1614 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. insbesondere folgender eingeleisiger Bahnlinien: Braunschweig, bezw. Wolfenbüttel über Derneburg nach Seesen und Ringbahn bei Braunschweig. –— 39 kleine Anschlusslinien. Die Länge der Bahnlinie beträgt 82,08 km (davon 62,03 km auf braunschweigischem, 20,05 km auf preussischem Gebiet), Länge der Nebengeleise ca. 35 km, Spurweite 1,435 m. Der Bau der weiteren Linie Braunschweig-Gliesmarode-Brunsrode-Flechtorf- Landesgrenze, der sog. Schunterthalbahn etc., wofür die Braunschw. Regierung die Konc. bis zur Landesgrenze am 23./6. bezw. 6./9. 1900 erteilte, wurde 1901 bezw. 1902 vollendet (Eröffnung im Nov. 1901 bezw. Febr. u. 31./8. 1902, Länge 14,77 km); für die Fortsetzung von der Landesgrenze bis Fallersleben (11,12 km) wurde die breussische Koncession 28./8. 1903 erteilt. Die Fertigstellung dieser Schlussstrecke erfolgte 1./11. 1904. 1904 Erwerb des Anschlussgeleises Ehmen-Fallersleben. Zu dem Bau der Schunterthalbahn (auf M. 2 250 000 veranschlagt) leisteten an Zuschüssen M. 255 000 der Braunschw. Staat und M. 120 000 beteiligte Gemeinden. Im Betrieb jetzt zus. 108 km. Die Ges. ist auf Verlangen der braunschweig. Regierung zum Bau und Betriebe eines zweiten Geleises des urspr. Bahnnetzes, sowie zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen auf den braunschweig. Strecken verpflichtet, sobald die Bruttoeinnahme im Durchschnitt dreier aufeinander folg. Jahre mind. M. 16 000 für 1 km beträgt. Für die preuss. Strecken tritt die Verpflichtung zum Bau u. Betrieb des zweiten Geleises unter den gleichen Bedingungen in Kraft; die Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen kann verlangt werden, falls die Bruttoeinnahme der 3 letzten Jahre mind. M. 12 000 für 1 Km betragen hat. Die braunschweig. Regierung hat sich ein Recht auf Übernahme oder Rückkauf der Linien nicht vorbehalten. Dagegen hat sich die kgl. preuss. Regierung das Recht vor- behalten, das Eigentum der innerhalb ihres Gebietes belegenen Strecken nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör nach Ablauf von 30 Jahren, vom Tage der Betriebseröffnung an gerechnet – oder auch später – nach einer in beiden Fällen mind. ein Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung käuflich zu erwerben. Als Kaufpreis hat der preuss. Staat den 25fachen Betrag des steuerpflichtigen Reinertrages, welcher im Durchschnitt der letzten der Ankündigung vorhergegangenen fünf Betriebsjahre für die in Preussen belegenen Strecken aufgekommen ist, zu zahlen; der staatssteuerpflichtige Reinertrag der auf preuss. Gebiet gelegenen Strecken stellte sich für 1903–1905 auf M. 119 684, 127 2906, 183 640. Zu dem auf den preuss. Staat im Falle des Ankaufs über- gehenden Zubehör gehört insbes. ein der Länge der in Preussen gelegenen Strecken entsprechender Teil des vorhandenen Betriebsmaterials, ferner das zur Bahn und zur Transportverwaltung dieser Strecken gehörige Inventarium, sowie der R.-F. II, Ern.-F. II u. etwaige für die Beamten der preuss. Strecken bestehende Pensions- etc. Kassen. Betriebsmittel 1905: 16 dreigekuppelte Tenderlokomotiven, 4 zweigekuppelte Tender- lokomotiven, 1 Salonwagen, 27 Personenwagen, 11 Gepäckwagen, 663 bedeckte Güter- wagen, 157 offene Güterwagen, 16 Langholzwagen, 26 Plateauwagen, 1 Gerätewagen. Kapital: M. 5 000 000, und zwar M. 3 650 000 in 7300 Aktien à M. 500 u. M. 1 350 000 in 1350 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 3 650 000; die G.-V. v. 26./10. 1901 beschloss Erhöhung um M. 1 350 000 (auf M. 5 000 000) behufs Baues der Schunterthalbahn. Ein Bankkonsortium (von Erlanger & Söhne u. Gebr. Sulzbach in Frankf. a. M., Berl. Handels-Ges. u. C. Schlesinger-Trier & Co. in Berlin) übernahm die neuen Aktien zu pari, trug sämtl. Unkosten, wie Reichsstempel (2 %), Einführ.-Kosten an den Börsen etc. u. war verpflichtet, die neuen Aktien den alten Aktionären zu 105.50 % anzubieten u. zwar in dem Verhältnis, dass auf M. 5500 alte Aktien M. 2000 neue Aktien entfielen. (Geschehen 18./11.–5./12. 1901.) Einzuzahlen 25 % plus 5½ % Zuschlag bei der Zeichnung, ferner 25 % am 31./1. u. restl. 50 % am 31./3. 1902; die letzten beiden Raten mit 4 % Zs. ab 1./1. 1902. Die neuen Aktien sind ab 1./1. 1902 div.-ber. Anleihen: I. Em.: M. 3 650 000 in 3½ % (bis 1. Juli 1895 4 %) Prior.-Oblig. Stücke à M. 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1890 al pari durch jährl. Ausl. von mind. ½ % und Zs. im Jan. auf 1. April, kann verstärkt, oder auch die ganze Anleihe mit 6 monat. Frist gekündigt werden. Coup.-Verj. nach 4 Jahren. Sicherheit; Das gesamte Vermögen der Ges. und dessen Erträge mit unbedingter Priorität vor den St.-Aktien. Die 4 % Prior.-Oblig. I. Em. wurden 1. Jan. 1895 zwecks Umwandlung in 3½ % zum 1. Juli 1895 gekündigt. reichung zur Abstempelung vom 15.–31. Jan. 1895, Konv ertierungsprämie Zinsunterschied für das I. Halbj. 1895 ¼ % = M. 1. 25, zus. M. 5. Ende 1905 noch in M. 3 266 000. Coup.-V.: 4 J. n. F. Zahlst.: Braunschweig: Ges.-Kasse, Braunschw. Bank u. Creditanstalt; Berlin: Berliner Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Dresdner Bank, Gebrüder Sulzbach & Co. Aufgelegt 18./5. 1885 zu 98.75 %. Kurs Ende 1892–1905: In Berlin: 101.50. 100.75, 101.50, 00. 60, 100, 99, 98.50, 93.75, 93, 93.50, 96.70, 104.10, 95.50, 95.60 %. – In Frankf. a. M.: 101.20, 101.20, 102, 101.30, 100, 101, 99.40, 93, 93, 94, 96.40, 96.70, –, 96 %. Auch notiert in Braunschweig. II. Em.: M. 1 000 000 in 4 % Prior.-Oblig. von 1891, Stücke à M. 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1898 mit ½ % und Zs. durch Ausl. am 2./1. auf 30./6. Verstärkte Tilg. oder Gesamtkünd. zulässig. Sicherheit wie Em. I, welche jedoch ein Vorzugsrecht hat. Noch in Umlauf Ende 1905 M. 954 000. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Zahlst. wie bei Anleihe I. Aufgelegt am 4./5. 1893 zu 100.50 %. Kurs Ende 189.1–1905: In Braunschweig: 101.50, 100.50, 100, 100, –, 98, 100.50, 102, –, –, – %. –—, In Frankf. a. M.: 102, 100.50, 100.60, 100, 99.80, 98, 99, 101. 50, 101.50, 100.20, 100.80, 101 %. =―――=― ―――