Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 565 stück Jüdenstr. 12/13 für M. 117 404 mit M. 86 000 Hypoth. hinzuerworben. Als Primär- stationen zur Erzeugung des Hochspannungsstromes dienen das Elektric.-Werk Oberspree und die Centrale am Südufer 10/13 im Norden Berlins, zu deren Anlage der ausgedehnte Grundbesitz der A.-G. Petroleum-Lagerhof erworben wurde. In jeder dieser Kraftstationen sind zunächst 4 Dampfmasch. von je 3600 HP. zur Aufstell. gelangt. In Oberspree ausserdem noch 24 1000 HP. u. 2 à 2000 HP. In der Station am Schiffbauerdamm-Luisenstr. sind 3 3000pferdige Dampfdynamos zur Versorgung elektr. Bahnen im Betrieb. 1903/1904 gelangten 3 Dampf- dynamos von 5000 HP. in Moabit (2) u. Oberspree (1) zur Aufstellung. Die ersten Maschinen- einheiten der ältesten Centralen hatten eine Leistung von 150 PS., heute arbeiten die Sta- fionen mit Einheiten bis 6000 PS. Die gesamten Anlagen der Ges. umfassen jetzt: 93 Dampf- kessel mit 29 623 qm Heizfläche, 42 Dampfmaschinen mit 90 990 PS., 65 Dynamomaschinen mit 61 128, 42 Umformer mit 33 262 u. 5193 Akkumulatorenzellen mit 15 939 Kilowatt. Zu diesem mächtigen Maschinenparke kommen noch 5 grosse Turbodynamos, die in der Turbinen- abteilung der A. E. G. im Bau sind u. Winter 1905/1906 aufgestellt werden sollen. Bei Übernahme des Elektric.-Werkes Oberspree sind der Ges. auch Stromliefer.-Verträge mit Spandau, Pankow, Reinickendorf und dem Gutsbezirke Lichtenberg, sowie mit der Kgl. Eisenbahndirektion Berlin, die elektr. Beleucht. einer Anzahl ausserhalb des Weichbildes der Stadt gelegener Bahnhöfe betr., zugefallen; ferner ist ein Stromlieferungsvertrag mit der Gemeinde Rixdorf geschlossen. –— Buchwert der Terrains und Baulichkeiten der Ges. in der Stadt am 30./6. 1905 M. 18 548 276. Die Zugänge auf den einzelnen Konten (Grundstücke, Gebäude. Masch., Utensil. etc.) weisen auch für 1904/1905 erhebliche Summen auf. Gesamtlänge der verlegten Kabel im Weichbilde Berlins u. den Vororten 1./1. 1905: 4369 Kkm. Gesamtverbrauch an Elektricität 1901/1902–1904/1905: 79 628 146, 85 768 679, 98 501 404. 111 572 782 Kilowattstunden. Der 1901/1902 u. 1902/1903 durchschnittl. pro Kilowattstunde erzielte Preis betrug abzügl. der 10 % Magistratsabgabe 16.65 Pfg., 1903/1904: 15.89 Pfg., 1904/1905: 15.48 Pfg. Ab 1./1. 1904 ist der Normaltarif um 40 Pf. pro Kilowatt herabgesetzt unter Beibehaltung der Umsatz- u. Fortfall der Brennstundenrabatte. Stromlieferung: 1897/98 1898/99 1899/1900 1900/1901 1901/1902 1902/1903 1903/1904 1904/1905 1000 Kilowattstunden Für Privatbeleucht. 9315 10 143 11 202 11 875 12 947 14 514 16.727 20139 „Strassenbeleucht. 424 484 882 1 440 1579 17818 2 016 2318 „ gewerbl. Zwecke 5833 7758 17 240 22 250 2 042 24 728 30326 36687 „Strassenbahnen 2443 10 166 20 169 34 111 41232 41 425 45 166 47 287 „ Akkumulat.-Anl. — — — — 2 361 3.245 3.798 Der neue Vertrag mit der Allg. Elektr.-Ges. erstreckt sich auf die Dauer des mit der Stadt Berlin abgeschlossenen Vertrages. Danach hat die Allg. Elektr.-Ges. wie bisher die Geschäfte der Berliner Elektricitäts-Werke unter genau festgesetzten Bedingungen zu führen. Letztere sind ausserdem verpflichtet, alle baulichen und maschinellen Ein- richtungen von der Allg. Elektr.-Ges. zu beziehen bezw. durch diese herstellen zu lassen; sie haben ferner der Allg. Elektr.-Ges. diejenige Elektricität zum Selbstkostenpreise zu liefern, welche dieselbe auf dem dem Elektr.-Werke Oberspree benachbarten Fabrik- grundstück Wilhelminenhof für eigene Zwecke ihrer Betriebe verwenden wird. Anderer- seits hat sich die Allg. Elektr.-Ges. verpflichtet, den Berliner Elektricitäts-Werken alle in ihrem alleinigen Besitz befindlichen oder bis dahin in ihren Besitz gelangenden Kon- cessionen und Anlagen und ebenso von allen derartigen Koncessionen und Anlagen, an welchen sie nur einen Anteil besitzt oder künftig erwirbt, den von ihr besessenen oder erworbenen Anteil zum Kauf anzubieten, sofern die gewerbliche Lieferung von Elek- tricität an jedermann gegen Entgelt unter Benutzung öffentlicher Strassen für die Legung der Leitungen in Frage kommt, und zwar im Umkreis von 30 km Luftlinie, vom Berliner Rathause gerechnet. Vertrag mit der Stadt Berlin: Die Berliner Elektricitätswerke sind in den von der Deutschen Edison-Ges. für angewandte Elektricität (jetzt Allg. Elektricitäts-Ges.) am 6./19. Febr. 1884 mit dem Berliner Magistrat geschlossenen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten ein- getreten; dieser Vertrag wurde am 25. Aug. 1888 und am 10. Jan. bezw. 9. Febr. 1899 geändert; der Ges. ist darnach gestattet, die Bürgersteige, Strassen, Strassendämme, Brücken, Plätze etc. behufs Legung von Stromleitungen zu benutzen, ohne ein aus- schliessliches Recht hierzu zu besitzen. Der von der G.-V. am 10./1. bezw. 9./2. 1899 genehmigte neue Vertrag mit der Stadtgemeinde Berlin v. 14./3. u. 1./4. 1899 frat am 1. 4. 1899 in Kraft; derselbe enthält um wesentlichen folg. Bestimmungen bezw. Anderungen: 1) Die Stadt hat kein Recht auf Übernahme der Werke bis zum 1./10. 1915. – 2) Falls die Stadt nicht 2 Jahre vor Ablauf des Vertrages erklärt, dass der Vertrag beendet werden oder die Anlagen der Stadt über- lassen werden sollen, verlängert sich der Vertrag nach dem 1./10. 1915 um jedesmal 3 Jahre. Der später zu zahlende Buch- oder Taxwert ermässigt sich dann mit Ausnahme der Grundstücke und Gebäude um jedesmal 10 % für jede 3 Jahre. – 3) Der Ges. ist das Recht eingeräumt und die Pflicht auferlegt, alle Elektricitätswerke und Koncessionen, welche die Allg. Elektr.-Ges. jetzt und bis Vertragsablauf im Umkreis von 30 km um Berlin besitzt und besitzen wird, von der Allg. Elektricitäts-Ges. zu erwerben. Der Stadt steht das Recht zu, falls sie die Berl. Elektr.-Werke am 1./10. 1915 oder später übernimmt, auch diese Anlagen unter den gleichen Bedingungen wie. die Berliner Werke