Porzellan-Fabriken. 1105 Porzellanfabrik Lorenz Hutschenreuther Akt.-Ges. in Selb bei Hof. Gegründet: 1./2. 1902 mit Wirkung ab 1./1. 1902; eingetr. 1./4. 1902. Übernahmepreis M. 1 600 000. Gründung s. Jahrg. 1902/1903. Letzte Statutänd. 28./2. 1903 u. 10./4. 1905. Zweck: Erwerb, Fortbetrieb u. Erweiterung der von der Firma Lorenz Hutschenreuther in Selb bisher betrieb. Porzellanfabrik nebst Schlämmerei u. Erdgruben in Fischern bei Carlsbad in Böhmen. Grösse der Grundstücke Juni 1905 1.238 ha; 14 Porzellanbrennöfen, 7 weitere sollen im Jahre 1906 neu errichtet werden. Über 500 Arbeiter. Kapital: M. 1 200 000 in 1200 Aktien à M. 1000, wovon sich 800 Stück im Besitz der Porzellanfabrik Königszelt i. S. befinden, erworben 1905 gegen Hingabe von 1000 Königs- zelter Aktien à M. 1000. (Hypotheken: M. 400 000 zu 5 %, 1905 zurückgezahlt.) Geschäftsjahr: 1./7.–30./6.; bis 1904 Kalenderj.; das gegenwärtige Geschäftsjahr läuft also v. 1./1. 1905 bis 30./6. 1905. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., event. besondere Abschreib. u. Rückl., hierauf 4 % Div., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R., Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1905: Aktiva: Grundstücke 59 550, Gebäude 803 541, Masch. 72 295, Utensil. 34 446, Anschlussgeleise 1, elektr. Lichtanlage 1, Modelle u. Formen 1, Waren u. Ma- terial. 135 663, Wechsel 48 371, Kassa 8649, Debit. 304 428. – Passiva: A.-K. 1 200 000, Delkr.-Kto 18 382, R.-F. 38 381, Gewinn 210 183. Sa. M. 1 466 946. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Ern.-F. 19 137, Hyp.-Zs. 7222, Unk. 60 255, Arb.-Wohlf. 13 294, Steuern 13 384, Abschreib. 25 880, Gewinn 210 183. – Kredit: Vortrag 41 984, Gewinn an Waren 291 336, Betrieb Fischern 7445, Mietzins 1822, Agio 199, Zs. 6569. Sa. M. 349 355. Dividenden: 1902 –1904: 16, 18, 20 %; 1905 (1./1.–30./6.): 10 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.). Direktion: Hch. Kalbfus. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Geh. Komm.-Rat Dr. Gust. Strupp, Meiningen; Stellv. Gutsbes. Alfred Pabst, Staudach; Justizrat Alb. Gaenßler, Komm.-Rat Hans Pabst, Komm.-Rat Victor Hutschenreuther, München; Komm.-Rat G. Arnhold, Dresden; Gen.-Dir. E. Voisin, Königszelt. Prokuristen: Karl Arndts, Ludw. Herrmann. Pofzgellanfatik n Aktiengesellschaft in Selb, Oberfranken, Filiale in Kronach. Gegründet: 28./8.1897 mit Gültigkeit ab 1./1.1897; eingetr. 20./9. 1897. Letzte Statutänd. 19./4. 1900, 1./11..1904 u. 23./3. 1906. Jweck: Übernahme und Fortführung der zu Selb und Asch unter der Firma Ph. Rosen- thal & Co. bestehenden Porzellanfabrik nebst Porzellanmalerei und Beteiligung an anderen gleichartigen Unternehmungen. 1898 wurden die Anlagen in Selb durch ein Massemühlengebäude und ein Maschinenhaus für eine neue 100 pferdekräftige Dampf- maschine erweitert, ferner wurde das ganze Etablissement mit einer elektr. Beleuchtungs- anlage versehen. Die Vergrösserung der Special-Abteilung für elektrotechn. Porzellan- artikel in Selb erforderte 1901 einen Aufwand von ca. M. 74 000. Bezügl. der Patente ist mit einer Firma ein fester Licenzvertrag geschlossen, wonach der Ges. für 1901 eine Gebühr von M. 8000, für 1902–1904 von je M. 10 000 zu zahlen ist. Für den Rest der Dauer des Patents ab 1./1. 1905 kann die Licenznehmerin sich gegen Zahlung von M. 11 000 jährl. das Anwendungsrecht weiter erhalten. Infolge G.-V.-B. v. 12./11. 1901 fand die Erwerbung der Porzellanfabrik in Firma Bauer, Rosenthal & Co. Kommandit-Ges. in Kronach mit Wirk. ab 1./1. 1901 statt. Kaufpreis ca. M. 500 000, wovon der grösste Teil durch Hingabe von 5 % Oblig. berichtigt wurde. Die Zugänge auf den verschiedenen Anlage- konten sind von M. 163 571 im Jahre 1904 auf M. 447 178 im Jahre 1905 angewachsen bei steigendem Umsatz. –—– Etwa 1100 Beamte u. Arbeiter. 1904 bedeutende Umsatz- steigerung. Die Ges. gehört der Vereinigung deutscher Porzellanfabriken an. Kapital: M. 2 000 000 in 2000 Aktien (Nr. 1–2000) à M. 1000, wovon 1455 abgest. Es sind nämlich zu den Aktien (Nr. 1–1500) 1500 auf Namen lautende und durch Cession übertragbare Genussscheine (zu jeder Aktie einer) ausgegeben, welche wie unten angegeben am Rein- gewinn teilnehmen und der Tilg. durch Rückkauf oder einmaliger Kapitalabfindung von M. 1000 unterliegen. Fällt der Zeitpunkt der Auszahlung der Kapitalsabfindung in die ersten 4 Monate des Geschäftsjahres, so nehmen die Genussscheine an der Div. dieses Jahres nicht mehr teil. Im Falle Liquidation der Ges. werden die Genussscheine, nachdem die Aktien mit ihrem Nennwert zurückgezahlt sind, mit M. 1000 pro Stück abgefunden, während ein etwaiger Rest lediglich den Aktien zugute kommt. Um die Einführung der Aktien an der Berliner Börse zu. ermöglichen, erfolgte durch G.-V.-B. v. 1./11. 1904 Einziehung der Genussscheine durch Übertragung ihrer Rechte auf die Aktien, derart, dass die auf den zenussschein entfallende Gewinnquote zus. mit dem Div.-Schein ausbezahlt wird. Die in dieser Weise auf die Aktien übertragenen Genussscheine werden nicht getilgt und es ver- verzichtet die Ges. auf das Recht des Rückkaufs und der Tilg. derselben. Die Aktien, auf welche in vorstehender Weise die Rechte der Genussscheine übertragen sind, und die Div.- Scheine dieser Aktien sind mit dem Aufdrucke: „Genussschein zurückgegeben gemäss § 11 a des Statuts“ versehen. 1455 sind Aktien dergestalt unter Zurückgabe der Genussscheine abgestempelt. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1906/1907. I. 70