590 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Dem Betriebe dienen folg. Werke, von denen die Grundstücke der unter Nr. 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 u. 11 aufgeführten der Ges. gehören, die unter Nr. 1, 2 in Pacht genommen sind: 1) Die Centrale in der Poststrasse, nebst Kesselhaus an der Strasse bei der Stadt- wassermühle. Das Areal und die darauf errichteten Gebäude sind auf Dauer des Ver- trages vom Staat für M. 17 500 jährl. gepachtet. Die gesamten Maschinen und die sonstige Ausrüstung sind zu M. 1 300 000 übernommen, verzinsl. mit 3½ % und zahlb. mit jährl. M. 43 333 oder nach Wahl der Ges. auch früher. Am 30.6. 1905 noch ungetilgt M. 780 000. 2) Die Centrale Carolinenstrasse, erbaut auf einem vom Staate gepachteten Platz; ferner eine dritte Accumulatorenbatterie (sogenannte Pufferbatterie) für Strassenbahn- zwecke. Die jährl. Pacht beträgt für 4227,5 qm zu M. 3 M. 12 682. Die Centralen 1 u. 2 sind vollkommen ausgebaut und nicht mehr erweiterungsfähig. 3) Centrale Barmbeck ist auf dem bereits im Geschäftsjahre 1897/98 erworbenen Grund- stück (10 000 qm) an der Osterbeckstrasse und Weidendamm errichtet. Das Werk wurde am 1./7. 1900 in den Betrieb der Ges. übernommen und wird 1905 bedeutend vergrössert. 4) Die Centrale an der Bille auf einem für ca. M. 240 000 erworb. Terrain von 16 150 qm Grösse. Das Werk ging 15./8. 1901 in den Besitz u. Betrieb der Ges. über. Die Centralen 3 u. 4 bieten noch Raum zur Aufstellung weiterer Maschinen. 5) Die Unterstation St. Pauli, auf eigenem Areal an der Sophienstrasse. 6) Die Unterstation St. Georg, auf eigenem Areal von 913,7 qm in der Böckmannstrasse. Die Station ist auf dem Hofterrain erbaut u. wird 1905/1906 nach Niederreissung der beiden kleinen bisher vermieteten Vorderhäuser umgebaut und vergrössert. 7) Die Unterstation in Uhlenhorst, auf eigenem Terrain an der Arndtstrasse. Daselbst ist 1904/1905 eine Vergrösserung der Accumulatorenbatterie durchgeführt. 8) Die Unterstation Harvestehude, 1554 qm, eigenes Terrain. Das auf dem Terrain an der Rothenbaum-Chausee vorhandene Vordergebäude ist vermietet. 9) Unterstation am Pferdemarkt. 1901 in Betrieb genommen. Auf dem dieser Station vor- gelagertem Grundstück ist ein neues Verwalt.-Gebäude errichtet u. im Sept. 1905 bezogen. 10) Unterstation Grossneumarkt. Seit Herbst 1903 in Betrieb. 11) Unterstation Eilbeck an der Wandsbeker Chaussee, seit 12./8. 1904 in Betrieb. Zur besseren Versorg. der Vorortsgebiete Eppendorf u. Winterhude ist der Bau einer Unter- station in Eppendorf in Angriff genommen (soll noch 1905 beendet werden), zu welchem Zwecke ein daselbst Schrammsweg 11 gelegenes 2153.4 qm grosses Grundstück für M. 53 000 einschl. M. 23 000 Hyp. (1904 abgetragen) erworben ist. Das der Ges. eigentümlich gehörende Grundeigentum auf Hamburgischem Gebiet umfasst 36 135 qm, sämtlich in wertvollem bebauten Gebiete belegen. Die im Betrieb befindl. Werke der Ges. haben an Kapitalsaufwendungen 1904/1905 für Neueimichtungen und Ergänzungen M. 2 710 271 erfordert; das Elektr.-Zählerkto erhöhte sich um M. 162 940, die Erweiterung des Kabelnetzes hat M. 1 426 617 beansprucht. Zur Deckung der Kosten der Neuanlagen u. Erweiterung hat die Ges. bei der Commerz- u. Disconto-Bank einen Kredit in Anspruch genommen. Die Strassenbahn-Ges. in Hamburg und Altona sind verpflichtet, für ihre Linien den elektr. Strom von den Hamburgischen bezw. Altonaer Elektrieitäts-Werken zu entnehmen. Vertrag mit dem Hamburgischen Staat: Der Hamburgische Staat hat seit 1./7. 1903 das Rocl.t, von der Ges. Übertragung des Eigentums der gesamten Anlage u. Abtretung der Rechte aus allen auf diese Anlage sich beziehenden Verträgen gegen entsprechende findung zu verlangen. Für diese Abfindung sollen die folg. Bestimmungen gelten: a) Die Grundlage für die Abfindung bildet eine Abschätzung des bau- und maschinen- technischen Wertes der gesamten Anlage, bei welcher dieselben als ein zusammen- hängendes betriebsfähiges Werk, jedoch ohne Berücksichtigung des Ertragswertes, 20 taxieren sind, und welcher der Zeitpunkt der Übernahme durch den Hamburgischen Staat als derjenige der Wertschätzung zu Grunde zu legen ist. Die Taxation erfolg durch zwei Sachverständige. 5 b) Wenn die Ges. zur Zeit der Übernahme durch den Staat nur zehn Jahre im Betriebe des Unternehmens belassen war, werden dem Taxwert 50 % desselben hinzugerechnei. c) Wenn die Übernahme erst nach Ablauf einer mehr als zehnjährigen Betriebszeit erfolgt, so werden für jedes Jahr eines längeren Betriebes von der nach a) und b) be. rechneten Summe 2½ % des Taxwertes abgerechnet. d) Für den Bezirk I „Innere Stadt“ bleiben bei Aufstellung der Taxe im Fall der staatsseitigen Wiederübernahme der Centralstation in der Poststrasse und was daran, schliesst, das von der Gesellschaft nur mietweise übernommene Grun stehende Gebäude ausser Ansatz und wird ferner von der der Ges. nach den Bestimmungen unter a) bis c) zu leistenden Abfindung der sodann etwa noch rückständige Teil des Kaufpreises für die Ausrüstung der Centralstation u. was daran schliesst in Abzug gebrach wWenn der Hamburgische Staat von dem vorerwähnten Rechte Gebraugh machen will, hat er dies der Gesellschaft mindestens ein Jahr vor der beabsichtigten Übern 13 mitzuteilen. In solchem Falle dürfen nach erfolgter bezüglicher Mitteilung 0 Hamburgischen Staatsbehörde Neuanlagen und Erweiterungen nüur mit besondere Genehmigung des Hamburgischen Staates hergestellt werden. Düs Dem Hamburgischen Staat ist weiter die Befugnis eingeräumt, sofern die Ham 13 gischen Elektricitäts-Werke den Vertrag gröblich verletzen — einfache Betriebsstörung dstück und darauf ahme — ―