584 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Drehstrom-, Kraft- und Lichtcentrale für einen grösseren Bereich des rheinisch-westfälischen Industriebezirks erbaut. Es ist im Norden der Stadt Essen im unmittelbaren Anschluss an die Steinkohlenzeche ,Victoria Mathias“' errichtet. Die Grundstücke der Ges. umfassen ca. 11 150 qm, wovon ca. 6420 dm bebaut sind. Die Drehstromcentrale enthält einschl. zweier 1905 aufgestellter Turbinengeneratoren zurzeit 25 Kessel mit 6160 qm Kesselheizfläche und 1710 qm Überhitzer Heizfläche; 3 Kondensationsanlagen für zus. 120 000 kg Stundendampf; 7 Drehstrommaschinen mit einer Leistung von 14 600 Kilowatt, Masch.-Leistung 9400 Kilowatt. Das Kabelnetz umfasst insges. 713 km Hochspannungs-, Niederspannungs- u. Telephonkabel. An das Stromverteilungsnetz waren am 1./1. 1905 angeschlossen: 5 Transformatorenstationen im 10000 Volt-Kabelnetz; 211 Transformatorenstationen im 5000 Volt-Kabelnetz, mit einer Gesamtleistung von 9900 Kilowatt, ferner 5 Drehstrom-Gleichstrom-Umformer mit einer Gesamt- leistung von 720 Kilowatt. Stromlieferungsverträge bestehen ausser mit der Stadt Essen mit dem Hafen Ruhrort, mit der Kgl. Eisenb.-Direktion Essen und vielen Gemeinden des rhein.- westfälischen Industriebezirks. Die Ges. versorgt eine grosse Anzahl von Zechen u. sonstige Industrie-Werke auf Grund von festen Gegenseitigkeitsverträgen. Das Wesen dieser Verträge besteht darin, dass die betreffenden wWerke von der Rheinisch Westfälischen Elektrizitäts- Ges. mit elektrischer Kraft versorgt werden u. die auf ihren Anlagen erzeugte überschüssige elektrische Energie ihr wieder zuführen. Der Gewinn 1902/1903–1904/1905 ist zu Abschreib. benutzt. Am 30./6. 1905 waren insgesamt abgeschlossen 14 602 Kilowatt gegen 9259 1904. Auch für 1905 wird eine weitere erhebliche Zunahme des Absatzes stattfinden, denn sowohl mit einer grossen Reihe gewerblicher Unternehmungen als auch mit einer Anzahl von Ge- meinden werden weitere Stromlieferungsverträge abgeschlossen. Vertrag mit der Stadt Essen: Auszug: Die Ges. ist verpflichtet, der Stadtgemeinde Essen 5 % der Brutto-Einnahme, welche aus der Lieferung elektrischer Ströme und aus der Vermietung elektrischer Einrichtungen durch das Elektricitätswerk innerhalb des Stadt- gebietes erzielt wird, zu entrichten, solange diese Brutto-Einnahme weniger als M. 100 000 beträgt. Die Abgabe soll. sobald die Brutto-Einnahme M. 100 000 erreicht hat, bezw. übersteigt, für je M. 50 000 Mehreinnahme um je % erhöht werden, bis zu einem Höchstbetrage von 8 %. Die Dauer des Vertrages wurde auf 40 Jahre festgesetzt. Die Stadtgemeinde Essen ist berechtigt, auch während der Vertragsdauer, und zwar zum erstenmal nach Ablauf des zehnten Betriebsjahres, das Elektricitätswerk für eigene Rechnung zu übernehmen. Will sie von diesem Rechte Gebrauch machen, so muss sie dies der Ges. ein Jahr vorher anzeigen. Der Kaufpreis wird in diesem Falle nach Wahl der Ges. entweder nach dem Ertrage ermittelt oder nach demjenigen Werte festgestellt. welcher sich aus den Büchern der Gesellschaft ergiebt. Im ersteren Falle soll als Kaufpreis gelten der mit 25 kapitalisierte durchschnitt- liche bilanzmässige Reingewinn der letzten drei Betriebsjahre vor der Übernahme. Im letzteren Falle wird der Kaufpreis um 10 % höher gestellt, als der Wert beträgt, welcher aus den Büchern derart ermittelt wird, dass von den Gesamtanschaffungskosten des Werkes die vorgenommenen ordnungsmässigen Abschreibungen in Abzug kommen, Der nach obigem ermittelte Kaufswert soll jedoch, falls die Erwerbung mit Ablauf des 10. Betriebsjahres erfolgt, 120 % des ursprünglichen Anlagewertes nicht übersteigen, und wird letztere Zahl in den folgenden 10 Jahren, also bis zum 20. Betriebsjahre, jährlich um 3 %, in den weiteren 10 Jahren (vom 20. bis 30.) jährlich um 3½ % un in den letzten 10 Betriebsjahren (vom 30. bis 40.) und' event. in den weiter folgenden jährlich um 4 %, jedoch nicht unter 0, vermindert. Ausser dem Vertrage mit der Stadt Essen hat die Ges. das ausschliessliche Recht zur Benutzung der Strassen und Plätze zur Leitung und Abgabe elektrischen Stromes durch Verträge mit einer Reihe in der Nähe von Essen gelegenen Gemeinden erworben; diese Verträge haben eine Laufzeit von 25–30 Jahren. – Mit der Stadt Gelsenkirchen ist 1905 ein Vertrag auf Elektrizitäts- Versorgung bis 1929 abgeschlossen. Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 2 500 000, erhöht lt. G.-V. v. 23./6. 1900 um M. 1 250 000 in 1250 ab 1./7. 1900 div.-ber. Aktien, übernommen Yon der Deutschen Ges. für elektr. Unternehm. in Frankf. a. M. zu 105 %. Die erhebliche Ausdehnun des Werkes erforderte die Flüssigmachung weiterer Mittel, dieselben wurden zunächst durch Inanspruchnahme eines Bankkredits gewonnen. Zur Abstossung von durch Vergrösseruns des Werkes entstandenen Bankschulden u. Verstärk. der Betriebsmittel lt. G.-V. V. 28./12. 1901 weitere Erhöhung um M. 250 000 in 250 ab 1./1. 1902 div.-ber. Aktien à M. 1000, übernommen zu pari zuzügl. Stempelkosten von der Deutschen Ges. f. elektr. Unternehm. in Frankf. a. M. Die G.-V. v. 22./12. 1903 erhöhte das A.-K. um M. 6 000 000 (auf M. 10 000 000) in 6000 ab 1./1. 1904 pro rata der Einzahl. div.-ber. Aktien, angeboten den Aktionären 23./12. 1903 bis 5./1. 1904 zu 103 %, anderweitig begeben zu 130 %; seit 1905 voll eingezahlt. Die G.V. v. 18./12. 1805 beschloss zur Erweiterung der Anlagen, Ausdehnung der Ges. u. Stärkung ihrer Betriebsmittel, das A.-K. weiter bis auf M. 25 000 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 2:3 zu 102.25 % angeboten. Durch das Agi0 sollen die voraussichtlichen Kosten der Erhöhung gedeckt werden. Anleihe: M. 10 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib., aufgenommen 1905 zum Xusbau der Centrale und des Kabelnetzes, rückzahlbar zu 102 %, Stücke (Nr. 17 10 0%9 à M. 1000, auf Namen der Deutschen Bank in Berlin oder deren Örder. Zs.: 1./4. u. 1./10.