1668 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Bochum-Gelsenkirchener Strassenbahnen in Bochum. Sitz in Berlin, W. Behrenstrasse 1. Vorstand in Bochum. Gegründet: 13./1. 1896; eingetr. 17./1. 1896. Letzte Statutänd. 21./5. bezw. 30./6. 1900. Zweck: Bau, Erwerb und Betrieb von Strassenbahnen, insbesondere in den Stadt- und Land- kreisen Bochum und Gelsenkirchen, sowie Herstellung von Anlagen für elektrische Beleuchtung und Kraftübertragung. In Gelsenkirchen und Bochum ist der Ges. das Recht zur Stromabgabe an Dritte, insbesondere zu Beleuchtungszwecken eingeräumt. Die Ges. erwarb von Siemens & Halske in Berlin verschiedene Strassenbahn- koncessionen in den Kreisen Bochum und Gelsenkirchen, in Königssteele, sowie das Pachtrecht an der Strassenbahn Bochum-Herne ab 1./1. 1896. Das gegenwärtig in Betrieb befindl. Bahnnetz (oberirdische Leitung) hat einschl. der von der Provinz Westfalen und dem Stadt- und Landkreise Bochum gepachteten Linie Bochum-Herne eine Länge von rot. 86 km und umfasst folg. Linien: 1) Bochum-Herne (6,8 km, Konc. bis 1927), 2) Bochum-Wanne (6,2 km, Konc. bis 1929), 3) Bochum-Watten- scheid (6,2 km, Konc. bis 1929), 4) Bochum-Laer (4,5 km, Konc. bis 1931), 5) Laer-Witten (4 km, Konc. bis 1951), 6) Laer-Werne (5 km, Konc. bis 1961), 7) Bochum-Weitmar (5 km, Konc. bis 1931), 8) Weitmar-Hattingen (7,3 km, Konc. bis 1951), 9) Linden-Dahlhausen (1,5 km, Konc. bis 1961), 10) Schalke Bahnhof-Wattenscheid (7,5 km, Konc. bis 1929), 11) Gelsenkirchen-Wanne (5,6 km, Konc. bis 1929), 12) Gelsenkirchen-Steele-Spillenburg (10,4 Km, Konc. bis 1929), 13) Steele-Königssteele (1 km, Konc. bis 1940), 14) Gelsenkirchen- Bismarck (3,5 km, Konc. bis 1929), 15) Bismarck-Buer-Horst (11,5 km, Konc. bis 1941). Die noch ausstehenden beiden kurzen Strecken Bochum-Wiemelhausen u. Spillenburg- Rellinghausen werden 1905 ausgebaut. Der Wagenpark besteht aus 132 Motor- und 69 Anhängewagen. Kraftstationen in Bochum, Gelsenkirchen, Weitmar u. Buer. Fahrgelder-Einnahme 1899–1904: M. 1 360 000, 1 440 481, 1 584 772, 1 710 334, 1 776 830, 1 878 717; Pers.-Beförder.: 8 801 577, 9 325 628, 10 212 162, 10 732 738, 11 279 913, 11 907 577. Verträge mit den Gemeinden: Der Ges. ist von dem Landkreise Bochum u. den beteiligten Gemeinden in demselben das Recht eingeräumt, den betr. Teil der Bahnlinien, welcher ein nicht unerhebl. Zwischenglied des Gesamtnetzes darstellt, nach Ablauf der Konc. auf weitere 10 Jahre gegen Zahlung einer jährl. Pachtsumme von M. 1500 für jeden km Bahn in Pacht zu nehmen. In den meisten Koncessionsverträgen ist vorgesehen, dass während der Dauer der Koncessionen Konkurrenzbahnen nicht zugelassen werden. Beim Ablauf der Konc. gehen alle innerhalb des betr. Kreises bezw. innerhalb der betr. Stadt befindl., auf den Betrieb der elektr. Bahnen bezügl. Anlagen nebst dem rollenden Material ohne Entschädigung schuldenfrei auf die betr. Gemeinden über. Von dem alsdann erhaltenen Ern.-F. verbleiben 75 % der Ges. Ein anderer Teil kann von den Wegeeigentümern zum Taxpreis übernommen werden. Für Bochum-Herne, 6,86 km, ist an die Provinz Westfalen und an die Stadt- und Landkreise Bochum eine jährl. Pacht von M. 9500 und für je M. 5000 jährl. Mehr- einnahme über M. 70 000 brutto eine Gewinnbeteiligung von M. 1000 zu zahlen. Die beteiligten Gemeinden partizipieren mit 25 % an demjenigen Reingewinn, welcher 5½ % des Anlagekapitals übersteigt. Eine dauernde Unterhaltung des Pflasters oder der Chaussierung in den Strassen liegt der Ges. nicht ob; nur in der Stadt Bochum ist für die Unterhaltung des Pflasters vom dritten Jahre nach der Betriebseröffnung ab eine jährl. steigende Abgabe von 20 Pf., 30 Pf., 40 Pf. bis 50 Pf. pro Ifd. Meter Geleis zu zahlen, welche jedoch in Fortfall kommt, solange eine höhere Gewinnbeteiligung als die Abgabe für Unterhaltung des Pflasters in obiger Weise stattfindet. In den Provinzialstrassen ist der Bahnstreifen von der Ges. zu unterhalten und für die Benutzung der Strassen eine steigende Abgabe bis zu 4 % von der Bruttoeinnahme auf den betr. Strecken zu entrichten. Für Laer-Werne, Linden-Dahlhausen und Bismarck-Buer-Horst bestehen hinsichtlich Abgaben und Übernahme der Anlagen abweichende Vereinbarungen. Betriebs- u. Pachtvertrag mit Siemens & Halske A.-G. Nach dem zwischen der Ges. und der genannten Firma abgeschlossenen Vertrage übernimmt die letztere den Betrieb der bereits im Betriebe befindlichen und der noch zu errichtenden Anlagen für eigene Rechnung. Dieselbe garantiert während der Dauer des Betriebs-Pachtvertrags eine Div. von 6 % auf das A.-K. von M. 10 000 000 und hat ausser den thatsächlichen Betriebs- kosten die nachstehenden Lasten zu tragen: a) die Unterhaltungskosten, welche erfor- derlich sind, um die Anlagen im normalen leistungsfähigen Zustande zu erhalten; b) eine Rücklage im Betrage von jährl. M. 1657 für jede M. 100 000 des den Betrag der M. 3 000 000 Teilschuldverschreib. übersteigenden Anlagekapitals, welcher Fond zur Tilg. des A.-K. bei Liquid. der Ges. bestimmt ist; c) die zur Tilg. der M. 3 000 000 4½ % Teil- schuldverschreib. jeweilig erforderliche Rücklage; d) die von der Ges. zu zahlenden Zs. auf vorstehende Teilschuldverschreib.; e) eine Rücklage für den Ern.-F. von jährl. M. 1600 für jede M. 100 000 Anlagekapital; f) etwaige feste Abgaben an Abgabeberechtigte; g) sämtl. Steuern der Ges.; h) die bei Verteilung der von ihr garantierten 6 % Div. erforderl. Beträge für den gesetzl. R.-F., die Tant. des A.-R. bis zu 5 % des Reingewinns und etwaige vertragliche Tant. des Vorst. bis zu 2 % des Reingewinns; i) die bei Ver- teilung einer 6 % Div. den Gemeinden zustehende Gewinnbeteiligung; k) die Gen.-Unk. der Ges. bis zu der vereinbarten Höhe von M. 15 000 pro Jahr.