Hypotheken- und Kommunal-Banken. 275 MM 100. Zs. 4./5. u. 1./11. In Umlauf Ende 1905: M. 56 355 400. Eingeführt am 10./4. 1900 zu 100.50 %. Kurs Ende 1900–1905: 100, 101.50, 104.10, 104.50, 104.10, 103.70 %. Notiert in München. Ende Dez. 1900 auch an der Fft. Börse zugel.; Kurs daselbst Ende 1901–1905: 101.50, 104.10, 104.50, 104, 103.70 %. Auch notiert in Augsburg. 3½ % verlosbare Pfandbriefe Serie XII–XXXXII (1885 – 1905) lt. staatl. Ge- nehmigung. Stücke Lit. K zu 2000, L zu 1000, M zu 500, N zu 200, O zu 100 M. In Umlauf Ende 1905: M. 566 001 600. Zs. 1./6. u. 1./12., seit 1886 1./2. u. 1./8., seit 1889 auch 1./1. u. 1./7. und seit 1896 auch 1./3. u. 1./9. Tilg. mind. ½ % jährl. Verl. halb- jährl. anfangs Mai u. Nov.; erste 1./5. 1887. Kurs Ende 1893–1905: In München: 97, 100.10, 100.50, 100, 99.30, 97.80, 94.80, 92.40, 96, 98.40, 99.60, 99.20, 98.50 %. – In Frankf. a. M.: 97, 100.20, 100.60, 99.90, 99.30, 97, 94.90, 92.40, 96, 98.30, 99.60, 99.10, 98.40 %. —– Auch notiert in Augsburg, Dresden, Leipzig und seit 1897 in Berlin; daselbst Ende 1897–1905: 99.30, 97.70, 94.70, 92.40, 96, 98.40, 99.60, 99.20, 98.70 %. 3½ % unverlosbare Pfandbriefe. Serie I–VIII (1897–1905) Stücke A A 5000, B B 2000, 0 C 1000, D /D 500, EE 200, F F 100 M. Zs. 1./4. u. 1./10. Diese unverlosbaren Pfandbr. sind während der ersten 10 Jahre, vom Datum der Em. an gerechnet, nicht kündbar. In Umlauf Ende 1905: M. 212 504 300. Aufgel. April 1897, eingef. mit 100.30 %. Kurs Ende 1897–1905: In München: 99.60, 97.70, 94.80, 91.60, 94.70, 98, 99.60, 99.20, 98.40 %. –— In Frankf. a. M.: 99.60, 97.70, 94.80, 91.80, 94.70, 98, 99.60, 99.10, 98.30 %. – In Berlin: 99.30, 97.70, 94.90, 92, 94.70, 98, 99.60, 99.20, 98.40 %. Auch notiert in Augsburg. Dem Institute wurde am 9./2. 1906 die minister. Genehm. erteilt, M. 5 000 000 ver- losbarer u. M. 6 000 000 3½ % unverlosbarer Hypoth.-Pfandbr. in den Verkehr zu bringen. Eingeführt im März 1906 an der Münchner Börse; weiter emittiert lt. minist. Genehm. v. 7./5. 1906 M. 20 000 000 3½ % verlosbarer Hypoth.-Pfandbriefe u. M. 17 000 000 3½ % unverlosbarer Hypoth.-Pfandbriefe. Die Bank ist seitens der bayer. Staatsregierung von der Prospekt-Einreichung an der Münchner u. Augsburger Börse entbunden worden. Coup.-Einlösung schon ½ Monat vor Fälligkeit. Tilg. bei den 4 % u. 3½ % verlos- baren jährl. mind. ½ % mit Zs.-Zuwachs. Reglementgemäss werden die verlosbaren Pfandbr. alle Jahre im Mai und Nov. verlost und die gezogenen Pfandbr. am nachfolgenden ersten Kalenderquartalstag im Nennwert heimbezahlt. Die verlosbaren Pfandbr. sind seitens der Bank halb- oder viertelj. kündbar und rückzahlbar im Wege der Verl. nach Massgabe des zu bildenden Tilg.-F. Die unverlosbaren Pfandbr. sind viertell. kündbar seitens der Bank, unkündbar seitens der Inhaber; während der ersten 10 Jahre vom Datum der Em. ab darf eine Rückzahlung derselben auch seitens der Bank nicht erfolgen. Die in einem Teile der Pfandbriefe zugesicherte Einlös. innerh. längstens 70 Jahren nach Ablauf der 10jährigen Sperrfrist hat während dieser Zeit im Wege der Kündig. oder des freihändigen Rückkaufes zu geschehen. Im übrigen haftet die Bank dafür, dass ab 1935 alljährlich von der je am Ende des Vorjahres umlaufenden Gesamtsumme der un- verlosbaren Pfandbriefe der Bank (ohne Rücksicht auf den Zinssatz) mind. 2 % und zwar hiervon mind. 1 % aus den beiden jeweils ältesten Jahrgängen aus dem Verkehre gelangen und vernichtet werden. Soweit zur Erfüllung des vorstehend gegebenen Versprechens eine Kündig. geboten ist, sind die Pfandbriefe nach der Reihenfolge ihrer Emission und Pfandbriefe desselben Emissionsjahres, aber verschiedener Zinsgattung nach Verhältnis ihres effektiven Umlaufes heranzuziehen. Zur Tilg. werden verwendet die eingegangenen Kapitals-Tilgungsquoten der Pfandbr.- Anlehen und die darüber hinaus freiwillig gemachten Kapitals-Rück- oder Abschlags- zahlungen der Hypoth.-Schuldner, insoweit dieselben in barem Gelde geleistet werden. W enn durch diese Summe der Tilg.-F. nicht mind. M. 200 000 erreicht, findet eine Verl. nicht statt. 1 % Depositalzins. Für die Verzinsung und Heimzahlung ihrer Pfandbriefe haftet die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank mit ihrem ganzen Vermögen, namentlich aber mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypoth.-Register eingetragenen Hypoth.-Darlehen und Wert- bapiere, sowie den dem Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, welche niemals weniger betragen dürfen als die Gesamtsumme der umlaufenden Pfandbr. Die Einhaltung dieses Verhältnisses wird von dem von derkgl. Staatsregierung aufgestellten Bankkommissar, welcher zugleich als Vertreter der Pfandbr.-Gläubiger (Treuhänder) fungiert, überwacht. k-Obligationen: Es sind dies Schuldscheine zu 3½ % mit 12 monat. Kündigungsfrist. 28. 1./1. u. 1./7. Ende 1905 in Umlauf: M. 1 900 000. Kurs Ende 1893–1905: 100, 100.60, 101.50, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100.50, 101, 100.50, 100.50 %. Notiert in München. chäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Jährl., spät. im Monat März. Stimmrecht: 1 Aktie 500 = 6 St., 1 Aktie à M. 1000 = 7 St.; Maximum 1500 eigene und 1500 fremde St. Akt ur Teilnahme sind alle Aktionäre berechtigt, welche bis zum Tage der G.-V. ihren im Aktienbuche auf ihren Namen umschreiben liessen und über den fort- Besitz Nachweis liefern. Stimmberechtigt sind die Aktionäre, welche spät. am 3 der öffentl. Einberuf. der G.-V. im Aktienbuche ihren Aktienbesitz auf ihren Namen Aktia liessen u. nicht später als am dritten Tage vor der G.-V. den noch bestehenden Ge 2 esitz nachgewiesen haben; dagegen werden Berechtig.-Karten auf Namen ausgestellt. winn.V erteilung: 1) Aus den Erträgnissen des Pfandbriefdarlehensgeschäftes ist für etwaige Kapitalverluste ein Specialreservefonds anzusammeln, dessen jährliche Zugangsquote nicht 18* Ban Ges