Salz-, Kali- und Salpeter-Bergwerke. Brom, Atzalkal. u. Chlorkalk auf elektrolyt. Wege angelegt. 1898 wurde die Chlorkalium- fabrik vollständig umgebaut. Die Ges. ist bei dem Kaliwerke Salzdetfurth A.-G. mit 546 Aktien à M. 1000 beteiligt (Div. 1902–1905: 10, 11, 13, 14 %), sowie bei dem Kalisalzbergwerk Asse bei Wittmar mit 49 Kuxen (Ausbeute hierfür 1902–1905: M. 9800, 17 150, 24 500, 24 500). Um den Bedarf an Brennmaterial möglichst billig u. unabhängig zu decken, kaufte die Ges. 1896 von der Verwalt. der Douglas'schen Braunkohlengruben die eine u. 1900 die zweite Hälfte von den derselben in der Egeln'schen Mulde verlieh. Braunkohlenfeldern. Hierzu gehören die Braun- kohlengruben „Archibald“ bei Schneidlingen (1904 durch Zumutung von 4 Normalfeldern erheblich erweitert) u. „Bertha“ bei Westeregeln. Gefördert wurden 1903–1905: 3 738 763, 3 733 386, 3 812 941 hl Braunkohlen, die zum Teil verkauft, zum Teil in den eigenen Betrieben verbraucht wurden. 1903 Beteilig. 350 Kuxen bei der Gew. Rossleben, die 1905 den Versand von Kalisalzen aufgenommen hat u. 1906 dem Kalisyndikat beigetreten ist. Der 1905 erzielte Überschuss wurde zu Abschreib. verwandt bzw. vorgetragen. 1906 Beteil. an der Ges. m. b. H. für Stickstoffdünger mit M. 1 000 000, an welcher die Ges. schon seit 1904 interessiert ist. Am 21./1. 1898 ist der Ges. vom Oberbergamt Halle das Bergwerkseigentum verliehen in 2 Feldern von 380 200 bezw. 308 600 qm, belegen in der Gemark. Hadmersleben, behufs Gewinnung des vorkommenden Steinsalzes nebst den mit demselben auf der näml. Lager- stätte vorkomm. Salzen. Die Mutungen führen die Bezeichnungen „Ladenburg I“, „Laden- burg II. – Die Ges. gehört dem Kali-Syndikat an. Von dem Gesamtabsatz der Ende 1905 31 Syn- dikatswerke entfielen 1902–1905 zur Liefer. auf die Consol. Alkaliwerke: Chlorkalium à 80 %; 132 736, 127 762, 120 256, 106 459 dz, Kalium-Sulfate à 90 %: 40 655, 48 056, 51 017, 41 985 dz, Düngesalze: 30 091, 48 383, 59 966, 60 981 dz, Kieserit in Blöcken: 29 157, 35 253, 30142, 32 345 dz. Kainit bezw. Sylvinit: 964 624, 970 730, 1 035 272, 1 267 854 dz. An reinem Kali setzte die Ges. ab: 218 478, 227 702, 239 981, 251 491 dz. Die Beteilig. im neuen Kalisyndikatsvertrag beträgt ab 17./5. 1905 50.87 Tausendstel. Kapital: M. 12 400 000, und zwar M. 8 400 000 in 8400 St.-Aktien (Nr. 1–8400) à M. 1000 u. M. 4 000 000 in 4000 Prior.-Aktien (Nr. 1–4000) à M. 1000. Letztere mit Vorz.-Div. von höchstens 4½ % mit Nachzahlung, jedoch ohne Anspruch auf weitere Div. Urspr. A.-K. M. 7 000 000 in St.-Aktien, erhöht lt. G.-V.-B. vom 4. Dez. 1895 um M. 4 000 000 in 4000 Prior.-Aktien à M. 1000, fernere Erhöhung lt. G.-V.-B. v. 21. Juni 1899 um M. 1 400 000 (auf M. 12 400 000) in 1400 St.-Aktien, div.-ber. ab 1. Jan. 1900, behufs Erwerbung der Genussscheine, wozu auch noch M. 1 400 000 aus dem Spec.-R.-F. ver- wendet wurden. Auf je 5 eingereichte Genussscheine (s. unten) wurde unter Vergütung von 1 % Aktienstempel eine neue Aktie ausgefolgt. Die Prior.-Aktien können zu 105 % amortisiert werden, und zwar nicht nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für die Herabsetzung des Grundkapitals und Verteilung von Gesellschaftsvermögen (Art. 248 in Verbindung mit Art. 243, 245 des H.-G.-B.), in welchem Falle das Aufgeld ausschliesslich dem bilanzmässigen Jahres- gewinn oder dem besonderen R.-F. zu entnehmen ist, sondern auch ohne Beobachtung der gedachten Vorschriften, insofern die Amortisation vollständig aus dem nach der jährlichen Bilanz sich ergebenden Gewinn erfolgt. Zu der letztgedachten Amortisation bedarf es lediglich eines auf Antrag des A.-R. und der Dir. erfolgenden Beschlusses der gemeinsamen ord. G.-V. der Prior.- und St.-Aktionäre, für welchen Beschluss die ab- solute Majorität des in der G.-V. vertretenen Grundkapitals genügt, ohne dass es eines zustimmenden Beschlusses einer besonderen G.-V. der Prior.- oder der Stamm-Aktionäre bedarf. Durch solchen Beschluss wird festgesetzt, welcher Teil des Jahresgewinnes je- weilig zur Amortisation von Prior.-Aktien zu verwenden ist. Die Ausl. erfolgt event. vor Juli zum 2. Jan. Im Fall der Liquidation erhalten die Prior.-Aktien aus dem ver- teilbaren Liquidationsergebnis, bevor die St.-Aktionäre zu einem Bezuge gelangen, 105 % nebst etwa rückständigen Div., ferner eine Vergütung von 4½ % pro anno auf den Nominalbetrag ihrer Aktien, berechnet pro rata temporis nach Ablauf des dem Be- ginn der Liquidation zuletzt vorangegangenen Geschäftsjahres. Genussscheine: Die ersten Zeichner der Aktien I. Emission erhielten auf Namen lautende Genussscheine (7000 Stück), welche keine Aktionärrechte einschliessen, die Eigentümer jedoch zum Bezug der Hälfte des eine Jahresdividende von 12 % übersteigenden Über- schusses berechtigen. Im Falle der Auflösung wegen eines 20 % des Aktienkapitals übersteigenden Verlustes werden die Genussscheine wertlos. In allen sonstigen Fällen der Auflösung müssen die Genussscheine eingelöst werden, entweder gegen Zahlung des 12½ fachen Betrages der allenfalls in dem dem Einlösungsbeschlusse vorangegangenen Geschäftsjahre auf die Genussscheine entfallenen Superdividende, mindestens aber mit M. 100 für jeden Genussschein oder im Falle der Vereinigung mit einer andern Ges. gegen Gewährung solcher Genussscheine der vereinigten resp. andern Ges., welche die gleiche Genussberechtigung bezüglich der letztgedachten Ges. erteilen. Die Genuss- scheine wurden lt. G.-V.-B. v. 21./6. 1899 eingelöst. Bislang sind 6985 Genussscheine gegen neue St.-Aktien umgetauscht. (Siehe Kapital.) Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai in Westeregeln, Frankfurt a. M. oder an einem anderen Orte Deutschlands. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. bis 10 % des A.-K. (1905 erfüllt), 4 % Div. den Prior.-Aktien, vom übrigen Reingewinn bis 10 % zur Sonderrücklage (bis 15 % des A.-K.), dann bis 10 % Tant. an Dir., vom Rest 4 % Div. an St.-Aktien, vom verbleib. Überschuss 10 % Tant. 49*