1658 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. sowie durch die allerh. Kabinetsordres v. 22./5. 1893, 23./8. 1895 u. 4./12.1899 verliehene Er- laubnis zur Anlegung u. zum Betriebe einer elektr. Stadtbahn in Berlin u. Umgebung ein- geräumt worden sind; ferner übernahm die Ges. von der Firma Siemens & Halske auf die Vorbereitung des Eisenbahnunternehmens aufgewendete geistige Arbeit. Hierfür wurden derselben 1250 von der Ges. ausgestellte Genussscheine überlassen (siehe dieselben unten). Zweck: Bau und Betrieb einer normalspurigen zweigeleisigen elektrischen Hoch- und Untergrundbahn in Berlin vom Wilhelmplatz (Charlottenburg)-Zoologischen Garten nach der Warschauer Brücke mit Fortsetzung bis zum städtischen Centralviehhof (Flach- bahn); Abzweigung nach Potsdamer Platz. Länge der Bahnstrecke: 10, 141 km, davon 8,193 in Berlin, 1,135 in Charlottenburg, 0, 213 in Schöneberg; Länge der Flachbahn: 2,2 km; Länge der Charlottenburger Verlängerung bis zum Knie: rund 1,072 km; Gesamtlänge 13,413 km. Die Betriebseröffnung der Strecken Warschauer Brücke (Stralauer Thor) bis Zoolog. Garten mit Abzweigung nach Potsdamer Platz erfolgte am 18./2. bezw. 11./3. 1902, vom Zoolog. Garten bis Knie am 14./12. 1902, vom Knie bis Wilhelmplatz in Charlotten- burg im Mai 1906. Die Flachbahn Warschauer Brücke-Centralviehhof kam bereits am 1./10. 1901 in Betrieb. Der Zustimmungsvertrag für die von dem Abzweigungsbahnhof Bismarckstrasse bis zum Platz B in Westend führende 2,5 km lange Untergrundbahn ist am 10./5. 1905 von der Stadtverordnetenversammlung in Charlottenburg genehmigt worden. An der Herstellung der Verbindung mit dem der Aufschliessung harrenden westlichen Teil von Charlottenburg ist neben der Stadtgemeinde die Neu-Westend A.-G., an der mit den daran grenzenden Grunewaldflächen der Königl. Forstfiskus interessiert. Die genannte Ges. wird mit Zuhilfenahme der von den übrigen Interessenten zu leistenden Beiträge die Garantie für Fehlbeträge im Betrieb einschl. der Verzinsung und Amortis. der auf- gewendeten Kapitalien übernehmen. Die Bauarbeiten bis zum Platz B sind in vollem Gang; die Eröffnung bis dahin soll spät. 1./4. 1908 stattfinden. Die Ausführung der Bahnanlage erfolgte durch Siemens & Halske A.-G. für Rechnung der Ges. auf Grund eines Kostenanschlages, der sich inkl. des für einen jährl. Verkehr von 23 000 000 Fahrgästen vorgesehenen Betriebsmaterials etc. auf M. 15 525 000 belief. In obiger Ziffer sind die Bau-Zs. und die Aufwendungen für Erwerb der erforderlichen Grundstücke nicht inbegriffen. Infolge Abänderung der urspr. Baupläne und Entwürfe, hauptsächlich auch behufs Ausführung der Strecke Nollendorfplatz-Zoolog. Garten als Untergrundbahn und Fortsetzung von da bis zum Wilhelmplatz in Charlottenburg etc. trat hinsichtlich des Kostenanschlages eine erhebliche Modifikation ein. Danach haben sich die Kosten der Stammstrecke mit allen Erweiterungsbauten und Umänderungen einschl. Wagenpark, Kraftwerk, Betriebsbahnhof, Werkstätten, sowie der Bau-Zs. und unter Zurechnung des gesamten nur zum Teil für die Bahnanlage benutzten rund M. 7 000 000 betragenden Grunderwerbs nach dem Stande der Abrechnung Ende 1901 bezw. Anfang 1902 auf rund M. 32 500 000 belaufen. Zieht man von dieser Summe den durch die veranschlagten Mietseinnahmen aus 27 Häusern u. andere N ebenquellen sich verzinsenden Kapitalbetrag ab, so verbleiben für die eigentl. Bahnanlage als Kosten, deren Verzinsung aus den Verkehrseinnahmen erfolgen soll, etwa M. 28 000 000. Die elektr. Energie liefert das eigene Kraftwerk in der Trebbinerstr. mit 4 Dampf- dynamos von je 900–1200 PS. und einen solchen mit 1200–1500 PS.; vorhanden inkl. Flachbahn Ende 1905 121 Wagen. Zahl der Angestellten u. Arb. ca. 846. Beförderte Personen inkl. Flachbahn 1902–1905: 20 041 004, 32 136 112, 35 220 415, 38 024 864, Fahr- geldeinnahme M. 2 415 564, 3 818 077, 4 163 800, 4 499 147 (die Hoch- u. Untergrundbahn wurde ab 18./2. 1902 successive eröffnet). Um den Betrieb der Bahn unter Verwertung ihrer Erfahrungen einrichten und entwickeln zu können, hat die Firma Siemens & Halske A.-G. sich die selbständige Führung des Betriebes für das erste volle Betriebsjahr (1902) vorbehalten. Sie gewährleistete der Ges. für dieses Betriebsjahr eine Minimalverzinsung von 4 % des für die eigentliche Bahnanlage zur Verwendung gelangten Kapitals, wobei für Grunderwerb eine Auf- wendung von nicht mehr als M. 4 000 000 in Ansatz kommt. Als Entgelt für die Betriebsführung und die gewährleistete Minimalrente erhielt die Firma Siemens & Halske A-G. 25 % des event. die garantierte Rente von 4 % übersteigenden Betriebsüberschusses des ersten vollen Betriebsjahres. Seit 1./1. 1903 führt die Ges. den Betrieb selbst. Abgaben an den Fiskus und an die Gemeinden: Nach dem Vertrage mit dem königl. Eisenbahnfiskus hat die Ges. für die Benutzung der eisenbahn-fiskalischen Gelände, und zwar insbesondere eines Teiles der Lagerplätze auf dem alten Dresdner Bahnhof im Umfange von 14 136 qm vom Tage des Beginns der Bauausführung ab Anerkennungs- gebühren und Entschädigungen im Gesamtbetrage von M. 34 700 jährlich an den Eisenbahnfiskus zu zahlen. Zur Sicherstellung der von der Ges. dem Eisenbahnfiskus gegenüber übernommenen Verpflichtungen ist eine erststellige Kautionshypothek in Höhe von M. 500 000 in das Bahngrundbuch nach Massgabe des Ges. v. 19. Aug. 1895 eingetragen. Für die seitens der Gemeinden Berlin, Schöneberg und Charlottenburg erteilte Erlaubnis der Benutzung der öffentlichen und nichtöffentlichen Grundstücke hat die Ges. alljährlich folgendes Entgelt zu entrichten: a) für die Stadt Berlin: bei einer jährlichen Bruttoeinnahme der Strecke innerhalb des städtischen Weichbildes (Berliner Gemeindebezirks) bis M. 6 000 000: 2 % dieser