Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 205 Fabrikation von Masten, Ladebäumen, Bootsdavits, Deckstützen u. Grubenstempeln; eine Specialeinricht. für die Muffenrohrfabrikation; eine hydraulische Anlage; Teererei u. Beizerei; eine grosse Maschinenwerkstätte f. Reparat. u. Neuanlagen; eine elektr. Centrale f. Kraft u. Licht; eine Normalspurgeleisanlage mit Lokomotiven- betrieb; eine das ganze Werk umfassende Schmalspurgeleisanlage nebst 2 Schiebebühnanlagen u. 4 elektrisch betriebenen Schiebebühnen. Die Ges. ist bei der 1897 in ihrem Interesse gegründeten A.-G. Deutsche Röhrenwerke in Berlin und Rath, A.-K. M. 2 250 000, mit der Hälfte beteiligt. (Div. 1899/1900–1904/1905: 4, 0, 0, 0, 0, 0 %.) Herstellung stumpfgeschweisster Gasröhren u. überlappt geschweisster grosser Röhren. Die G.-V. v. 28./10. 1902 genehmigte einen mit den Deutschen Röhrenwerken zunächst auf 3 Jahre abgeschlossenen Pachtvertrag; die jährl. Pachtsumme von M. 130 000 sicherte lediglich Deckung der Unk. u. Abschreib., an einem event. Überschuss nahmen die Röhren- werke mit teil. 1905 wurde dann die Ges. vollständig mit den Mannesmannröhrenwerken verschmolzen. Für die noch nicht erworbenen Aktien der Deutschen Röhrenwerke wurden 114 £ gezahlt. Ferner ist die Ges. seit 1899 bei der British Mannesmann Tube Co. Ltd. in Landore (Süd-Wales) mit 18 993 pref. Shares, 5100 ord. Shares u. £ 12 200 Debentures be- teiligt (Div. 1901/1902–1904/1905: 0 %). Die Anlagen in England wurden 1899 mit Hilfe untenstehender Anleihe von der deutschen Ges. erworben u. später der jetzigen engl. Ges. übertragen. Buchwert aller Beteilig. der Ges. 30./6. 1905 M. 5 403 958. Gewinnanteil 1899/1900 bis 1904/1905: M. 94 462, 113 874, 152 321, 9829, 29 243, 26 174. Die a. o. G.-V. v. 30./3. 1905 genehm. den Ankauf des grössten Teiles der Aktien des Röhrenwalzwerk Schönbrunn 1. Öst.-Schles. (A.-K. 2 100 000 K. Div. 1901/1902–1903/1904 je 10 %). Die Durchführung des Erwerbes erstreckt sich auf 3 Jahre. Kapital: M. 22 500 000 in 22 500 Aktien (Nr. zwischen 1–25 000) à M. 1000. Urspr. M. 35 000 000, wovon M. 12 010 000 mit 120 % bar eingezahlt und M. 22 990 000 durch Einlagen auf- gebracht wurden (s. oben). In Gemässheit des mit den Patent-Inferenten Reinhard und Max Mannesmann ga- schlossenen Vertrages vom 2. Febr. 1893 wurden von denselben der Ges. 1000 Aktien (Nr. 34 001–35 000) zurückgegeben. Diese Aktien wurden vernichtet. Das Grundkapital bestand daher bis 1900 aus M. 34 000 000. Die von den G.-V. v. 9. Sept. 1893 und 10. Nov. 1894 auf Grund des Vertrages v. 2. Febr. 1893 beschlossenen weiteren Herabsetzungen des A.-K. um M. 8 100 000, welche durch Umwandlung von 10 125 Stück der den Patent-Inferenten bei der Gründung ge- währten Inh.-Aktien à M. 1000 in ebensoviele Nam.-Aktien à M. 200 bewirkt werden sollten, konnten nicht durchgeführt werden, weil die Gebr. Mannesmann die Heraus- gabe der 10 125 Stück Inh.-Aktien verweigerten. Die Ges. hatte daher Reinhard und Max Mannesmann auf Erfüllung des Vertrages vom 2. Febr. 1893 verklagt. Der hierüber angestrengte Prozess wurde seitens der Ges. in erster Instanz verloren und war in zweiter Instanz anhängig, als die G.-V. v. 12. Juni 1900 einen Vergleich genehmigte, welcher dahin ging, dass die Gebr. Mannesmann ausser den bereits zurückgegebenen M. 1 000 000 weitere M. 9 000 000 in Aktien zurückgaben und dagegen M. 2 000 000 in bar und M. 800 000 in 4½ % Oblig. der Ges. empfingen. Im Anschluss an die mit dem Ver- gleich zusammenhängende Herabsetzung des A.-K. wurde in Abänderung der G.-V.-B. v. 9. Sept. 1893 und 10. Nov. 1894 bestimmt, dass die Herabsetzung um M. 8 100 000 nicht durch Umwandlung von Inh.-Aktien à M. 1000 in Nam.-Aktien à M. 200, sondern durch Vernichtung von M. 8 100 000 der von Gebr. Mannesmann erworbenen Aktien à M. 1000 erfolgen sollte. Mit der Vernicht. von weiteren M. 900 000 lt. G.-V. v. 12./6. 1900 wurde dann das A.-K. auf M. 25 000 000 herabgesetzt. Endlich wurden in der G.-V. v. 12./6. 1900 noch die Beschlüsse der G.-V. v. 9./9. 1893 u. 10./1. 1894 bestätigt, betreffend den Ver- zicht der Ges. auf alle Ansprüche an die Gebrüder Mannesmann aus der Gründung, und gleichzeitig denselben die Entlastung wegen ihrer Geschäftsführung erteilt. Die G.-V. v. 29./12. 1903 beschloss Herabsetzung des A.-K. um einen Betrag von höchstens M. 2 500 000 durch Rückkauf von Aktien nicht über 60 %, gezahlt nach Ablauf des Sperr- jahres (Ende 1904). Der Ankaufswert betrug M. 1 465 895. Der Buchgewinn von M. 1 034 10 wurde zur Minderung der Unterbilanz verwandt. Anleihe: M. 4 800 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V.-B. v. 9. Mai 1899, rückzahlbar zu 105 %., 2000 Stücke Lit. A (Nr. 1–2000) à M. 500. 2000 Lit. B (Nr. 2001–4000) à M. 1000, 500 Lit. C (Nr. 4001–* 4500) à M. 2000, lautend auf den Namen der Deutschen Bank und durch Blanko-Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1903 binnen 25 Jahren durch Ausl. am 1. Okt. (uerst 1902) auf 2. Jan. Verstärkte oder Totalkündigung mit 6monat. Frist ab 1. Juli 1903 zulässig. Die Anleihe diente mit zur Deckung des Kauf- breises der Mannesmann Tube Werke in Landore; dieselbe ist hypothekarisch nicht ein- getragen, doch verpflichtet sich die Ges. keiner neuen Anleihe ein besseres Recht zu geben, auch bleibt der Höchstbetrag der auszugebenden Teilschuldverschreibungen auf M. 8 000 000 beschränkt, wovon 1899/1900 M. 4 000 000 ausgegeben wurden, weitere M. 800 000 1902 begeben, restliche M. 3 200 000 sollen später emittiert werden. Die Zs.-Scheine ver- jähren in 4 J., die Teilschuldverschreib. in 30 J. Zahlst.: Berlin: Gesellschaftsbassc- Deutsche Bank, Berl. Handels-Ges., von der Heydt & Co. Noch in Umlauf 30./6. 1905 M. 4 453 500. Kurs in Berlin Ende 1899– 1905: 101, 99.70, 99.75, 100.25, 102.50, 104.75, 0%. Aufgelegt 2./9. 1899 zu 101 %. Die 1902 begebenen M. 800 000 zugelassen 21./1. 1903. Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. –