―――,‚‚‚―― — — (= Wasser- und Eis-Werke. ― Ö― =1 Wasser- Und Eis-Werke. Charlottenburger Wasserwerke zu Berlin, Westend- Charlottenburg, Eschenallee 1. Gegründet: 21./8. 1878; eingetr. 27./8. 1878. Letzte Statutänd. 30./1. 1900, 30./1. 1901 u. 28./1. 1904. Jweck: Erwerb und Betrieb von Wasserwerken. Die Ges. übernahm das Charlottenburger Wasserwerk am Teufelssee, und zwar das auf fiskalischem, bis 1. Okt. 1931 bewilligten Terrain erbaute Wasserwerk mit Zubehör für M. 772 180, die übrigen Grundstücke für M. 128 000. Später wurde noch ein zZweites Wasserwerk auf eigenem Grund und Boden am Wannsee (mit 91 Brunnen) errichtet. Das erstere sbeist koncessionsmässig Charlotten- burg mit Westend; der Vertrag läuft bis 1. Okt. 1920, von wo ab, event. von 1900 resp. 1905 der Stadt Charlottenburg ausser ihrem Vorkaufsrecht ein Kaufrecht zusteht; ausserdem hat die Stadt ein vertraglich festgesetztes Vorkaufsrecht. Die G.-V. vom 31./1. 1895 ermächtigte die Verw., den Wasserwerken der Stadt Charlottenburg die- jenige Rechtsgestalt zu geben, welche in Bezug auf die der Stadt zustehenden Rechte zweckmässig erscheint, und die Geschäftsführung einer etwa zu bildenden besonderen Gesellschaft zu übernehmen. Für Charlottenburg ist ein zweites Wasserwerk am nörd- lichen Spreeufer angelegt worden. Die Konstituierung der neuen Gesellschaft mit Wirkung ab 1./10. 1894 erfolgte am 12./2. 1895 unter der Firma Charlottenburger Wasserwerke, G. m. b. H., mit einem Kapital von M. 12 004 500 (1898 um M. 1 000 000 erhöht, welche von der A.-G. Charlottenburger Wasserwerke übernommen wurden), wobei die alte Ges. M. 12 000 000 Einlage machte, und zwar M. 1 011 691 bar, M. 10 781 in Grundstücken, den Rest in Bauten, Anlagen, Materialien, Vorräten und Rechten. Geschäftsführer der G. m. b. H.: Ludw. Wellmann, Eugen Ellon, C. Mennicke, Major a. D. H. Rothenberger. Die A.-G. hat Wasserlieferungsverträge in der Hauptsache mit folg. Gemeinden geschlossen: Schöneberg, Friedenau, Deutsch-Wilmersdorf, Steglitz, Gross-Lichterfelde, Tempelhof, Zehlendorf. Schlachtensee, Stolpe, Mariendorf, Rixdorf, Kurfürstendamm-Ges. in Liquid., Lankwitz, Nowawes, Neuendorf, Teltow, Johannisthal, Marienfelde, Dahlem, Kolonie und Forst Grunewald, Schmargendorf, Treptow, Rudow u. Stahnsdorf. – Die Dauer dieser Verträge ist verschieden. Bei Schöneberg dauert der Vertrag bis 1./1. 1920, gilt aber auf 10 Jahre verlängert, wenn er nicht 3 Jahre vor Ablauf gekündigt ist. Bei Friedenau gelten betr. der Dauer und Verlängerung dieselben Bestimmungen. Bei Wilmersdorf dauert die Koncessionsfrist bis zum 1./10. 1941, der Vertrag gilt aber auf je 10 Jahre verlängert, wenn nicht 39 ahre vorher Kündigung erfolgt ist. Der Vertrag mit Steglitz vom 18./10. 1885 ist auf 30 Jahre abgeschlossen. Wird der Vertrag 3 Jahre vor dem Ablauf, d. i. bis zum 1./1. 1913, von keiner Seite gekündigt, so gilt er als auf 10 Jahre verlängert. Der Vertrag betr. Gross-Lichterfelde ist durch Cession erworben. Der Ver- trag gilt bis 31./3. 1939 und verlängert sich um weitere 10 Jahre, wenn nicht 3 Jahre vor Ablauf gekündigt. Der Vertrag mit Tempelhof gilt bis zum 1./10. 1937. Erfolgt eine Kündigung dieses Vertrages nicht spät. 3 Fahre vor seinem Ablauf, so gilt derselbe auf weitere 10 Jahre verlängert. Der Vertrag mit Zehlendorf gilt bis 1./10. 1950. Ver- längerung wie vorher. Der Vertrag mit Stolpe gilt bis 1./10. 1950. Verlängerung wie zuvor. Bei Mariendorf gilt der Vertrag bis 1./10. 1945, verlängert sich um je 10 Jahre, Venn nicht 3 Jahre vorher gekündigft. Der Vertrag mit Rixdorf gilt bis zum 1./10. 1937, gilt, wenn nicht 3 Jahre vorher gekündigt, auf weitere 10 Jahre verlängert. Der Vertrag mit der Kurfürstendamm-Ges. in Liquid. ist bis zum 1./4. 1990 geschlossen, die Kurfürstendamm-Ges. kann aber jeder Zeit mit einjähriger Kündigungsfrist zum ersten eines Kalenderquartals vom Vertrage zurücktreten. Bei Lankwitz gilt der Ver- trag bis 1./4. 1939 und auf weitere 10 Jahre verlängert, wenn er nicht spät. 3 Jahre vor Ablauf gekündigt ist. Die Koncession für Nowawes läuft bis 1./10. 1950, gilt immer auf weitere 10 Jahre verlängert, wenn nicht spät. 5 Jahre vor seinem Ablauf gekündigt ist. Dieselben Bestimmungen gelten auch für Neuendorf. Der Vertrag mit Teltow ist durch Cession erworben, gilt bis zum 1./10. 1949, gilt auf fernere 25 Jahre verlängert, wenn er nicht wenigstens 3 Jahre vor seinem Ablauf von einem der vertragschliessenden Teile gekündigt wird. Der Vertrag mit Johannisthal gilt bis 1./10. 1950, verlängert sich auf 10 Jahre, wenn nicht 5 Jahre vorher gekündigt ist. Der Vertrag mit Marienfelde gilt bis 1./10. 1950 und verlängert sich immer auf weitere 10 Jahre, wenn nicht spät. Jahre vor seinem Ablauf gekündigt ist. Viele Verträge enthalten die ,Meist- begünstigung“, d. h., sofern die Ges. künftig einer Gemeinde günstigere Bedingungen hinsichtlich des Wassertarifs nebst zugehörigen Lieferungsbedingungen stellt, dass auch ue anderen betr. Gemeinden darauf Anspruch haben. 1902 Übernahme des Conrad'schen Wasserwerkes u. dessen Rechte in der Kolonie Wannsee. 1903 Übernahme der Wasser- Versorgung von Britz u. Umgebung. — Die A.-G. besitzt Förderstationen zu Beelitzhof (Üist in der Vergrösserung begriffen) u. Johannisthal. Grundbesitz beträgt ungefähr