Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 153 auf 60 Jahre, also bis 1960, erteilt. Ein Heimfallrecht steht dem Landkreis Königsberg oder dessen Rechtsnachfolger nicht zu; vielmehr ist in dem Vertrage ausdrücklich vorgesehen, dass nach § 31 des Kleinbahngesetzes die Bahnanlage bei Ablauf der Konc. zum 25fachen Betrage der in den letzten fünf Jahren erzielten Durchschnitts-Renta- bilität, oder im Falle, dass eine Rentabilität nicht erzielt worden ist, zum vollen Werte vom Landkreis Königsberg oder dessen Rechtsnachfolger zu übernehmen sei. Innerhalb des umwallten Stadtgebietes Königsberg i. Pr. hat die Ges. das Recht, mit ihren Betriebs- mitteln die der Stadtgemeinde Königsberg i. Pr. gehörige Bahnstrecke vom Steindammer Thor bis zur Ecke des Steindammes und der Poststrasse zu befahren, während sie das gleiche Recht der städtischen Strassenbahn für die Strecke Steindammer Thor-Louisenhöh ihrerseits eingeräumt hat. Es werden z. Z. von der Gesellschaft folgende Linien betrieben: I. Poststrasse- Steindammer Thor-Louisenhöh-Amalienau (Länge 3993 m); 2. Verlängerung dieser Linie bis Juditten (2694m); 3. Poststrasse-Steindammer Thor-Cranzer Bahn-Fuchsberger Chaussee bis zur Staatsbahnstrecke Königsberg-Tilsit-Wasserwerke-Bahnstrasse-Centrale (3830 m); 4. Poststrasse-Steindammer Thor-Hufenhauptstrasse-Claassstrasse-Pillauer Landstrasse- Kirchhöfe-Louisenwahl (2915 m); 5. Poststrasse-Steindammer Thor-Hufenhauptstrasse- Thiergartenstr.-Beethovenstr.-Bahnstr. [kl. Ring] (3045 m); 6. Poststr.-Steindammer Thor- Fuchsberger Chaussee- Mozartstr.- Haydnstr.- Beethovenstr.- Bahnstr.- Hermannsallee- Louisenallee-Hufenhauptstr.-Steindammer Thor-Poststr. gr. Ring] (6440 m). Die Gesamt- länge der mit Schienen der Ges. belegten Strecke beträgt 13,9 km. Eine Grundentschädigung für die Benutzung der Chausseen hat die Ges. nicht zu zahlen, dagegen sind an die Strasseneigentümer 25 % desjenigen auf diesen Strecken erzielten Reingewinnes, der sich nach einer 6 % igen Verzinsung des A.-K. ergiebt, mind. aber jährlich M. 6000 als Entschädigung zu bezahlen. Für die Erfüllung der von der Ges. übernommenen Verpflichtung haften die von ihr in die Strassen hineingebauten Materialien und eine in Höhe von M. 360 000 bestellte Kaution. Der Bau der neuen Aussenlinien mit oberirdischem elektrischen Betriebe wurde der Elektricitäts-A.-G. vorm. Schuckert & Co. übertragen. Die Kosten der Neuanlagen und der elektr. Centrale (in Bahnstrasse Mittelhufen), die derartig angelegt ist, um auch die bereits vorhandene grosse Nachfrage nach Kraft für Beleuchtung und industrielle Zwecke befriedigen zu können, betrugen ca. M. 1 800 000; für den Ausbau resp. die Umwandlung eines Teiles der früher koncessionierten Linien, zur Ablösung älterer kontraktlicher Unternehmerrechte mit M. 250 000, zur Stellung von Kautionen, sowie zur Vergrösserung des Betriebes waren überdies ca. M. 800 000 erforderlich. Diese Kosten wurden durch die Em. der neuen M. 1 995 500 Vorz.-Aktien von 1898 gedeckt. Statistik: 1900/1901 1901/1902 1902/1903 1903/1904 1904/1905 Brutto-Einnahme . . M. 461 011 172 425 158 790 173 091 194 256 Elektr. Centrale . . „ 56000 70 263 77 946 83 001 89 838 Kapital: M. 2 777 000 und zwar in 1962 abgest. (Vorz.-)Aktien (Nr. 1–1962) à M. 500 und in 1796 abgest. (Vorz.-)Aktien Serie B (Nr. 1–1796) à M. 1000. Es ist somit ein einheit- liches A.-K. vorhanden. Vollberechtigte St.-Aktien existieren nicht mehr, ausser 30 Stück, welche nur noch das Recht auf Zus. legung in Vorz.-Aktien geniessen. Urspr. A.-K. M. 650 000 in 1300 Aktien à M. 500, erhöht lt. handelsger. Eintragung v. 9. Nov. 1881 um 700 Aktien à M. 500 auf M. 1 350 000. Lt. G.-V.-B. v. 13. Okt. 1888 Umwandlung derjenigen Aktien, auf welche 40 % zugezahlt wurden, in Vorz.-Aktien (worauf M. 765 500 zugezahlt), sodass Ende Juni 1889 und 1890 bestanden M. 586 500 in St.-Aktien und M 763 500 in Vorz.-Aktien. Lt. G.-V.-B. vom 7. Jan. 1892 und vom 10. Okt. 1896 wurde dann die weitere Umwandlung der restlichen St.-Aktien in Vorz.- Aktien gestattet, mit der Bestimmung, dass die nach einer bestimmten Frist, welche am 20. Dez. 1896 ablief, nicht durch Zuzahlung umgewandelten St.-Aktien im Verhältnis von 6: 1 zus. zulegen und als Vorz.-Aktien zu behandeln waren. Lt. Eintragung v. 25./1. 1898 hat darauf das A.-K. M. 1 304 500 in 2609 Vorz.-Aktien à M. 500 betragen. Die G.-V. vom 14. Dez. 1897 beschloss Erhöhung auf M. 2 000 000 durch Ausgabe von 694 Vorz.- Aktien à M. 1000 und 1 Stück zu M. 1500; der Beschluss ist von der G.-V. vom 14. Juli 1898 wieder aufgehoben und statt dessen die Erhöhung um M. 1 995 500 auf M. 3 300 000 durch Ausgabe neuer Vorz.-Aktien behufs Erweiterung des bestehenden Netzes und Einführung des elektrischen Betriebes beschlossen. Übernommen wurde diese Em. von Oscar Heimann & Co. in Berlin zu 102 % mit der Verpflichtung, dieselben den bisherigen Aktionären mit 105 % und 1 % Stempel anzubieten (geschehen 10. bis 23. Sept. 1898). Die neuen Vorz.-Aktien nahmen an der Div. ab 1. quli 1899 teil und erhielten bis dahin 4 % Bau-Zs. Das A.-K. betrug somit bis Ende Juni 1901: M. 3 300 000 und zwar M. 1 304 500 in 2609 Vorz.-Aktien Nr. 1–2700 à M. 500 und M. 1 995 500 in 1994 Vorz.-Aktien Lit. B Nr. 1–1994 à M. 1000 und 1 solchen Nr. 1995 à M. 1500. Die G.-V. v. 2./9. 1901 beschloss behufs Beseitigung der durch die Übernahme der städtischen Linien in den Besitz der Stadt K. entstandenen Unterbilanz per 30./6. 1901 von M. 453 481 (s. Jahrg. 1901/1902) u. zur Tilg. der lauf. Schulden von M. 590 000 eine Zuzahlung von 30 % pro Vorz.-Aktie zu erheben (Frist 25./9.–23./10. 1901); von denjenigen Vorz.-Aktien. auf welche die Zuzahlung nicht geleistet wird, sollen je 4 zu 1 abgest.