Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. urit M. 1993.80 für die Aktien der Bergbau-A.-G. Friedlicher Nachbar u. mit M. 996.90 für die Aktien der Deutsch-Luxemburg. Bergwerks- u. Hütten-A.-G. Die G.-V. v. 18./11. 1905 genehmigte die Angliederung des Bergwerkvereins Friedrich wilhelmshütte zu Mülheim (siehe S. 286) mit Wirkung ab 1./7. 1905 lt. Verschmelzungs- vertrag: demzufolge die Friedrich Wilhelmshütte (A.-K. M. 4 000 000) ihr Vermögen als Ganzes unter Ausschluss der Liquid. auf die Deutsch-Luxemb. Bergwerks- u. Hütten-A.-G. überträgt und die Aktionäre der Friedrich Wilhelmshütte gegen je nom. M. 2000 in Aktien dieser Ges. mit Div.-Scheinen ab 1./7. 1905 eine neue Inh.-Aktie der Deutsch-Luxemb. Bergwerks- und Hütten-A.-G. zu M. 1000 mit Div.-Scheinen ab 1./7. 1905 sowie M. 200 bar erhalten. Die G.-V. v. 18./11. 1905 beschloss ferner die Erhöhung des A.-K. um M. 4 000 000 (auf M. 24 000 000) in 4000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./7. 1905. Hiervon erfolgt die Ausgabe von M. 1 000 000 zus. mit derjenigen M. 1 000 000, zu deren Ausgabe der A.-R. auf Grund des G.-V.-B. v. 30./9. 1904 ermächtigt ist zum Zwecke der Durchführung der Fusion mit dem Bergwerks- verein Friedrich Wilhelmshütte. Weitere M. 3 000 000 wurden einem Banken-Konsortium zu 133 % überlassen mit der Verpflichtung zu folg. Leistungen: a) Überlieferung der sämtl. europäischen Grey-Patente franko valuta an die Ges. für den Preis von M. 2 500 000; b) M. 400 000 an die Aktionäre der Friedrich Wilhelmshütte aus eigenen Mitteln zu zahlen; c) jene M. 3 000 000 Aktien zu 235 % plus Stück-Zs. v. 1./7. 1905 den Besitzern der M. 19 000000 alten Aktien und der M. 2 000 000 zwecks Fusion mit der Friedrich Wilhelmshütte ausgegeb. Aktien mit einer Frist von 2 Wochen anzubieten derart, dass auf je 7 alte Aktien 1 neue bezogen werden kann. Das Grey-Patent gilt für Europa, soweit dieses für Trägerproduktion in Betracht kommt. Die neuen Aktien (Nr. 21 001– 240 000) wurden dann I Vom 18./. bis 1./2. 1906 den Inhabern von Nr. 1–21 000 zu 235 % angeboten. Anleihen: I. 5 % Oblig. der Deutsch-Luxemburg. Bergwerks- und Hütten-A.-G. M. 8 000 000. 15 000 Stücke à M. 400 = frs. 500 (Lit. A Nr. 1–15 000), 1000 Stücke à M. 1000 == frs. 1250 (Lit. B Nr. 1–1000), 500 Stücke à M. 2000 = frs. 2500 (Läit. C Nr. 1–500). Die Oblig. lauten auf den Namen der A.-G. für Eisen- u. Kohlen-Ind. Differdingen-Dannenbaum in Liquid. Die Schuldverschreib. sind an Ordre gestellt und durch Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. auf Grund jährlicher, in Bochum in der ersten Hälfte des Juli statt- findenden Ziehungen (erste 1907) v. 1./10. 1907 ab planmässig in längstens 40 Jahren zum Nennwerte. Die Ges. hat das Recht, von dem vorgenannten Termine ab die jährl. Tilg.- Quote zu verstärken oder auch die noch umlauf, OÖblig. ganz oder teilweise mit 3 monat. Kündigungsfrist zurückzuzahlen. Die Deutsch-Luxemburg. Bergwerks- und Hütten-A.-G. behält sich das Recht vor, in einem oder mehreren Malen unter Innehaltung ihrer statutarischen Vorschriften weitere Schuldverschreib. auszugeben, welche an der hiermit bestellten Hypoth. in gleichem Rang teilnehmen. Die gemäss dieser Bestimmung später event. auszugebenden Schuldverschreib, dürfen jedoch: a) in keinem Falle inkl. der schon kreierten den Gesamtbetrag von M. 12 000 000 = frs. 15 000 000 übersteigen, über- dies aber b) unter Hinzuziehung des Nominalbetrags der hiermit geschaffenen Schuld- verschreib. den Nennbetrag des jeweils umlauf. A.-K. nicht überschreiten und c) unter Hinzuziehung gleichfalls des Nominalbetrags der hiermit geschaffenen Schuldverschreib. zusammen die Hälfte des bei ihrer Ausgabe bestehenden Buchwerts des im Gross- herzogtum Luxemburg belegenen Besitztums der Schuldnerin nicht übersteigen und sie dürfen endlich d) nur ausgegeben werden zwecks Neuerwerbungen, Ausbau und Be- schaffung von Betriebsmitteln und dergleichen mehr. Für die gesamte Anleihe ist auf das luxemburg. Besitztum der Ges. auf den in der Hypoth.-Urkunde näher bezeichneten Grundstücken, Gebäuden und Fabrik-Anlagen — jedoch mit Ausnahme der Arbeiter-Kolonien — eine im Hypoth.-Bureau zu Luxemburg unter dem 10./3. 1902 eingetragene Sicherungshypothek bestellt worden. Die Sicherheit geht mit den Rechten aus der Schuldverschreib. nach Massgabe des Luxemburger Rechts und der Anleihe-Bedingungen anteilig auf jeden Erwerber der Schuldverschreib. über. Coup.-Verj.: 4 J. (K.). Zahlst. wie bei Div. G. unten). Kurs: Die Zulassung der Oblig. zur Notiz an der Berliner Börse erfolgte im Sept. 1902. Erster Kurs daselbst am 18./9.1902: 98.50 %. Ende 1902–1905: 97, 100.25, 102.30, 102.10 %. – Im Okt. 1902 auch in Frankf. a. M. zugel. Daselbst Ende 1902–1905: 95.90, 100.10, 102.30, 102.10 %. Im Nov. 1902 eben- falls in Brüssel zugelassen. Kurs daselbst Ende 1902–1905: frs. 495, 506, 517, 523. Die Internationale Bank in Luxemburg ist mit der Vertretung der jeweiligen Gläubiger aus den Schuldverschreib. betraut worden. II. Die 4½ % Oblig., ausgegeben lt. G.-V.-B. v. 19./12. 1901, lauten auf den Namen der Bank f. Handel u. Ind. zu Berlin. Zs. 2./1. u. 1./7.; rückzahlbar planmässig in längstens 40 Jahren v. 1./10. 1907 ab zu 102 %. Ausl. in der ersten Hälfte des Juli (erstmalig 1907). Verstärkte oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist ab 1./10. 1907 zulässig. Der Höchstbetrag der Anleihe, von der die bei der Einbringung genannten nom. M. 3 450 000 einen Teilbetrag bilden, ist auf M. 8 000 000 festgesetzt worden, welche in folg. Ab- schnitten ausgefertigt wurden: 4000 Stücke à M. 500 (Lit. A Nr. 1–4000), 4000 Stücke à M. 1000 (Lit. B Nr. 1–4000), 1000 Stücke à M. 2000 (Lit. 0 Nr. 1–1000). Die Schuld- verschreib. sind an Ordre gestellt und durch Indossament übertragbar. Die Ges. ist verpflichtet, von dem die Summe von M. 5 650 000 überschreitenden Betrag der Anleihe M. 2 096 000 nur nach Massgabe der Befriedigung der M. 858 000 Grundschuldbriefe Dannenbaum und M. 1 238 000 Oblig. Prinz-Regent zu verwenden.