1899–1903 inkl. von jährl. M. 200 pro km benutzter Chausseelänge und für die Zeit v. 1./1. 1904 bis 31./12. 1908 von M. 300 pro Jahr und km benutzter Chausseelänge. Vom 1./1. 1909 ab beträgt die jährl. an die Provinz zu entrichtende Entschädigung 2 % der Bruttoeinnahme des verflossenen Betriebsjahres, mind. aber M. 300 pro km Chausseelänge. Bezüglich des Erwerbs der Bahn nach Ablauf der Konc. sollen die Bestimm. des § 6 Absatz 3 des Gesetzes v. 28./7. 1892 Geltung haben. Findet eine Übernahme des Bahnunternehmens durch den Provinzialverband nicht statt, so muss die Beseitigung der Bahnanlagen von der Provinzialstrasse und die Wiederherstellung des früheren Zustandes binnen spät. 3 Monaten nach Ablauf der Konc.-Dauer er folgt sein. Will der Provinzialverband im Falle des Erlöschens oder der Zurücknahme der Konc. §§ 23 24 des Ge- setzes v. 28.77. 1892 den Übergang der Bahnanlage in sein Eigentum verlangen, so ist die in diesem Falle zu zahlende Entschädigung durch Taxatoren festzusetzen. Die Stadt Hirschberg erhält vom dritten Geschäftsj. an einen jährl. Gewinnanteil, der wie folgt ermittelt wird: nach den Abschreib. erhält zunächst die Akt.- Ges. 5 % des Anlagekapitals; von dem alsdann verbleib. Rest ist vom 3. bis einschl. 25. Geschäftsjahre ein Drittel und vom 26.–50. Geschäftsjahre die Hälfte an die Stadt Hirschberg abzuführen. Nach Ablauf des Stadtvertrages (1945) verlängert sich der Vertrag von 10 zu 10 Jahren, wenn nicht mind. 3 Jahre vor diesem Termin bezw. vor Ablauf der jeweiligen 10jähr. V erlängerungs- dauer die weitere Fortdauer des Vertrages gekündigt wird. Bei Erlöschen des Vertrages infolge der Kündig. hat die Ges. auf Verlangen des Magistr ats die für die Bahnanlage in Benntzung genommenen Strassen unter Entfernung der zur Bahn gehörigen Gegenstände als Geleise elc. auf eigene Kosten wieder in vollkommen zuten Zusfand zu versetzen. Wird ein solches Verlangen seitens der Stadt Hirschberg nicht gestellt, so geht der gesamte OÖberbau der Strassenbahn im Stadtgebiet unentgeltlich in städtisches Eigentum über und die Stadtgemeinde ist ausserdem berechtigt, Wagen, Gebäude, Grundstücke und Gerätschaften zum Taxwert zu übernehmen, während sie für den Fall, dass sie von diesem Rechte Gebrauch macht, gleichzeitig verpflichtet ist, den Oberbau der Bahnanlage ausserhalb des städtischen Gebietes zum Taxwerte zu übernehmen. Der Taxwert wird nach dem Preise berechnet, welchen die einzelnen Teile der Anlage und die Utensil. in der als- dann vorliegenden Beschaffenheit an Ort und Stelle bezw. in verarbeitetem Zustande haben. Der Elektriz.-A.-G. vorma. W. Lahmeyer & Co. in Frankf. a. M. hat die Hirschberger Thalbahn für die oberste Bauleitung und Be- aufsichtigung der Betriebsführung eine Abgabe von jährl. M. 2500 auf die Dauer der Konc. aus den Betriebs- überschüssen zu vergüten. Kapital: M. 1 000 000 in 1000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 250 000, herabgesetzt lt. G.-V. v. 3./4. 1903 um M. 250 000 durch Vernichtung von 250 Aktien, welche der Ges. seitens der Elektriz.-A.-G. vorm. W. Lahmeyer & Co. in Frankf. a. M. unentgeltlich zur Verf. ge- stellt wurden. Anleihe: M. 1 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. v. 3./2. 1903, rückzahlbar zu 102 %. 1000 Stücke Lit. A à M. 500, 500 Lit. B à M. 1000, auf Namen der Breslauer Disconto-Bank, an Ordre gestellt und durch Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1904 lt. Plan innerh. 40 Jahren. Verl. im April auf 1./7.; ab 1908 auch verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Erststellige Hypoth. von M. 1 100 000 auf dem gesamten Bahnunternehmen. Zahlst. wie bei Div.-Scheinen. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke 30 J. (F.). Vorerst sind bis jetzt M. 850 000 in Verkehr % Ausgelost M. 18 500. Kurs in Breslau Ende 1903–1905: 102.30, 103.25, 102.50 %. Eingef. 22./7. 1903: 99.75 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Sfimmfe 13; 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.); event. ausserord. Abschreib. u. Rückl., vertragsm. Fant. an Vorst. u. Beamte, demnächt 4 % Div., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung von M. 500 fester Vergüt. pro Mitgl.); Rest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1904: Aktiva: Konc. Erwerbs-Kto 150 000, Grundstücke u. Gebäude 350 690, Bahnkörper u. Oberbau 457 676, Oberleitung 279 022, Masch. 183 173, Wagen 343 240, Kraft- 4 Lichtanlage 19 117, Zähler 1827, Werkzeuge u. Werkzeugmasch. 13 879, Mobil. 5662, Bekleidung 3595, Wohngebäude 27 676, Kassa 766, Effekten 2722, Kaut. 17 014, Fahrplanplakat- Kto 663, Warenverräte 22 812, Oblig.-, Disagio- u. Unk.-Kto 37 595, vorausbez. Prämien 331, Debit. 94 508. – Passiva: A.-K. 1 000 000, Oblig. 841 000, do. Zs.-Kto 13 623, Ern.- u. Ab- schreib.-F. 81 190, R.-F. 4489 (Rückl. 1822), Kaut.-Kto 2557, Strafen- u. Unterst.-K. 520, Haft- bpflichtversich. 117, Rückstell.-Kto 3888, Oblig.-Tilg.-Kto 1000, Kredit. 26 777, Tant. 2769, Zz. Arb.-Unterst.-Kasse 200, Div. 30 000, Vortrag 3841. Sa. M. 2 011 976. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Oblig.-Zs. 37 672, Abschreib. 31 600, Kursverlust auf Effekten 216, Gewinn 38 632. Kredit: Vortrag 2192, Betriebs-Bruttoüberschuss 104 934. Miete 416, Kaut.-Zs. 579. Sa. M. 108 121. Kurs: Aktien nicht notiert. Dividenden: 1902: 3 % p. r. t. = M. 9.80; 1903–1904: 3, 3 % p. a. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Der Gesamtbruttoüberschuss der beiden Betriebsjahre 1901 1902 im Betrage von M. 163 752 wurde der Ges. seitens der G. m. b. H. vergütet, woraus zunächst die Kosten des Lokomobilen- Provisoriums und die Zs. für die während der Umwandlung in elektr. Betrieb seitens der Deutschen Ges. für elektr. Unternehm. in Frankf. a. M. geleisteten Bauvorschüsse zu decken waren. Dem Abschreib.-F. wurden M. 29 000 überwiesen. Aus dem verbleib. Rest gelangte eine Div. von 3 % p. r. t. auf das pro 1902 investierte A.-K. zur Ausschüttung. 10